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Thema: Diskussionen über die Bundesarmee

  1. #226
    Gast
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    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen
    Das macht mich traurig und ein Stück weit betroffen.
    So ist es richtig

    Können wir dann mit der Änderung zur Abstimmung schreiten?

  2. #227
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen
    Das macht mich traurig und betroffen.
    Don liegt da eh falsch. Einen Badenser versteh ich denke ich noch immer besser als einen Bayer
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  3. #228
    Zurück im Norden
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    Zitat Zitat von Nahoimi Beitrag anzeigen
    So ist es richtig

    Können wir dann mit der Änderung zur Abstimmung schreiten?
    Können wir machen. Am besten gleich hier (die Mobilisierungsordnung steht bereits im BHL-Faden).

  4. #229
    Zurück im Norden
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    Abstimmung

    Die BHL hat für das Jahr 1842 auf Wunsch einiger Fürsten die Mobilisierungsordnung angepasst. Die Länder des Bundes werden um ihr Votum gebeten, ob sie dem so geänderten Vorschlag zustimmen können.

  5. #230
    Gast
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    Die Abstimmung können nur Kaiser oder Sekräter starten Emoticon: glaskugel

  6. #231
    Zurück im Norden
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    Echt? Ich hatte den letzten Passus extra so geschrieben, dass die das nicht immer selber machen müssen. Wenn das nicht stimmt, dann ändere ich das noch und bitte Ennos um die Abstimmung.

  7. #232
    Gast
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    Huch, ich hab jetzt nicht drauf geachtet, was im letzten Passus steht

    Edith sagt, da steht nicht von wem sie zur Abstimmung gestellt wird. Dann wird es wohl wie sonst im Regelfall auch Kaiser oder Sekräter sein, der die Abstimmung starten muss. Eine PN an Ennos sollte aber reichen

  8. #233
    Zurück im Norden
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    Zitat Zitat von Nahoimi Beitrag anzeigen
    Huch, ich hab jetzt nicht drauf geachtet, was im letzten Passus steht
    Das macht mich traurig und ein Stück weit betroffen.

    Dann bitte ich die Fürsten und Städte jetzt um ihre Stimmen.

  9. #234
    Zurück im Norden
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    Zitat Zitat von Nahoimi Beitrag anzeigen
    Huch, ich hab jetzt nicht drauf geachtet, was im letzten Passus steht

    Edith sagt, da steht nicht von wem sie zur Abstimmung gestellt wird. Dann wird es wohl wie sonst im Regelfall auch Kaiser oder Sekräter sein, der die Abstimmung starten muss. Eine PN an Ennos sollte aber reichen
    Tut mir leid, da haben wir uns überschnitten. Da steht doch, dass die Ordnung von der BHL überarbeitet und dann zur Abstimmung gestellt wird?

    Edit: Oder machen wir es so: Ich verdeutliche das gleich noch und bitte Ennos dann noch einmal um die Einleitung der Abstimmung.

    Edit 2: Oder machen wir es noch besser so, wie du es vorschlägst.

  10. #235
    Gast
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    Ich deute es anders, aber wir können ja jetzt einen Präzedensfall schaffen.

    Daher:

    Sachsen mit 4 Stimmen dafür

  11. #236
    Cerberus Rekonstruktion Avatar von The Illusive Man
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    Luxemburg dafür

  12. #237
    Prinz von Makedonien Avatar von Nyan Cat
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    Ändert das nicht die (immer noch veraltete) Struktur des Bundesheeres in der Bundesakte vollkommen? Wir sollten das zur Sicherheit von Ennos abstimmen lassen.

    http://www.civforum.de/showthread.ph...s-Bundesheeres

  13. #238
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    Ich habe es Ennos geschrieben. Ich bitte euch dann also um eure Stimmen in der Abstimmung, die er eröffnen wird.

  14. #239
    Zurück im Norden
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    Weil gefragt wurde, habe ich die Änderungen einmal markiert.

