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Thema: [DB] - Das Großreich Liechtenstein explodiert!

  1. #136
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Ich würds normal vom Zyklus abhängig machen, aber wie gesagt, bevors dann so Spässle gibt wie Parlament tritt zusammen, Fürst löst auf, Neuwahlen, Zyklus vorbei, machen wir lieber fixe Jahreszahlen. Also das sollte kein System werden , wo beides gilt, sondern eins davon.
    Meine Stories:
    Sim City Societies: England obsiegt, Großkanzler Sutler baut ein neues London
    ANNO 2070: Die Zukunft wird nass
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  2. #137
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Zitat Zitat von Sarellion Beitrag anzeigen
    Och meine Erwartungen wie klug sich die Fürsten verhalten im Spiel, sind da reichlich niedrig.
    Ich bin fiel kügerer als der Rest


    In de A-Ding ist recht viel Parlament tut dies und das drin, das es mir net so vorkam. Aber den Liechtis wärs recht, solang keiner der Fürsten nen Dachschaden hat, also die Familie evtl schwachsinnige Thronfolger selbst ausschließt.




    So wies aussieht, werden sich wohl deine Minister ins Schwert stürzen , statt dem Fürst.
    Gut, dann passt beides. Schwachsinnige werden selbstverständlich von der Thronfolge ausgeschlossen...

  3. #138
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Zitat Zitat von Sarellion Beitrag anzeigen
    Ich würds normal vom Zyklus abhängig machen, aber wie gesagt, bevors dann so Spässle gibt wie Parlament tritt zusammen, Fürst löst auf, Neuwahlen, Zyklus vorbei, machen wir lieber fixe Jahreszahlen. Also das sollte kein System werden , wo beides gilt, sondern eins davon.
    Oder Alternativ wird die Anzahl der Auflösungen pro Jahr beschränkt. zbs auf 2. wenn es dir darum geht.

  4. #139
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Ehm höchstens einmal im Jahr. Wie oft willsten auflösen? Da wird Az ja kirre beim ausrechnen, wenn er das mehr als einmal im jahr machen müsst. Vorher trifft dich der Blitz beim scheißen.

    +++
    Die Agence teilt mit, Klein Alois beim scheißen vom Blitz getroffen. Papst verkündet, Gott wollte endlich mit dem Jahr zu Ende kommen.
    +++


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  5. #140
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Zitat Zitat von Sarellion Beitrag anzeigen
    Ehm höchstens einmal im Jahr. Wie oft willsten auflösen? Da wird Az ja kirre beim ausrechnen, wenn er das mehr als einmal im jahr machen müsst. Vorher trifft dich der Blitz beim scheißen.
    Okay, Parlament darf sich aber trotzdem selber auflösen wenn nötig?

    Achja: Judenemanzipation: Ja/Nein?

  6. #141
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Zitat Zitat von Sarellion Beitrag anzeigen
    Ehm höchstens einmal im Jahr. Wie oft willsten auflösen? Da wird Az ja kirre beim ausrechnen, wenn er das mehr als einmal im jahr machen müsst. Vorher trifft dich der Blitz beim scheißen.

    +++
    Die Agence teilt mit, Klein Alois beim scheißen vom Blitz getroffen. Papst verkündet, Gott wollte endlich mit dem Jahr zu Ende kommen.
    +++


    Die Toilette wird zu einem Faradayschen Käfig umgebaut.

    Wissenschaft: 1
    Gott: 0

  7. #142
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Zitat Zitat von [VK] Beitrag anzeigen
    Okay, Parlament darf sich aber trotzdem selber auflösen wenn nötig?
    Denke schon. Man kanns auch so machen, das ein Noterlass, der in die Steuerhoheit eingreift, vom nächsten Parlament bestätigt werden muss und kein neuer Umgehungserlass für die reguläre Periode des Parlaments herausgegeben werden darf. Ich hatte an Verlängerung gedacht, bis ein Parlament seinen regulären Turnus abschließt, aber bevor die Bauernschlauen dann auf die Idee kommen sich ne Woche vor regulären Ende selbst aufzulösen...

    Achja: Judenemanzipation: Ja/Nein?
    Hast du überhaupt welche?
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  8. #143
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Zitat Zitat von Sarellion Beitrag anzeigen
    Denke schon. Man kanns auch so machen, das ein Noterlass, der in die Steuerhoheit eingreift, vom nächsten Parlament bestätigt werden muss und kein neuer Umgehungserlass für die reguläre Periode des Parlaments herausgegeben werden darf. Ich hatte an Verlängerung gedacht, bis ein Parlament seinen regulären Turnus abschließt, aber bevor die Bauernschlauen dann auf die Idee kommen sich ne Woche vor regulären Ende selbst aufzulösen...
    Ich komm inzwischen nicht mehr ganz mit

    Hast du überhaupt welche?
    Woher soll ich das wissen?

