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Thema: Diskussionen über die Bundesarmee

  1. #106
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    Weshalb sollte er das tun? Nahoimi versucht doch nur, das Beste für sein Land herauszuholen wie viele andere Spieler (zB du ) auch. Der neue Mobilisierungsplan ist aber für kein Land ein Nachteil.

  2. #107
    Je suis USA! Avatar von Ennos
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    Das ganze würde dann den Punkt "Struktur des Bundesheeres" ersetzen?
    Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.


  3. #108
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    Genau. Das war ja die alte Version der Mobilisierungsordnung. Wenn du Zeit hast, kannst du es gerne zur Abstellung stellen. Die letzten Anmerkungen sind ja bereits eingepflegt.

  4. #109
    Je suis USA! Avatar von Ennos
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    Ich gebe zu das ganze jetzt zum ersten Mal komplett gelesen zu haben.

    Neue Mobilisierungsordnung des Bundesheeres:

    Das Bundesheer besteht aus etwa 300000 Mann, die im Mobilisierungsfall in Korps und Divisionen gegliedert einberufen werden. Die Divisionen werden von den einzelnen Ländern gestellt, umfassen normalerweise etwa 8000-12000 Mann und werden in der Regel in Korps zusammengefasst. Abweichungen nach oben oder unten sind aber im Einzelfall möglich („Große“ und „kleine“ Divisionen). Sowohl die Divisionen als auch die Korps sollen die Fähigkeit haben, eigenständig zu operieren und daher möglichst alle Waffengattungen (Infanterie, Kavallerie und Artillerie) in sinnvoller Zusammensetzung umfassen und auch über Pioniere etc. verfügen. Es soll darauf geachtet werden, dass bei einer Mobilisierung der Bundesarmee die zur Aufrechterhaltung der Ordnung nötigen Truppen in den jeweiligen Staaten verbleiben.

    Der Oberbefehl über die jeweilige Einheit liegt in Zukunft abweichend zur bisherigen Regelung auch im Falle eines Bundeskrieges bei dem Land, dem die Division oder das Korps entstammt. Stellen mehrere Länder gemeinsam eine Division oder ein Korps, so bilden sie einen gemeinsamen Divisions- oder Korpsstab, einigen sich auf einen Sammlungspunkt für die Mobilisierung und regeln einvernehmlich den Oberbefehl. Im Stab sollen Offiziere aus allen Herkunftsländern vertreten sein. Länder, die gemeinsam ein Korps oder eine Division stellen, sind herzlich eingeladen, sich Gedanken über eine engere Zusammenarbeit etwa im Rahmen eines Bundeskreises zu machen. Jedes Korps und jede eigenständig operierende Division benennt Verbindungsoffiziere zur Bundesheeresleitung, um die Abstimmung militärischer Operationen zu verbessern.

    Der Oberbefehl über die gesamte Bundesarmee verbleibt wie bisher bei der Bundesheeresleitung, die in der Regel die Vorbereitung und Durchführung geplanter Operationen und die Verteilung der Truppen übernimmt. Sitz der Bundesheeresleitung ist in Friedenszeiten die Bundesfestung Mainz. Dort wird auch ein Generalstab des Bundesheeres eingerichtet, in den jede Division des Bundesheeres zwei Offiziere als ständige Vertreter entsendet.
    Sitz der Bundesheeresleitung ist in Friedenszeiten die Bundesfestung Mainz. Dort wird auch ein Generalstab des Bundesheeres eingerichtet, in den jede Division des Bundesheeres zwei Offiziere als ständige Vertreter entsendet.
    Das könnte etwas missverständlich sein, Oberbefehl hat nach meinem Dafürhalten der der das allerletzte Wort hat, das kann man nicht auf zwei Hierarchieebenen aufteilen.
    Vielleicht könnte man es ein wenig umformulieren:
    "Im Falle eines Einsatzes des Bundesheeres bleiben bestehende Hierarchiestrukturen erhalten, werden jedoch der Bundesheeresleitung untergeordnet. Staaten die Teil einer multinationalen Einheit sind, sind angehalten im Einsatzfall ihre Kommandostrukturen zu vereinen.
    Sitz der Bundesheeresleitung ist in Friedenszeiten die Bundesfestung Mainz. Dort wird auch ein Generalstab des Bundesheeres eingerichtet, in den jede Division des Bundesheeres zwei Offiziere als ständige Vertreter entsendet."
    Statt der unteren Absätze.

    Überblick über die aus den Ländern einberufenen Einheiten im Mobilisierungsfall:

    [...]

