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Thema: Vorschlag zur Vereinigung der Zollunionen

  1. #196
    Holz? Marmor! Avatar von Don Armigo
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    Pfff
    Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
    Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
    Zitat Zitat von Azrael
    Wie sagte schon der alte Fritz? "Sachsen ist wie ein Mehlsack, egal wie oft man draufschlägt, es kommt immer noch etwas heraus."
    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen
    :schwaerm: Und Don hat ja schon gesagt, dass Feuer/Ordnung zu ihm passen würde, noch bevor das Reich sich dazu auch noch als fundamentalistisch-militaristische Theokratie entpuppt hat. :p

  2. #197
    Für mehr Klink im ***** Avatar von Gulaschkanone
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    Ich hatte mir schon überlegt das Don doch Schutz für sein Bier fordern könnte.
    Zitat Zitat von Nahoïmi Beitrag anzeigen
    Einheit, Einheit, gib mir meine Minghan wieder :p

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  3. #198
    Holz? Marmor! Avatar von Don Armigo
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    Braucht mein Bier nicht. Ich glaube nicht, dass die Norddeutsche Plörre (oder gar der englische und französische Mist) jemals mit gutem bayrischen Bier konkurieren können wird.
    Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
    Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
    Zitat Zitat von Azrael
    Wie sagte schon der alte Fritz? "Sachsen ist wie ein Mehlsack, egal wie oft man draufschlägt, es kommt immer noch etwas heraus."
    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen
    :schwaerm: Und Don hat ja schon gesagt, dass Feuer/Ordnung zu ihm passen würde, noch bevor das Reich sich dazu auch noch als fundamentalistisch-militaristische Theokratie entpuppt hat. :p

  4. #199
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Was denn, das gute englische Bier? Dieser edle Stoff, in dem man noch echte Brocken schwimmen sieht?
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  5. #200
    Holz? Marmor! Avatar von Don Armigo
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    Ich fordere das bayrische Reinheitsgebot in allen Staaten einzuführen, dann bleibt uns das erspartEmoticon: cz
    Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
    Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
    Zitat Zitat von Azrael
    Wie sagte schon der alte Fritz? "Sachsen ist wie ein Mehlsack, egal wie oft man draufschlägt, es kommt immer noch etwas heraus."
    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen
    :schwaerm: Und Don hat ja schon gesagt, dass Feuer/Ordnung zu ihm passen würde, noch bevor das Reich sich dazu auch noch als fundamentalistisch-militaristische Theokratie entpuppt hat. :p

  6. #201
    Forenspieler auf dem Weg
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    Da heute nichts mehr Neues gekommen ist, eine erneute Aktuallisierung:

    FRANKFURTER ZOLLVEREIN
    Präambel
    Zur Stärkung der wirtschaftlichen Situation, sowie der Erhöhung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und des Handels zwischen den Staaten des Deutschen Bundes und über dessen Grenzen hinaus schließen sich die Staaten der Norddeutschen Zollbundes und der Mitteleuropäischen Zollunion zum Frankfurter Zollverein zusammen.

