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Thema: Antrag auf Änderung des Gesetzes zur Erhaltung der Wehrfähigkeit des deutschen Bundes

  1. #16
    Für mehr Klink im ***** Avatar von Gulaschkanone
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    Es ist ne 2/3 Abstimmung
    Zitat Zitat von Nahoïmi Beitrag anzeigen
    Einheit, Einheit, gib mir meine Minghan wieder :p

    Mehrfacher Gewinner einer DET-Runde und Sieger der Herzen(2/7)

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  2. #17

  3. #18
    Genosse Dampfsense Avatar von Der Gevatter Tod
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    Warum sollte es das nicht sein?

    Das Gesetz selbst wurde mit 2/3 beschlossen,es zu konkretisieren wird nicht plötzlich Einstimmigkeit erfordern.

  4. #19
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    Weil es die Akte nicht ändert und nicht in die Innenpolitik eingreift.
    Zitat Zitat von Nahoïmi Beitrag anzeigen
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  5. #20
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    Nassau mit zwei Stimmen dafür

  6. #21
    Cerberus Rekonstruktion Avatar von The Illusive Man
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    Luxemburg dafür

  7. #22
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Von Simato lernen heißt Siegen lernen!

  8. #23
    Je suis USA! Avatar von Ennos
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    Zitat Zitat von Der Gevatter Tod Beitrag anzeigen
    Warum sollte es das nicht sein?

    Das Gesetz selbst wurde mit 2/3 beschlossen,es zu konkretisieren wird nicht plötzlich Einstimmigkeit erfordern.
    Das Gesetz wurde mit Einstimmigkeit beschlossen.

    Achtung Spoiler:
    Zitat Zitat von Ennos Beitrag anzeigen
    Abstimmung der Fürsten und der Vertreter der Freien Städte über die Verabschiedung von:

    Gesetzblabla
    In Übereinstimmung mit §7 der Bundesakte benötigt dieser Entwurf 2/3 aller Stimmen, damit die Änderung des Bundesgesetzes Gültigkeit hat, als Eingriff in die Innenpolitik der Bundesstaaten benötigt dieser Entwurf allerdings Einstimmigkeit.
    Diese Abstimmung beginnt jetzt und wird bis zum Freitag, dem 20. Dezember, um 23:59 Uhr laufen.


    Ansonsten würde ich vorschlagen die Formulierung ein wenig zu ändern, so wie sie jetzt ist könnte man auch argumentieren, dass die Ritterkreuzler in Bayern keine regulären Truppen sind, sondern ein Spezialverband, der als solcher nicht zu zählen ist. Das würde dem Bund zwar guttun, aber ich könnte mir vorstellen, dass man das in Bayern anders sieht. Allerdings fällt mir jetzt auch nicht ein, wie eine "bessere" Formulierung lauten könnte.

    Edit: Laut Wiki sind zum Beispiel Milizen und Nationalgarden reguläre Verbände, wenn sie vom Staat bezahlt und geleitet werden.
    Geändert von Ennos (15. März 2015 um 13:13 Uhr)
    Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.


  9. #24
    Für mehr Klink im ***** Avatar von Gulaschkanone
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    Ich frage mich A) warum dasin die Innenpolitik eingreift und B) ob es nur weil das Ursprungsgesetz das tat es die Änderung auch tut?

    Andererseits betrachte ich ein Scheitern des Gesetzes als das Recht Milizen zu zählen mit Hinweiß hierauf:

    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Vielleicht hat der Kurfürst das bloss übersehen, die Milizen sind ja berücksichtigt, wenn sie bezahlt werden? Halt einfach nur zu einem Drittel oder Sechstel, abhängig vom Sold.

    Luxemburg dafür.
    Geändert von Gulaschkanone (15. März 2015 um 13:32 Uhr)
    Zitat Zitat von Nahoïmi Beitrag anzeigen
    Einheit, Einheit, gib mir meine Minghan wieder :p

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  10. #25
    Holz? Marmor! Avatar von Don Armigo
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    Wenn wir uns auf keine ordentliche Definition einigen können was ein Soldat ist und was nicht werde ich meinen Beamten ein Messer zur Verfügung stellen und sie fortan als Soldaten bezeichnen.
    Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
    Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
    Zitat Zitat von Azrael
    Wie sagte schon der alte Fritz? "Sachsen ist wie ein Mehlsack, egal wie oft man draufschlägt, es kommt immer noch etwas heraus."
    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen
    :schwaerm: Und Don hat ja schon gesagt, dass Feuer/Ordnung zu ihm passen würde, noch bevor das Reich sich dazu auch noch als fundamentalistisch-militaristische Theokratie entpuppt hat. :p

  11. #26
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Zitat Zitat von Gulaschkanone Beitrag anzeigen
    Andererseits betrachte ich ein Scheitern des Gesetzes als das Recht Milizen zu zählen mit Hinweiß hierauf:
    Also nur um es zu erwähnen, das war der Kommentar des damaligen Generalstatthalters von Luxemburg und nicht mehr. Das hat also nicht mehr Gesetzeskraft als wenn es von jedem anderen x-beliebigen Spieler kommt.
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  12. #27
    Prinz von Makedonien Avatar von Nyan Cat
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    Wenn die Soldaten mit 3 G bezahlt werden, zählen sie dazu. Ob sie wie die Schweizer Armee organisiert sind oder anders, spielt dabei keine Rolle. Die derzeitige Regelung ist ausreichend und simpel.

  13. #28
    Forenspieler auf dem Weg
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    Zitat Zitat von Don Armigo Beitrag anzeigen
    Wenn wir uns auf keine ordentliche Definition einigen können was ein Soldat ist und was nicht werde ich meinen Beamten ein Messer zur Verfügung stellen und sie fortan als Soldaten bezeichnen.
    Wenn du dennen dafür 3 Gulden gibst freuen sie sich auch sicher

  14. #29
    Zurück im Norden
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    Zitat Zitat von Nyan Cat Beitrag anzeigen
    Wenn die Soldaten mit 3 G bezahlt werden, zählen sie dazu. Ob sie wie die Schweizer Armee organisiert sind oder anders, spielt dabei keine Rolle. Die derzeitige Regelung ist ausreichend und simpel.
    Ist das bisher so geregelt? Ich nahm an, das sei durch die Neufassung mit den etatabhängigen Kosten geändert worden. Es gibt ja - wie ich von der Vorbereitung der Mobilisierungsordnung noch weiß - einige Armeen, die einzelne Truppenteile niedriger besolden.

  15. #30
    Prinz von Makedonien Avatar von Nyan Cat
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    Schau mal unter ,, §9 Erhaltung der Wehrfähigkeit des Deutschen Bundes'' bei den Bundesgesetzen nach. Von einer Änderung habe ich nichts mitbekommen.

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