  9. #144
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Also:
    Du benutzt die B-Option. Das geht so lang, bis ein neues Parlamentgewählt wird. Danach hat das Parlament wieder die Kontrolle und die Option würde nicht gehen, solange die reguläre Wahleperiode andauert, also 2 jahre oder so, auch wenn in der Zwischenzeit nen neues parlament gewählt würde.
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  10. #145
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    Achso, ok.

    Hmm, war's das dann oder? Fehlt noch was? Wer fasst alles zusammen?

  11. #146
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Die verfassungsmäßige Gewalt des Fürsten geht durch Erbfolge in gerader Linie über auf die leibliche und legitime Nachkommenschaft Alois II. Josef Maria Johannes Baptista von und zu Liechtenstein, und zwar nach dem Erbrecht der Fürsten von Liechtenstein.

    Die Person des Fürsten ist unverletzlich; seine Minister sind verantwortlich.

    Beim Tod des Fürsten tritt der Landtag ohne Einberufung spätestens am zehnten Tag nach seinem Tod zusammen. Wenn der Landtag vorher aufgelöst worden ist und im Auflösungsbeschluß die Einberufung für einen späteren Zeitpunkt als diesen zehnten Tag erfolgt ist, nimmt der alte Landtag ihre Funktionen wieder auf bis zum Zusammentritt derer, die sie ersetzen sollen.

    Ab dem Tod des Fürsten bis zur Eidesleistung des Thronfolgers oder des Regenten wird die verfassungsmäßige Gewalt des Fürsten im Namen des liechtensteinischen Volkes von den im Rat versammelten Ministern und unter ihrer Verantwortung ausgeübt.

    Der Fürst ist mit vollendetem achtzehnten Lebensjahr volljährig.

    Der Fürst besteigt erst den Thron, nachdem er vor dem Landtag feierlich folgenden Eid geleistet hat: "Ich schwöre, die Verfassung und die Gesetze des liechtensteinischen Volkes zu beachten, die Unabhängigkeit des Landes zu erhalten und die Unversehrtheit des Staatsgebietes zu wahren."

    Wenn beim Tod des Fürsten sein Nachfolger minderjährig ist, bestimmt der Landtag einen Vormund um für die Regentschaft und die Vormundschaft zu sorgen, es sei denn es wurde vom Fürstenhaus bereits eine Regelung getroffen.

    Die Regentschaft darf nur einer einzelnen Person übertragen werden.

    Der Regent nimmt seine Funktionen erst auf, nachdem er den selben Eid auf die Verfassung geleistet hat, den auch ein regierende Fürst zu leisten hat.

    Fürst oder Regent können die Budgethoheit des Parlaments mittels begründeter und nachvollziehbarer Notverordnung außer Kraft setzen, bis zu dem Zeitpunkt, wo ein neues Parlament gewählt wird. Für eine reguläre Wahlperiode wird das Recht zur Notverordnung dann außer Kraft gesetzt.


    oder so ähnlich halt. Bei dem ganzen Erbgeratue geh ich von aus, das die Leute das eh als ne Art Familienangelegenheit betrachten, solange nen brauchbarer Fürstbei rauskommt
    man könnte die Freiheiten noch festhalten, aber sagen wir mal die werden wohl irgendwo in dem Ding dran drinstehen, solang sich jeder einig ist, das die drin sind. Keine Lust heute ausformulierte Paragraphen zu schreiben und zu prüfen ob sie korrekt sind.
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  12. #147
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    Zitat Zitat von Sarellion Beitrag anzeigen
    Die verfassungsmäßige Gewalt des Fürsten geht durch Erbfolge in gerader Linie über auf die leibliche und legitime Nachkommenschaft Alois II. Josef Maria Johannes Baptista von und zu Liechtenstein, und zwar nach dem Erbrecht der Fürsten von Liechtenstein.

    Die Person des Fürsten ist unverletzlich; seine Minister sind verantwortlich.

    Beim Tod des Fürsten tritt der Landtag ohne Einberufung spätestens am zehnten Tag nach seinem Tod zusammen. Wenn der Landtag vorher aufgelöst worden ist und im Auflösungsbeschluß die Einberufung für einen späteren Zeitpunkt als diesen zehnten Tag erfolgt ist, nimmt der alte Landtag ihre Funktionen wieder auf bis zum Zusammentritt derer, die sie ersetzen sollen.

    Ab dem Tod des Fürsten bis zur Eidesleistung des Thronfolgers oder des Regenten wird die verfassungsmäßige Gewalt des Fürsten im Namen des liechtensteinischen Volkes von den im Rat versammelten Ministern und unter ihrer Verantwortung ausgeübt.

