Gesetzentwurf
der Fraktionen NGDU, SDLP und LLPD
Entwurf eines Gesetzes einer Umsatzsteuer für Finanzprodukte
A. Problem
Es gibt eine Umsatzsteuer auf Konsumgüter aber nicht auf Finanzprodukte. Mittels einer Stempelsteuer, wie sie bereits in Großbritannien und der Schweiz existiert, kann der Finanzmarkt an den Kosten der Finanzkrise beteiligt werden und mit anderen Wirtschaftszweigen bei der Staatsfinanzierung gleichgestellt werden. Zum Schutz der Attraktivität der deutschen Finanzplätze, insbesondere des Finanzplatzes Frankfurt wie etwa der Terminbörse Eurex, werden Anleihen und Derivate ausgenommen. Die globale Finanzbranche lässt eine Besteuerung dieser Finanzprodukte nicht zu, da sie leicht umgeht werden kann. Mit der erfolgreichen Stamp Duty Reserve Tax als Vorbild wird sichergestellt, das es keine negativen Folgen auf die deutsche Wirtschaft gibt und die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt wird. Im Gegenteil mit den zusätzlichen Einnahmen kann die Neuverschuldung und damit die Zinslast verringert werden.
B. Lösung
Besteuert wird der Kauf von Aktien und börsenfähigen Wertpapieren von Unternehmen, dazu gehören auch verbundene Unternehmen, welche in Deutschland an einer Börse gelistet und dort ihren Unternehmenssitz haben. Die Steuer beträgt 0,5 Prozent des Kaufpreises und wird unabhängig vom Finanzplatz, wo der Handel stattgefunden hat, erhoben. Auch OTC-Geschäfte werden dank der Clearingpflicht durch die ESMA besteuert. Bei der Übertragung von Aktien oder börsenfähigen Wertpapieren an Clearingsysteme und der Umwandlung in Hinterlegungszertifikat gilt ein höherer Steuersatz von 1,5%. In Zukunft möchte man auch Anleihen und Derivate besteuern, doch egal ob Sitzland- oder Ausgabeprinzip, dies gelingt nur mit einer EU-weiten (auch Großbritannien) Einführung, wodurch eine massive Abwanderung an andere europäische Finanzplätze, die damit einhergehende Reduzierung des Handelsvolumens und damit des Steueraufkommens verhindert werden kann.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Einnahmen von 2,16 Mrd. €