    Wird die Bundesarmee nicht mobilisiert, stehen die einzelnen Kontingente unter dem Oberbefehl des jeweiligen Landes.

    Bundesfestungen und ihre Besatzung

    Die Bundesfestungen werden in derselben Weise wie bisher besetzt. Die Besatzungen der Bundesfestungen stehen auch in Friedenszeiten unter dem Oberbefehl der Bundesheeresleitung. Das Kommando vor Ort hat jeweils ein von den an der Besatzung beteiligten Ländern einvernehmlich bestimmter Offizier. Solange die Bundesarmee nicht mobilisiert wurde, kommt diesen Kontingenten aber nicht das freie Durchmarschrecht durch Bundesgebiet zu. Lediglich zum Behuf der Ablösung von Truppenteilen dürfen diese Einheiten auf direktem Wege in ihr Heimatland oder von dort zur Bundesfestung andere Staaten des Bundes durchqueren. Etwa beim Durchmarsch entstandene Schäden müssen in vollem Umfang ersetzt werden.
    Das steht so eigentlich schon in §3, wobei wir dort den obsoleten Punkt 12 entfernen sollten.
    Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.


  5. #110
    Zurück im Norden
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    Immerhin haben inzwischen einige Fürsten angefangen, den Vorschlag zu lesen. Ich habe mal deinen ersten Punkt einbezogen. Beim zweiten ist mir noch etwas unklar, worum es dir geht. So sähe es also im Augenblick aus:

    Neue Mobilisierungsordnung des Bundesheeres (1840):


    Das Bundesheer besteht aus etwa 300000 Mann, die im Mobilisierungsfall in Korps und Divisionen gegliedert einberufen werden. Die Divisionen werden von den einzelnen Ländern gestellt, umfassen normalerweise etwa 8000-12000 Mann und werden in der Regel in Korps zusammengefasst. Abweichungen nach oben oder unten sind aber im Einzelfall möglich („Große“ und „kleine“ Divisionen). Sowohl die Divisionen als auch die Korps sollen die Fähigkeit haben, eigenständig zu operieren und daher möglichst alle Waffengattungen (Infanterie, Kavallerie und Artillerie) in sinnvoller Zusammensetzung umfassen und auch über Pioniere etc. verfügen. Es soll darauf geachtet werden, dass bei einer Mobilisierung der Bundesarmee die zur Aufrechterhaltung der Ordnung nötigen Truppen in den jeweiligen Staaten verbleiben.

    Das Kommando über die jeweilige Einheit liegt in Zukunft abweichend zur bisherigen Regelung auch im Falle eines Bundeskrieges bei dem Land, dem die Division oder das Korps entstammt. Stellen mehrere Länder gemeinsam eine Division oder ein Korps, so bilden sie einen gemeinsamen Divisions- oder Korpsstab, einigen sich auf einen Sammlungspunkt für die Mobilisierung und regeln einvernehmlich das Kommando der Division oder des Korps. Im Stab sollen Offiziere aus allen Herkunftsländern vertreten sein. Länder, die gemeinsam ein Korps oder eine Division stellen, sind herzlich eingeladen, sich Gedanken über eine engere Zusammenarbeit etwa im Rahmen eines Bundeskreises zu machen. Jedes Korps und jede eigenständig operierende Division benennt Verbindungsoffiziere zur Bundesheeresleitung, um die Abstimmung militärischer Operationen zu verbessern.

    Der Oberbefehl über die gesamte Bundesarmee verbleibt wie bisher bei der Bundesheeresleitung, die in der Regel die Vorbereitung und Durchführung geplanter Operationen und die Verteilung der Truppen übernimmt. Sitz der Bundesheeresleitung ist in Friedenszeiten die Bundesfestung Mainz. Dort wird auch ein Generalstab des Bundesheeres eingerichtet, in den jede Division des Bundesheeres zwei Offiziere als ständige Vertreter entsendet.



    Überblick über die aus den Ländern einberufenen Einheiten im Mobilisierungsfall:


    Österreich stellt einen Armeeteil in der Stärke von etwa 90000-100000 Mann. Wegen der Schlagkraft der österreichischen Armee und ihrer besonderen Organisationsweise bleibt die österreichische Armee auch in der Bundesarmee einheitlich bestehen.
    Die liechtensteinischen Kontingente von etwa 300 Mann werden im Mobilisierungsfall zur Gänze in die österreichische Armee integriert.

    Preußen stellt 9 Divisionen mit etwa 90000-100000 Mann. Wegen der hohen Schlagkraft, bedeutsamen militärischen Tradition und einheitlichen Ausbildung der preußischen Armee bleibt die dort übliche Einteilung der Divisionen in drei eigenständige Korps auch in der Bundesarmee bestehen.