    Der Fürst ist mit vollendetem achtzehnten Lebensjahr volljährig.

    Der Fürst besteigt erst den Thron, nachdem er vor dem Landtag feierlich folgenden Eid geleistet hat: "Ich schwöre, die Verfassung und die Gesetze des liechtensteinischen Volkes zu beachten, die Unabhängigkeit des Landes zu erhalten und die Unversehrtheit des Staatsgebietes zu wahren."

    Wenn beim Tod des Fürsten sein Nachfolger minderjährig ist, bestimmt der Landtag einen Vormund um für die Regentschaft und die Vormundschaft zu sorgen, es sei denn es wurde vom Fürstenhaus bereits eine Regelung getroffen.

    Die Regentschaft darf nur einer einzelnen Person übertragen werden.

    Der Regent nimmt seine Funktionen erst auf, nachdem er den selben Eid auf die Verfassung geleistet hat, den auch ein regierende Fürst zu leisten hat.

    Fürst oder Regent können die Budgethoheit des Parlaments mittels begründeter und nachvollziehbarer Notverordnung außer Kraft setzen, bis zu dem Zeitpunkt, wo ein neues Parlament gewählt wird. Für eine reguläre Wahlperiode wird das Recht zur Notverordnung dann außer Kraft gesetzt.


    oder so ähnlich halt. Bei dem ganzen Erbgeratue geh ich von aus, das die Leute das eh als ne Art Familienangelegenheit betrachten, solange nen brauchbarer Fürstbei rauskommt


    man könnte die Freiheiten noch festhalten, aber sagen wir mal die werden wohl irgendwo in dem Ding dran drinstehen, solang sich jeder einig ist, das die drin sind. Keine Lust heute ausformulierte Paragraphen zu schreiben und zu prüfen ob sie korrekt sind.
    Um ehrlich zu sein geht es mir genauso. Wenn ich die Verfassung auflösen will, würde ich wohl eh erstmal an die SL/Berater eine PN schreiben, dass die einen Weg finden sollen. Dann dürfte es ja an der SL liegen mir Möglichkeiten aufzuzeigen und so, oder?

    Das war die Zusammenfassung für die Freiheiten.
    Zitat Zitat von [VK] Beitrag anzeigen
    Also ich versuch mal zusammenzufassen.

    Grundsätzliches:
    • Li kriegt eine B-Verfassung. Der Fürst schwört auf Verfassung + verpflichtet seine Nachfolger ebenfalls auf die Verfassung zu schwören.
    • Alois dankt ab, zu Gunsten seines Sohnes, und sein liberaler Bruder hilft dem Sohn beim regieren, bis dieser Volljährig (18) ist. [Und verzieht sich wohl]
    • Es wird ein Parlament eingeführt.
    • Die Pressefreiheit und Versammlungsfreiheit wird eingeführt. Ich glaub da führt kein Weg dran vorbei.
    • Das alte Schulsystem wird eingeführt. Kann man wenigstens ein Fach "Fürsten und Landeskunde" haben bei dem positiv über die Monarchie und von mir aus auch aktuelle Verfassung berichtet wird?
    • Geheimdienst wird abgeschwächt, sodass man die Liberalen nicht mehr jagt.


    Sonstiges:
    • Bauernfreiheit wird so weitergeführt
    • Gewerbefreiheit muss/sollte bald eingeführt werden. 20% erstes Jahr, danach 8%.
    • Für das Militär muss auch eine Lösung gefunden wird.

  13. #148
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Gut, eim Schulsystem muss man ja dann nix tun, das mit der GF, wäre dann eh wirtschaftspolitische Sache, was für die Verfassung erstmal unerheblich wäre. Militär, hm tja, jo.
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  14. #149
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Zitat Zitat von Sarellion Beitrag anzeigen
    Gut, eim Schulsystem muss man ja dann nix tun, das mit der GF, wäre dann eh wirtschaftspolitische Sache, was für die Verfassung erstmal unerheblich wäre. Militär, hm tja, jo.
    Das war's dann wirklich oder?

    Militär: Die Frage ist halt auch wie sieht es da mit den Barbaren im Westen aus? Den Exlis und den Französischen. Das Liechtensteiner Militär hat ja gerade wunderbar gezeigt das es absolut untauglich ist

  15. #150
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Scheint so.

    Das Militär? Das hat genaus das getan, was sein Brötchengeber von ihm erwartet hat. Was hasten erwartet? Das sie dir ohne Lohn folgen. Der Ösikommandant war halt direkt vor Ort. Ein entfernter Fürst inspiriert halt keine Loyalität.
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