    Dies sind die Bestimmungen des Zollvereins:
    1. Die Bestimmungen des Frankfurter Zollvereins treten zum 1. Januar 1848 in Kraft.
    2. Geltungsbereich des Frankfurter Zollvereins sind die Hoheitsgebiete der Mitgliedsstaaten.
    3. Innerhalb des Zollvereins dürfen keine Zölle erhoben werden, ausgenommen zu Sonderwirtschaft-, Freihandels- und Sonderzollzonen, ihre Grenzen werden wie Außengrenzen behandelt und die Waren von Nicht-Mitgliedsstaaten werden regulär bezollt. Waren produziert innerhalb der Sonderwirtschaft-, Freihandels- und Sonderzollzonen werden nicht bezollt.
    4. Die Außenzölle des Zollvereins werden auf "Normalmaß" erhoben, sofern nicht anders geregelt.
    5. Waren der Schwerindustrie sind von der allg. und gleichen Bezollung an den Außengrenzen ausgenommen, Sie werden je nach Zielland mit Schutzzöllen besteuert, oder mit Zöllen auf "Normalmaß". (Liste der Staaten mit Schutzzöllen für Schwerindustrie siehe Anhang)
    6. Erhebt ein Staat gegenüber den Mitglieder des Frankfurter Zollvereins erhöhte Zölle, oder gar Schutzzölle, so werden ebenfalls erhöhte Zölle gegenüber diesem Staat erhoben.
    7. Erklärtes Ziel ist die stetige Erweiterung des Geltungsbereichs des Zollvereins, daher wird die Zollkomission ebenso in stätiger Verhandlung mit Nicht-Mitgliedsstaaten über deren Zölle sein. Die Zollkomission bestimmt die Außenzölle des Zollvereins.
    8. Die Zollkomission besteht aus den Finanzministern der Mitgliedsstaaten, oder ähnliche Delegierte und wird von dem Zollhauptkomissar geleitet.
    9. Der Zollhauptkomissar wird von den Mitgliedsstaaten des Zollvereins gewählt. Er führt die Zollverhandlungen und ist der offizielle Vertreter des Zollvereins.
    10. Abstimmungen über neue Punkte der Bestimmungen des Zollvereins, Abstimmungen über neue Mitglieder des Zollvereins, Abstimmungen über neue (Zoll-)Verträge, Abstimmungen über sonstige Beschlüsse, sowie Abstimmungen über den Ausschluss von Mitgliedern des Zollvereins und Wahlen werden mit einer vierfünftel Mehrheit beschlossen. (Auf ganze Zahlen aufgerundet, Nicht abgegebene Stimmen zählen als Enthaltung)
    11. Jedes Mitglied des Zollvereins hat eine Stimme.
    12. Bestehende Sonderwirtschafts-, Freihandels- und Sonderzollzonen behalten ihren Status auch mit der Gründung des Frankfurter Zollvereins. (Namentliche Liste siehe Anhang)
    13. Sonderwirtschafts-, Freihandels- und Sonderzollzonen die Opfer systematischen Missbrauchs werden und die Zollbehörden nicht in der Lage sind diesem Missbrauch entgegenzuwirken, verlieren zum Schutz des Zollsystems ihren Status.
    14. Wettbewerbsverzerrende Verträge und Gesetze sind verboten (genau Definition siehe Anhang). Bestehende Verträge die hierrunter fallen behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablauf (Namentiliche Liste siehe Anhang).
    15. Allgemeingültiges Maß in den Mitgliedsstaaten hat das metrische System zu sein.
    16. Die Mitgliedesstaaten akzeptieren den Hannoverschen Patentakt.
    17. Innerhalb des Geltungsbereich des Frankfurter Zollvereins gilt die Allgemeine Industrienorm (AIN).
    18. Es haben innerhalb des Zollvereins einheitliche Steuer- und Handelsgesetze zugelten.
    19. Der Frankfurter Zollverein legt einen Steuerrichtwert von 13 fest, welcher im begründeten Ernstfall um maximal zwei Punkte unterschritten werden darf. Die Landesherren haben sich langfristig jedoch am Steuerrichtwert zu orientieren.
    20. Verstöße gegen die Bestimmungen des Zollvereins können mit einer Geldstrafe, orientiert an Größe und wirtschaftliche Stärke des Mitglieds, sowie an der schwere des Vergehens, bestraft werden. In äußerst schweren Fällen in denen es keine Sicht auf Besserung scheint kann auch der Ausschluss aus dem Zollverein als Strafe angesetzt werden.
    21. Strafzahlungen kommen in einen Fond zur Unterstützung und Förderung strukturschwacher Regionen. Diesem Fond kann auch gespendet werden.
    22. Als prüfendes und sanktionsfähiges Organ wird Zollgerichtshof in Frankfurt errichtet. Der Zollgerichtshof besteht aus fünf Richtern, welche im halbjährigen Wechsel von je einem anderen Mitglied der Zollunion gestellt wird.
    23. Als ermittelndes Organ und zur zu Arbeit für den Zollgerichtshof, mit eine Allgemeine Zollbehörde gegründet. Ihre Aufgabe ist es die Zollgrenzen, Sonderwirtschafts-, Freihandels- und Sonderzollzonen auf Einhaltung der Zollbestimmungen zuprüfen und gegen Schmuggel und Korruption im Zollwesen zu erimmteln.
    24. Zur unabhängigen Finanzierung der Allgemeinen Zollbehörde werden fünf Prozent der Zolleinnahmen veranschlagt.




