Immerhin haben inzwischen einige Fürsten angefangen, den Vorschlag zu lesen.
Ich habe mal deinen ersten Punkt einbezogen. Beim zweiten ist mir noch etwas unklar, worum es dir geht. So sähe es also im Augenblick aus:
Neue Mobilisierungsordnung des Bundesheeres (1840):
Das Bundesheer besteht
aus etwa 300000 Mann0,75% der Bevölkerung des Deutschen Bundes [siehe unten], die im Mobilisierungsfall in Korps und Divisionen gegliedert einberufen werden. Die Divisionen werden von den einzelnen Ländern gestellt, umfassen normalerweise etwa 8000-12000 Mann und werden in der Regel in Korps zusammengefasst. Abweichungen nach oben oder unten sind aber im Einzelfall möglich („Große“ und „kleine“ Divisionen). Sowohl die Divisionen als auch die Korps sollen die Fähigkeit haben, eigenständig zu operieren und daher möglichst alle Waffengattungen (Infanterie, Kavallerie und Artillerie) in sinnvoller Zusammensetzung umfassen und auch über Pioniere etc. verfügen. Es soll darauf geachtet werden, dass bei einer Mobilisierung der Bundesarmee die zur Aufrechterhaltung der Ordnung nötigen Truppen in den jeweiligen Staaten verbleiben.
Das Kommando über die jeweilige Einheit liegt in Zukunft abweichend zur bisherigen Regelung auch im Falle eines Bundeskrieges bei dem Land, dem die Division oder das Korps entstammt. Stellen mehrere Länder gemeinsam eine Division oder ein Korps, so bilden sie einen gemeinsamen Divisions- oder Korpsstab, einigen sich auf einen Sammlungspunkt für die Mobilisierung und regeln einvernehmlich das Kommando der Division oder des Korps. Im Stab sollen Offiziere aus allen Herkunftsländern vertreten sein. Länder, die gemeinsam ein Korps oder eine Division stellen, sind herzlich eingeladen, sich Gedanken über eine engere Zusammenarbeit etwa im Rahmen eines Bundeskreises zu machen. Jedes Korps und jede eigenständig operierende Division benennt Verbindungsoffiziere zur Bundesheeresleitung, um die Abstimmung militärischer Operationen zu verbessern.
Der Oberbefehl über die gesamte Bundesarmee verbleibt wie bisher bei der Bundesheeresleitung, die in der Regel die Vorbereitung und Durchführung geplanter Operationen und die Verteilung der Truppen übernimmt. Sitz der Bundesheeresleitung ist in Friedenszeiten die Bundesfestung Mainz. Dort wird auch ein Generalstab des Bundesheeres eingerichtet, in den jede Division des Bundesheeres zwei Offiziere als ständige Vertreter entsendet.
Überblick über die aus den Ländern einberufenen Einheiten im Mobilisierungsfall:
Österreich stellt einen Armeeteil
in der Stärke von etwa 90000-100000 Mann. Wegen der Schlagkraft der österreichischen Armee und ihrer besonderen Organisationsweise bleibt die österreichische Armee auch in der Bundesarmee einheitlich bestehen.
Die liechtensteinischen Kontingente
von etwa 300 Mann werden im Mobilisierungsfall
zur Gänze in die österreichische Armee integriert.
Preußen
stellt 9 Divisionen mit etwa 90000-100000 Mann. Wegen der hohen Schlagkraft, bedeutsamen militärischen Tradition und einheitlichen Ausbildung der preußischen Armee bleibt die dort übliche Einteilung der Divisionen in drei eigenständige Korps auch in der Bundesarmee bestehen.
Württemberg stellt eine Division mit etwa 13000 Mann.
Baden stellt eine Division mit etwa 10000 Mann.
Wegen der sprachlichen und politischen Nähe dieser beiden Staaten bilden Baden und Württemberg ein gemeinsames Korps
mit etwa 23000 Mann im Rahmen der Bundesarmee.
Bayern
stellt zwei Divisionen mit zusammen etwa 20000 Mann. Wegen der starken bayrischen Eigenständigkeit und seiner bedeutenden Militärtradition bilden die beiden bayrischen Divisionen ein eigenständiges Korps im Rahmen der Bundesarmee.
Die Länder des hessischen Bundeskreises
stellen zwei Divisionen mit zusammen etwa 16500 Mann. Sie bilden ein gemeinsames Korps im Rahmen der Bundesarmee.
Hannover stellt gemeinsam mit den drei Hansestädten
zwei Divisionen von zusammen etwa 16000 Mann. Sie bilden ein gemeinsames Korps im Rahmen der Bundesarmee.
Thüringen, Braunschweig, Anhalt und Lippe
stellen zwei Divisionen von zusammen etwa 16000 Mann. Sie bilden ein gemeinsames Korps im Rahmen der Bundesarmee. Dieses Korps soll – wenn nötig – im Kriegsfall vorzugsweise mit dem preußischen Heer zusammenwirken.
Sachsen
stellt eine Division mit 10000 Mann. Diese Division wird zunächst keinem Korps zugeordnet. Sie soll aber – wenn nötig – im Kriegsfall vorzugsweise einem österreichischen Korps angeschlossen werden.
Holstein, Oldenburg und Mecklenburg stellen gemeinsam
eine Division mit etwa 9000 Mann. Diese Division wird zunächst keinem Korps zugeordnet. Falls Dänemark sich am Bundeskrieg beteiligt, kann diese Division wenn nötig einem dänischen Korps angeschlossen werden.
Luxemburg
stellt ein Regiment mit etwa 1000 Mann. Die luxemburgischen Kontingente werden im Mobilisierungsfall die Verteidigung der Bundesfestung Luxemburg verstärken.