    Württemberg stellt eine Division mit etwa 13000 Mann.
    Baden stellt eine Division mit etwa 10000 Mann.
    Wegen der sprachlichen und politischen Nähe dieser beiden Staaten bilden Baden und Württemberg ein gemeinsames Korps mit etwa 23000 Mann im Rahmen der Bundesarmee.

    Bayern stellt zwei Divisionen mit zusammen etwa 20000 Mann. Wegen der starken bayrischen Eigenständigkeit und seiner bedeutenden Militärtradition bilden die beiden bayrischen Divisionen ein eigenständiges Korps im Rahmen der Bundesarmee.

    Die Länder des hessischen Bundeskreises stellen zwei Divisionen mit zusammen etwa 16500 Mann. Sie bilden ein gemeinsames Korps im Rahmen der Bundesarmee.

    Hannover stellt gemeinsam mit den drei Hansestädten zwei Divisionen von zusammen etwa 16000 Mann. Sie bilden ein gemeinsames Korps im Rahmen der Bundesarmee.

    Thüringen, Braunschweig, Anhalt und Lippe stellen zwei Divisionen von zusammen etwa 16000 Mann. Sie bilden ein gemeinsames Korps im Rahmen der Bundesarmee. Dieses Korps soll – wenn nötig – im Kriegsfall vorzugsweise mit dem preußischen Heer zusammenwirken.

    Sachsen stellt eine Division mit 10000 Mann. Diese Division wird zunächst keinem Korps zugeordnet. Sie soll aber – wenn nötig – im Kriegsfall vorzugsweise einem österreichischen Korps angeschlossen werden.

    Holstein, Oldenburg und Mecklenburg stellen gemeinsam eine Division mit etwa 9000 Mann. Diese Division wird zunächst keinem Korps zugeordnet. Falls Dänemark sich am Bundeskrieg beteiligt, kann diese Division wenn nötig einem dänischen Korps angeschlossen werden.

    Luxemburg stellt ein Regiment mit etwa 1000 Mann. Die luxemburgischen Kontingente werden im Mobilisierungsfall die Verteidigung der Bundesfestung Luxemburg verstärken.


    Jedes Land und jeder Kreis soll auch im Kriegsfall für die innere Sicherheit militärische Einheiten zur Verfügung haben. Daher bleiben etwa 10% der verfügbaren Truppenstärke im jeweiligen Land oder Kreis stationiert, das oder der sie entsendet.


    Wird die Bundesarmee nicht mobilisiert, stehen die einzelnen Kontingente wie bisher unter dem alleinigen Oberbefehl der einzelnen Länder.


    Bundesfestungen und ihre Besatzung

    Die Bundesfestungen werden in derselben Weise wie bisher besetzt. Die Besatzungen der Bundesfestungen stehen auch in Friedenszeiten unter dem Oberbefehl der Bundesheeresleitung. Das Kommando vor Ort hat jeweils ein von den an der Besatzung beteiligten Ländern einvernehmlich bestimmter Offizier. Solange die Bundesarmee nicht mobilisiert wurde, kommt diesen Kontingenten aber nicht das freie Durchmarschrecht durch Bundesgebiet zu. Lediglich zum Behuf der Ablösung von Truppenteilen dürfen diese Einheiten auf direktem Wege in ihr Heimatland oder von dort zur Bundesfestung andere Staaten des Bundes durchqueren. Etwa beim Durchmarsch entstandene Schäden müssen in vollem Umfang ersetzt werden.

    Die Verstärkung der Besatzung einer Bundesfestung muss im Gefahrenfall von der Bundesheeresleitung erbeten und von den beteiligten Staaten genehmigt werden. In diesem Fall besteht ebenfalls automatisches Durchquerungsrecht auf direktem Wege zur Festung durch Bundesgebiet.


    Diese Mobilisierungsordnung wird von der Bundesheeresleitung in regelmäßigen Abständen überarbeitet und dann erneut dem Plenum der Bundesversammlung vorgelegt.

  6. #111
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Die liechtensteinischen Kontingente von etwa 300 Mann, gezahlt durch Österreich, werden im Mobilisierungsfall zur Gänze in die österreichische Armee integriert.
    Weil wenn die Zahlung nicht mehr stattfindet, kann ich mir keine 300 Mann leisteun und muss runter

  7. #112
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Oder du erhöhst die Steuern
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Von Simato lernen heißt Siegen lernen!

