Abstimmung der Fürsten und der Vertreter der Freien Städte über die Änderung von §9 Erhaltung der Wehrfähigkeit des Deutschen Bundes
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In Übereinstimmung mit §7 der Bundesakte (und der jüngsten Ausführung des Bundesgerichts) benötigt dieser Entwurf 2/3 aller Stimmen.
Diese Abstimmung beginnt jetzt und wird bis zum Mittwoch, dem 1. April, um 23:59 Uhr laufen.