Personenwahl der Fürsten und der Vertreter der Freien Städte mit Ausnahme Österreichs und Preußens über die Besetzung des Postens des dritten Generalobersts.
Zur Wahl stehen Kandidaten der folgenden Staaten
- Bayern
- Hannover (amtierend/verschollen)
- Mecklenburg
- Nassau
- Württemberg
Die Wahl erfolgt nach §10 der Bundesgesetze.
Diese Wahl beginnt jetzt und wird bis zum Sonntag, dem 6. März, um 23:59 Uhr laufen.