  8. #113
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Wenn Preußen und der Rest des Bundes wie Liechtenstein knapp 2% seiner Bevölkerung als Militär hält, und das so festgeschrieben wird, spricht nichts dagegen. Oder anders gesagt, die Zahl stimmt absolut nicht überein

    Es geht einfach darum das der Satz so nicht stehen gelassen werden kann. Da müssen die Zahlen rein, die die Länder liefern sollen, und nicht die sie aktuell gerade haben.

  9. #114
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    Ja, Liechtenstein muss dann eventuell deutlich reduzieren.

    Dann sprich doch einfach von sämtlichen Liechtensteinern.
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Jeder mag Basse!

  10. #115
    Je suis USA! Avatar von Ennos
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    Lie sollte auf 150 oder so gesenkt werden.
    Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.


  11. #116
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Zitat Zitat von Ennos Beitrag anzeigen
    Lie sollte auf 150 oder so gesenkt werden.
    Dann stellt sich halt die Frage(nicht nur für Liechtenstein sondern im Grunde für jeden Staat der ein großes Heer unterhält(Lie ist da sogar das kleineste Problem, da ich mich nur mit BJ arrangieren muss wie viele Soldaten ich abdrücke)): Was mit der Überzahl an Soldaten machen? Muss man die auch an den Bund abdrücken? Kriegt man dann eine Entschädigung da man mehr liefert als man muss? Kann man die zur Heimatverteidigung da lassen? Was ist wenn der Bund das Mehr an Soldaten garnicht will, weil die zbs nicht vertrauenswürdig sind? Das sind Probleme die im Zweifel der Bund lahmlegen könnten.

    @Basse: Sämtliche passt da auch nicht rein, dann besteht das gleiche Problem, das ein Staat der mehr Soldaten unterhällt als er von der Bundesakte muss benachteiligt wird.

  12. #117
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    Alles, was darüber hinausgeht, darf man wohl zu Hause lassen.
    Im Fall der Fälle wäre das aber nicht unbedingt klug. Wenn jeder Mann gebraucht wird, sollte man nicht darauf beharren, dass man nicht dazu verpflichtet ist, diese dem Bundesheer zu unterstellen.

    Das Bündnis verteidigen tut man doch so oder so mit aller Kraft, die man entbehren kann und nötig ist.
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Jeder mag Basse!

  13. #118
    Zurück im Norden
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    Die Gefahr an so langwierigen Diskussionen ist leider, dass man die Dinge oft mehrfach bespricht, weil manche Mitspieler erst später mitlesen. Wir hatten ja schon einmal über diese Thematik gesprochen und waren zu dem Schluss gekommen, dass wir sinnvollerweise die jeweils aktuellen Zahlen nehmen statt irgendwelcher virtueller Größen. Das liegt uA daran, dass manche Länder sich ihre Armee von Nachbarn bezahlen oder stellen lassen und auch daran, dass wir im Kriegsfall vermutlich wirklich alle verfügbaren Einheiten auch benötigen werden. Deshalb habe ich die Armeen derjenigen Länder, die ganz zum Bund gehören auch ganz einberechnet. Die Frage, wie viele Soldaten die Länder bereitzuhalten haben ist ja auch nicht von der Bundesheeresleitung, sondern vom Plenum zu entscheiden. Die größeren Staaten, auf die es im Kriegsfall vor allen Dingen ankommt, dürften aber ohnehin meist ungefähr bei der Grenze sein.

    Die Bundesheeresordnung wird außerdem in regelmäßigen Abständen überarbeitet, starke Veränderungen der Soldatenzahl können also jeweils abgebildet werden. Für den Fall einer starken, plötzlichen Veränderung bin ich auch gerne bereit, direkt mit dem jeweiligen Land zu verhandeln.

    Außerdem erscheint es mir nicht so sinnvoll, jetzt mit einzelnen Ländern über die zu stellenden Soldaten zu feilschen, weil man sonst wieder in einen ewigen Zirkel verfällt und nichts passiert. Ein öffentlicher Eindruck, der ja bereits jetzt in Teilen der Bevölkerung besteht und uns das Handeln nicht leichter macht...

  14. #119
    Zurück im Norden
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    Wir können aber auch einen Zusatz einbauen, dass bei einer starken Veränderung der Heeresstärke direkt eine Verringerung oder Vergrößerung des Heeresanteils beantragt werden kann. Wichtig ist im Grunde nur, dass die ungefähren Stärken nicht völlig andere werden, weil wir dann eine neue Heeresstruktur benötigen.

  15. #120
    Zurück im Norden
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    Vk, Ennos?

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