Zitat von
PaPaBlubb
Das wäre nur ein Vorschlag; Verträge Schreiben und sowas ist nicht meine Stärke. Hättet Ihr ideen oder Wünsche? Änderungen, Streichungen? Ist nur ein Rohling als möglicher Ausgangspunkt.
Zur Besseren Koordination des Handelns in Nord und Ost/see bla bla bla bla bla....... wird ein gemeinsames Handelsunternehmen gegründet ...
1. Verpflichtungen des Königreich Preußen, Großherzogtum Mecklenburg, Hansestadt Lübeck, Hansestadt Hamburg, Hansestadt Bremen
1.1 Erlassung von Hafenliege Gebühren für das Handelsunternehmen (5 Jahre)
1.2 Erlassung von Lagerkosten/Instandhaltungskosten (5 Jahre)
1.3 Das Unternehmen bekommt in jeden Hafen (Bremen/Hamburg/Lübeck/Wisma/Rostock//Stettin/Danzig/memel/Königsberg/ Und dem Ding beim Jadehaven das Preußen gehört) ein Lagerhaus zur Verfügung gestellt
1.4 Jedes Land zahlt pro Beteiligter Stadt 100 Gold für die nächsten 10 Jahre zur weiteren Förderung/Ausweitung des Unternehmens
2. Verpflichtung von Mecklenburg
2.1 Mecklenburg wird bis 1842 die Jährlichen Kosten in Höhe von 100 G. der Hansestadt Lübeck übernehmen (Da endet Theoretisch der Aktuelle Vertrag zwischen Lübeck/Strelitz)
3. Zusätzliche Maßnahmen;
3.1 Preisabsprache und Preis- Entwicklungen werden dem Unternehmen zu Verfügung gestellt
3.2 Überschüssige Waren, die nicht Profitabel über den Landweg verkauft werden können, werden bevorzugt über das gemeinsame Handelsunternehmen über den Seeweg verkauft
3.3 Gewinne werden entsprechend der Waren die aus den Herkunftsländer stammen verteilt (Niemand wird übervorteilt/benachteiligt) <---- Muss man sowas erwähnen? Kein Plan
4. Sonstiges
4.1 Dieser Vertrag ist zeitlich bis zum 30.12.1848 befristet.
4.2 Eine Vorzeitige Vertragsauflösung oder Änderung bzw. Verlängerung kann nur mit Zustimmung aller beteiligten Seiten vollzogen werden
4.3 Sollte ein Land aus dem Vertrag austreten wollen bei Vertragsende, wird dieser seiner Anteillen entsprechend ausgezahlt und bisheriger Besitz geht in den des Unternehmens über