    Aktuelle Mobilisierungsordnung des Bundesheeres (1842): [Vorschlag]


    Das Bundesheer besteht aus etwa 300000 Mann, die im Mobilisierungsfall in Korps und Divisionen gegliedert einberufen werden. Die Divisionen werden von den einzelnen Ländern gestellt, umfassen normalerweise etwa 8000-12000 Mann und werden in der Regel in Korps zusammengefasst. Abweichungen nach oben oder unten sind aber im Einzelfall möglich („Große“ und „kleine“ Divisionen). Sowohl die Divisionen als auch die Korps sollen die Fähigkeit haben, eigenständig zu operieren und daher möglichst alle Waffengattungen (Infanterie, Kavallerie und Artillerie) in sinnvoller Zusammensetzung umfassen und auch über Pioniere etc. verfügen. Es soll darauf geachtet werden, dass bei einer Mobilisierung der Bundesarmee die zur Aufrechterhaltung der Ordnung nötigen Truppen in den jeweiligen Staaten verbleiben.

    Das Kommando über die jeweilige Einheit liegt in Zukunft abweichend zur bisherigen Regelung auch im Falle eines Bundeskrieges bei dem Land, dem die Division oder das Korps entstammt. Stellen mehrere Länder gemeinsam eine Division oder ein Korps, so bilden sie einen gemeinsamen Divisions- oder Korpsstab, einigen sich auf einen Sammlungspunkt für die Mobilisierung und regeln einvernehmlich das Kommando der Division oder des Korps. Im Stab sollen Offiziere aus allen Herkunftsländern vertreten sein. Länder, die gemeinsam ein Korps oder eine Division stellen, sind herzlich eingeladen, sich Gedanken über eine engere Zusammenarbeit etwa im Rahmen eines Bundeskreises zu machen. Jedes Korps und jede eigenständig operierende Division benennt Verbindungsoffiziere zur Bundesheeresleitung, um die Abstimmung militärischer Operationen zu verbessern.

    Der Oberbefehl über die gesamte Bundesarmee verbleibt wie bisher bei der Bundesheeresleitung, die in der Regel die Vorbereitung und Durchführung geplanter Operationen und die Verteilung der Truppen übernimmt. Sitz der Bundesheeresleitung ist in Friedenszeiten die Bundesfestung Mainz. Dort wird auch ein Generalstab des Bundesheeres eingerichtet, in den jede Division des Bundesheeres zwei Offiziere als ständige Vertreter entsendet.



    Überblick über die aus den Ländern einberufenen Einheiten im Mobilisierungsfall:


    Österreich stellt einen Armeeteil in der Stärke von etwa 90000-100000 Mann. Wegen der Schlagkraft der österreichischen Armee und ihrer besonderen Organisationsweise bleibt die österreichische Armee auch in der Bundesarmee einheitlich bestehen.
    Die liechtensteinischen Kontingente der Bundesarmee, die ungefähr in Höhe der von der Militäruntergrenze festgelegten Zahl einberufen werden sollen (aktuell etwa 140 Mann), werden im Mobilisierungsfall in die österreichische Armee integriert.

    Preußen stellt 9 Divisionen mit etwa 90000-100000 Mann. Wegen der hohen Schlagkraft, bedeutsamen militärischen Tradition und einheitlichen Ausbildung der preußischen Armee bleibt die dort übliche Einteilung der Divisionen in drei eigenständige Korps auch in der Bundesarmee bestehen.

    Württemberg stellt eine Division mit etwa 13000 Mann.
    Baden stellt eine Division mit etwa 10000 Mann.
    Wegen der geographischen und politischen Nähe dieser beiden Staaten bilden Baden und Württemberg ein gemeinsames Korps mit etwa 23000 Mann im Rahmen der Bundesarmee.