    Unterschriften
    Frankfurt, im Jahre 1846 des Herrn








    Anhang zu den Bestimmungen des Frankfurter Zollvereins


    Liste der Staaten mit Schutzzöllen für Schwerindustrie:

    Königreich Preußen, Königreich Bayern, Kurfürstentum Hessen,


    Namentliche Liste gültiger Sonderwirtschafts-, Freihandels- und Sonderzollzonen:

    Die Bayrische Pfalz, Sonderwirtschaftszonen in den Städten Raststatt und Kehl, Lagerareal beim Jadehafen, Hafen von Pula, Sonderwirtschaftszone im österreichischen Gebiet von Galizien östlich des Dnjestr sowie der Bukowina, Lombardo-Venetien, Hafen von Triest.


    Definition wettbewerbsverzerrende Maßnahmen, Verträge und Gesetze:

    Als wettbewerbsverzerrenden gelten Verträge und Gesetze welche einzelne Unternehmen gegenüber anderen Unternehmen des Zollraums gezielt übervorteilen, durch z.B. Einfuhrbestimmungen oder -verbote von Waren auf Kosten von Waren aus anderen Staaten des Zollraums, ungleiche Besteuerungen zwischen Waren aus dem Innland und Waren aus anderen Staaten des Zollraums.


    Namentliche Liste gültiger wettbewerbsverzerrender Verträge:

    Monopol- und Importvorteilsvertrag zwischen dem Großherzogtum Hessen und Preußen (gültig bis zum 1.1.1860), Monopol- und Importvorteilsvertrag zwischen dem Herzogtum Nassau und Preußen (gültig bis zum 1.1.1860), Eisenbahnkooperationsvertrag zwischen Preußen und Kurhessen (gültig bis zum 1.1.1859),




    Vertrag zur Wahrung der Sozialen Ordnung:

    Die Arbeitszeiten für Kinder und Jugendliche sind wie folgt beschränkt:
    • 0 - 11 Jahre: 0 Stunden Ausgenommen von den Regelungen sind Hilfen beim Erntebetrieb und im elterlichen Betrieb.
    • 11 - 15 Jahre: 8 Stunden
    • 15 - 18 Jahre: 11 Stunden

    Für Frauen gilt darüber hinaus bis zum Alter von 35 Jahren eine Begrenzung auf 16 Stunden.




    Geändert hat sich jetzt:
    • Zeris Vorschlag der unterschiedlichen Bezollung für Schwerindustrie habe ich aufgenommen und eine Liste der Staaten angehängt die auf diese Waren Schutzzölle erheben, wo ich bis jetzt Preußen und Bayern (ist das richtig?) stehen habe, wer will sonst noch Schutzzölle erheben?
    • Bei den Abstimmungen zählen nicht abgegeben Stimmen als Enthaltungen
    • Richterzahl auf 5 beschränkt und Rotation hinzu gefügt
    • eine Zollbehörde habe ich mit eingebaut
    Geändert von King of Wiwi (14. Februar 2016 um 09:43 Uhr)

  7. #202
    Je suis USA! Avatar von Ennos
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    Mit den 5% wird die Behörde glaube ich besser finanziert als die MZUK.
    Abstimmungen sollten noch zeitlich eingegrenzt werden.
    Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.


  8. #203
    Für mehr Klink im ***** Avatar von Gulaschkanone
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    Zitat Zitat von Ennos Beitrag anzeigen
    Mit den 5% wird die Behörde glaube ich besser finanziert als die MZUK.
    Abstimmungen sollten noch zeitlich eingegrenzt werden.
    Eben das. Und Halbjährige IG Rotation? Zu kurzfristig, da könnte man Verfahren verschleppen.

