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Thema: GTX 970 während der Gewährleistung abgetaucht. Händler verweigert Garantie.

  1. #16
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    also ist schon etwas älter aber ich Senf mal dazu:

    1. Garantie läuft 2 Jahre... allerdings hat der Händler recht. Der Fehler trat erst mehr als 6 Monate nach Kauf auf, damit liegt die Beweispflicht bei dir das der Fehler bereits vorhanden war...

    ABER:
    2. Du hast das Produkt bei Mindfactory gekauft. Nach deutschem Recht muss im Garantiefall der Händler sich an den Hersteller wenden und nicht du. Dein Ansprechpartner ist also Mindfactory. Natürlich versuchen die das nicht zu machen, da das Zeit und damit Geld kostet. Wenn du bbw bei Amazon bestellst schickst du defekte auch an Amazon zurück und die müssen alles weitere machen. Wenn du die Graka beim Händler um die Ecke gekauft hättest das selbe. Wenn du sie bei Amazon gekauft hättest und beim Händler zusammengebaut ist Amazon der Ansprechpartner.

    Kurzum: Du musst nicht Inno3D?? anschreiben sondern Mindfactory muss Inno3D anschreiben. Selbst wenn Mindfactory keinen Sitz in Deutschland hat, müssen sie sich, wenn sie in Deutschland verkaufen an deutsches Recht halten. Das sieht man z.b. am Datenschutz sehr gut (EU-Klagen, Facebook, etc). Lass dich nicht einlullen, die müssen handeln nicht du. Es ist ein Schadensfall, damit greift die Herstellergarantie und die muss der Händler geltend machen und nicht du. Entscheidend ist zeitlich gesehen das Auftreten des Fehlers. Da der Zeitpunkt schlecht nachweisbar ist (wenn man nicht telefonisch anruft und es sich schriftlich bestätigen lässt) greift hier der Poststempel und nicht das Bearbeitungsdatum oder Zustelldatum.

    Ich hatte mal so nen Händler um die Ecke... ne Kette spezialisiert auf PC-Raparaturen, ich sag mal keine Namen. Die haben sich geweigert meine defekte Grafikkarte umzutauschen, da sie noch ging lt. Diagnosetests. Das sie dabei aber 2mal abschmierte war egal..das Tool sagte sie ist ok (später stellte sich raus es war der Graka-Speicher). Als sie dann nach 2,5Jahren ganz den Geist aufgab, wollten sie sich wg keine Garantie mehr, aus der Sache rausziehen. Ich hab sowas schon geahnt und mein BGB mitgebracht und sie wurden ganz klein und haben alles umgetauscht. Den der Fehler trat hier nachweislich innerhalb der Garantie auf.

    Alternativ... Aber bitte vorher rechtlich abklären... kümmer dich selbst drum, und schick Mindfactory deine Telefonkosten und Arbeitszeit als Rechnung Hat bei mir bei KabelBW geklappt als die nen Umzug versemmelt hatten und das 3Monate trotz X-Anrufe net gemerkt haben (Haben mich statt nach Konstanz nach Heidelberg umziehen lassen in eine Straße die ich nicht kenne und eine Hausnummer mit der ich noch nie was am Hut hatte). Als sie mir dennoch die vergeblichen Techniker, fehlenden zugeschickten Modems in Rechnung stellen wollten habe ich kurzerhand meine Telefon-Handy-Kosten im gesamten Zeitraum, meine Arbeitszeit (Telefonierzeit + Arbeitsausfallzeit wg Technikertermin 3x) und eine Aufwandentschädigung für meine Frau die ihre Thesis schrieb und statt Internet nun 45min zur Uni-Bib fahren musste geltend gemacht und das ganze schön mit ein paar Paragraphen gestreut. Ich zahle bis heute und noch bis Ende 2017 einschließlich keine Gebühren vor lauter gutschriften Man muss nur wissen wie man sein Recht geltend macht. Auf Gesetze beziehen ist immer gut, das das zeigt die Leute haben Ahnung. Oft handeln Konzerne nämlich so, das sie an die Dummheit der Masse appelieren. Wenn "nur" 90% bescheid wissen hat man immer noch 10% gespart. Und tatsächlich ist es eher umgekehrtes Verhältnis.
    Geändert von nordstern (22. Februar 2016 um 02:21 Uhr)

  2. #17
    Civ4 BASE Coder Avatar von rucivfan
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    Du haust Gewährleistung und Garantie durcheinander. Nach 6 Monaten Beweislastumkehr bezieht sich nur auf die Gewährleistung. Nur die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Garantie gibt es vom Hersteller und gibt es immer noch (2 Jahre mindest ist Standard), solange nichts an der Grafikkarte verändert wurde wie neues Bios aufgespielt oder nicht übertaktet wurde. Das gleiche gilt natürlich auch für die Gewährleistung, dass man nicht selbst den Schaden verursacht haben darf.
    Geändert von rucivfan (22. Februar 2016 um 08:49 Uhr)

  3. #18
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    ne.. ist nur etwas verwirrend geschrieben. Ich schreibe das der Händler durchaus behaupten kann das der Fehler nicht sein Problem ist aufgrund der Beweislastumkehr bei der Gewährleistung. Aufgrund der Garantie kann er sich aber nicht aus der Affäre ziehen, da die ebenfalls über den Händler läuft der wiederrum an den Hersteller muss.

  4. #19
    Civ4 BASE Coder Avatar von rucivfan
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    Zitat Zitat von nordstern Beitrag anzeigen
    ne.. ist nur etwas verwirrend geschrieben. Ich schreibe das der Händler durchaus behaupten kann das der Fehler nicht sein Problem ist aufgrund der Beweislastumkehr bei der Gewährleistung. Aufgrund der Garantie kann er sich aber nicht aus der Affäre ziehen, da die ebenfalls über den Händler läuft der wiederrum an den Hersteller muss.
    Dann hast du ein gutes Besipiel geliefert, wie man mit vielen Worten wenig sagen kann.

  5. #20
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    um halb Drei... da kann man von mir keine Glansleistungen mehr erwarten

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