Zitat von
Sarellion
Die verfassungsmäßige Gewalt des Fürsten geht durch Erbfolge in gerader Linie über auf die leibliche und legitime Nachkommenschaft Alois II. Josef Maria Johannes Baptista von und zu Liechtenstein, und zwar nach dem Erbrecht der Fürsten von Liechtenstein.
Die Person des Fürsten ist unverletzlich; seine Minister sind verantwortlich.
Beim Tod des Fürsten tritt der Landtag ohne Einberufung spätestens am zehnten Tag nach seinem Tod zusammen. Wenn der Landtag vorher aufgelöst worden ist und im Auflösungsbeschluß die Einberufung für einen späteren Zeitpunkt als diesen zehnten Tag erfolgt ist, nimmt der alte Landtag ihre Funktionen wieder auf bis zum Zusammentritt derer, die sie ersetzen sollen.
Ab dem Tod des Fürsten bis zur Eidesleistung des Thronfolgers oder des Regenten wird die verfassungsmäßige Gewalt des Fürsten im Namen des liechtensteinischen Volkes von den im Rat versammelten Ministern und unter ihrer Verantwortung ausgeübt.
Der Fürst ist mit vollendetem achtzehnten Lebensjahr volljährig.
Der Fürst besteigt erst den Thron, nachdem er vor dem Landtag feierlich folgenden Eid geleistet hat: "Ich schwöre, die Verfassung und die Gesetze des liechtensteinischen Volkes zu beachten, die Unabhängigkeit des Landes zu erhalten und die Unversehrtheit des Staatsgebietes zu wahren."
Wenn beim Tod des Fürsten sein Nachfolger minderjährig ist, bestimmt der Landtag einen Vormund um für die Regentschaft und die Vormundschaft zu sorgen, es sei denn es wurde vom Fürstenhaus bereits eine Regelung getroffen.
Die Regentschaft darf nur einer einzelnen Person übertragen werden.
Der Regent nimmt seine Funktionen erst auf, nachdem er den selben Eid auf die Verfassung geleistet hat, den auch ein regierende Fürst zu leisten hat.
Fürst oder Regent können die Budgethoheit des Parlaments mittels begründeter und nachvollziehbarer Notverordnung außer Kraft setzen, bis zu dem Zeitpunkt, wo ein neues Parlament gewählt wird. Für eine reguläre Wahlperiode wird das Recht zur Notverordnung dann außer Kraft gesetzt.
oder so ähnlich halt. Bei dem ganzen Erbgeratue geh ich von aus, das die Leute das eh als ne Art Familienangelegenheit betrachten, solange nen brauchbarer Fürstbei rauskommt