    Zeris Vorschlag der unterschiedlichen Bezollung für Schwerindustrie habe ich aufgenommen und eine Liste der Staaten angehängt die auf diese Waren Schutzzölle erheben, wo ich bis jetzt Preußen und Bayern (ist das richtig?) stehen habe, wer will sonst noch Schutzzölle erheben?
    Ich für nicht Bundesgüter.

    VKs Verträge fehlen immernoch.
    Zitat Zitat von Nahoïmi Beitrag anzeigen
    Einheit, Einheit, gib mir meine Minghan wieder :p

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  9. #204
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    Geldgeschenke sind verboten. Kredite ohne Tilgung und Zinsen erlaubt

  10. #205
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    Zitat Zitat von Nahoimi Beitrag anzeigen
    Geldgeschenke sind verboten. Kredite ohne Tilgung und Zinsen erlaubt
    Hä?
    Zitat Zitat von Nahoïmi Beitrag anzeigen
    Einheit, Einheit, gib mir meine Minghan wieder :p

    Mehrfacher Gewinner einer DET-Runde und Sieger der Herzen(2/7)

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  11. #206
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    Na der Artikel zu "Definition wettbewerbsverzerrende Maßnahmen, Verträge und Gesetze" den ich schon die ganze Zeit kritisiere. Wie wirkt der denn auf Staatsunternehmen? Wenn ich eins mit großen Geldsummen aka Startkapital Gründe ist das ja immer eine immense Bevorteilung ggü. anderen Unternehmen.

  12. #207
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    Zitat Zitat von Gulaschkanone Beitrag anzeigen
    Eben das. Und Halbjährige IG Rotation? Zu kurzfristig, da könnte man Verfahren verschleppen.
    Schlag ne Zahl vor



    Zitat Zitat von Gulaschkanone Beitrag anzeigen
    Ich für nicht Bundesgüter.
    Geht ja nur um nicht Bundeswaren

    Zitat Zitat von Gulaschkanone Beitrag anzeigen
    VKs Verträge fehlen immernoch.
    VKs Verträge sind Mist Der eine ist für die Zollunion irrelevant und der andere passt nicht Emoticon: wiwi

    Zitat Zitat von Nahoimi Beitrag anzeigen
    Geldgeschenke sind verboten. Kredite ohne Tilgung und Zinsen erlaubt
    Nur weil du es anders nennst bleibt es aber immer noch das gleiche

  13. #208
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    Zitat Zitat von King of Wiwi Beitrag anzeigen
    Nur weil du es anders nennst bleibt es aber immer noch das gleiche
    Zinsloser Kredit mit jährlicher Tilgung von einem G. Ich glaub ich kann mich bei längeren nachdenken mit dem Artikel anfreunden. Kann ja doch umgangen werden

  14. #209
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Zitat Zitat von King of Wiwi Beitrag anzeigen
    VKs Verträge sind Mist Der eine ist für die Zollunion irrelevant und der andere passt nicht Emoticon: wiwi
    Da KiWi keine Ahnung hat, wo er sie hinschreiben soll: Solange allgemein akzeptiert ist, dass die beiden Verträge gelten ist es mir egal ob sie dabei stehen.

    Bzw, warum soll man die Verträge überhaupt hinschreiben? Ein einfaches, vor der ZU abgeschlossene Verträge haben Bestandsrecht oder so ist genug.

  15. #210
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    Gast
    Zitat Zitat von [VK] Beitrag anzeigen
    Da KiWi keine Ahnung hat, wo er sie hinschreiben soll: Solange allgemein akzeptiert ist, dass die beiden Verträge gelten ist es mir egal ob sie dabei stehen.

    Bzw, warum soll man die Verträge überhaupt hinschreiben? Ein einfaches, vor der ZU abgeschlossene Verträge haben Bestandsrecht oder so ist genug.
    Weil es für die ZU interessant istzu wissen welche Ausnahmen es nun gibt?
    Sonst kommt das gleiche Raus wie bei §9 lauter Ausnahmen und keiner kennt sie, weil sie nicht zentral gesammelt wurden, sondern irgendwo im Faden untergegangen sind

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