    Bayern stellt zwei Divisionen mit zusammen etwa 20000 Mann. Wegen der starken bayrischen Eigenständigkeit und seiner bedeutenden Militärtradition bilden die beiden bayrischen Divisionen ein eigenständiges Korps im Rahmen der Bundesarmee.

    Hannover stellt gemeinsam mit Braunschweig, Anhalt und den drei Hansestädten zwei Divisionen von zusammen etwa 20000 Mann. Sie bilden ein gemeinsames Korps im Rahmen der Bundesarmee.

    Sachsen und Thüringen stellen gemeinsam zwei Divisionen mit zusammen etwa 18000 Mann. Sie bilden ein gemeinsames Korps im Rahmen der Bundesarmee.

    Die Länder des hessischen Bundeskreises stellen zwei Divisionen mit zusammen etwa 16500 Mann. Sie bilden ein gemeinsames Korps im Rahmen der Bundesarmee. Das Kontingent des Vereinigten Lippe wird zudem im Kriegsfall der nördlichen hessischen Division zugeordnet, wodurch sich die Sollstärke dieses Korps auf etwa 18000 Mann erhöht.

    Holstein, Oldenburg und Mecklenburg stellen gemeinsam eine Division mit etwa 9000 Mann. Diese Division wird zunächst keinem Korps zugeordnet. Falls Dänemark sich am Bundeskrieg beteiligt, kann diese Division wenn nötig einem dänischen Korps angeschlossen werden.

    Luxemburg stellt ein Regiment mit etwa 1000 Mann. Die luxemburgischen Kontingente werden im Mobilisierungsfall die Verteidigung der Bundesfestung Luxemburg verstärken.


    Jedes Land und jeder Kreis soll auch im Kriegsfall für die innere Sicherheit militärische Einheiten zur Verfügung haben. Daher bleiben etwa 10% der verfügbaren Truppenstärke im jeweiligen Land oder Kreis stationiert, das oder der sie entsendet. Bei starken Veränderungen der Mannstärke einzelner Landesarmeen wird in Absprache von BHL und den Verantwortlichen des Landes die Gestellungszahl angepasst. Bei größeren Veränderungen in mehreren Ländern wird die Mobilisierungsordnung von der BHL nochmals überarbeitet und von ihr zur Abstimmung gestellt.


    Wird die Bundesarmee nicht mobilisiert, stehen die einzelnen Kontingente wie bisher unter dem alleinigen Oberbefehl der einzelnen Länder.


    Bundesfestungen und ihre Besatzung

    Die Bundesfestungen werden in derselben Weise wie bisher besetzt. Die Besatzungen der Bundesfestungen stehen auch in Friedenszeiten unter dem Oberbefehl der Bundesheeresleitung. Das Kommando vor Ort hat jeweils ein von den an der Besatzung beteiligten Ländern einvernehmlich bestimmter Offizier. Solange die Bundesarmee nicht mobilisiert wurde, kommt diesen Kontingenten aber nicht das freie Durchmarschrecht durch Bundesgebiet zu. Lediglich zum Behuf der Ablösung von Truppenteilen dürfen diese Einheiten auf direktem Wege in ihr Heimatland oder von dort zur Bundesfestung andere Staaten des Bundes durchqueren. Etwa beim Durchmarsch entstandene Schäden müssen in vollem Umfang ersetzt werden.

    Die Verstärkung der Besatzung einer Bundesfestung muss im Gefahrenfall von der Bundesheeresleitung erbeten und von den beteiligten Staaten genehmigt werden. In diesem Fall besteht ebenfalls automatisches Durchquerungsrecht auf direktem Wege zur Festung durch Bundesgebiet.


    Diese Mobilisierungsordnung wird von der Bundesheeresleitung in regelmäßigen Abständen überarbeitet und dann von ihr erneut dem Plenum der Bundesversammlung vorgelegt.

  15. #240
    Gast
    Gast
    Bisher ist noch noxx Mitglied der Bundesheeresleitung. Sollten wir da nicht eine neu Besettzung vornehmen?

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