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Thema: [DB] Bundesgericht: Verhandlungssaal 2 - keine Sitzung

  1. #1
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    [DB] Bundesgericht: Verhandlungssaal 2 - keine Sitzung

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    Aufgrund des Klageaufkommens wird das Gericht einen weiteren Gerichtssaal nutzen.

    Eingeladen sind derzeit alle.
    Ob es möglicherweise Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit gibt, wird das Gericht von Fall zu Fall entscheiden. Und nur weil es die Option gibt, heißt das nicht, das Gericht befürwortet jeden Antrag darauf, nur weil die Heren Fürsten gerne geheim verhandeln wollen. Dafür müsste dann schon ein wirklicher Grund vorliegen. So nebenbei erwähnt. Da ich nicht modden kann, kann ich eure Posts nicht löschen. Der nächste Schwung wird also eure Posts sehen, sofern Azrael nicht durchwischt.

    Posten sollen nur:
    Richter aka die Leut vom Richterzimmer
    Kläger
    Beklagte
    Advocati und Sachverständige (also eigentlich Personen, die vom Kläger, Beklagten oder dem Gericht) eingeladen werden mitzureden. Nein ne tatsächliche Ausbildung in Recht(RL) ist nicht erforderlich.
    Zeugen: Leute die gebeten werden sich zu einer bestimmten Sache zu äußern

    Saalordnung
    aka finstere Willkürakte des Gerichts

    §1 Emoticon: rotSpam verbotenEmoticon: rot

    §2 Emoticon: rotJa auch Beschwerden darüber das Spam verboten istEmoticon: rot

    §3 Da es mein Storyfaden ist berufe ich mich auf die Storyregeln und werd spezifisch für laufende Verfahren Leute ausladen, wenn sie meinen unbedingt ihren Senf dazu geben zu müssen.

    §4 Sollten wir tatsächlich mal eine Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit haben sind alle nicht Post berechtigten ausgeladen

    §5 Nicht posten bitte schließt Aktionsbeschreibungen ein, wie "rutscht auf der Bank rum."
    Angehängte Grafiken Angehängte Grafiken
    Geändert von Thalionrog (05. Mai 2014 um 23:12 Uhr)
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  2. #2
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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  3. #3
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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  4. #4
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Derzeitige Klage:

    Der König von Preußen gegen den Großherzog von Mecklenburg Strelitz:
    Klageschrift: http://www.civforum.de/showthread.ph...=1#post6053279

    Beschwer:
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Das Beschwer? Ein Vertrag wird widerrechtlich gekündigt unter fadenscheinigen Gründen.
    Redeberechtigt:
    Kläger: König von Preußen
    Beklagter: Großherzog von Mecklenburg-Strelitz

    Sonstige: Mecklenburg-Schwerin als weiterer Vertragspartner
    Geändert von Sarellion (28. April 2014 um 09:29 Uhr)
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  5. #5
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Übertrag des bislang erfolgten Austauschs:

    Hiermit bezichtigen wir den Herzog von Mecklenburg-Strelitz den folgenden Vertrag zwischen dem Königreich Preußen und dem Herzogtum Mecklenburg-Strelitz gebrochen zu haben.
    Zitat Zitat von Preußisch-Mecklenburgischer Vertrag
    Vertrag zwischen dem Königreich Preussen und den Grossherzogtümern Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz
    § 1. Bei diesem Vertrag handelt es sich um ein bindendes Dokument zwischen den Staaten Preussen, Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz , vertreten durch ihre Herrscher Lucca605, AnreaDoria und Laeno.
    § 2. Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz verpflichten sich in diesem Vertrag zu folgenden Dingen.
    § 2.2 Beitritt zur preussischen Zollunion, sowie dem Verzicht anderen Zollunionen beizutreten.
    § 2.3 Jeglicher Verzicht anderen politischen und wirtschaftlichen, sowie militärischen Bündnissen, Zusammenschlüssen, Unionen, die sich direkt (militärisch wie wirtschaftlich) gegen einen oder mehrere der Vertragspartner wenden beizutreten. Aus schon bestehenden Bündnissen, Unionen und Zusammenschlüssen muss ausgetreten werden, es sei denn die Union, Vereinigung oder das Bündniss treten als ganzes dem xxxxx Pakt bei. Ebenfalls müssen die Vertragspartner aus Unionen, Bündnissen und Zusammenschlüssen austreten, falls diese schädliche wirtschaftliche und militärische Aktivitäten gegen Preussen und/oder seine Verbündeten beginnen/begonnen haben. Keiner der Vertragspartner darf dem '3. Deutschland' oder einer seiner Rechtsnachfolgerorganisationen oder Unterorganisationen beitreten.
    § 2.4 Verzicht in einem Krieg, sei es ein innerdeutscher oder ausländischer, Partei gegen Preussen zu ergreifen, oder Preussens Gegner durch Waffen oder Geld zu unterstützen. Dies gilt auch für die Unterstützung Dritter, welche die Feinde Preussens unterstützen.
    § 2.5 Preussen in einem Krieg militärisch zu unterstützen. (Als Ausnahme davon gilt: das Königreich Hannover unter König Baldri, sollte es dennoch zu einem Konflikt mit hannoveranischer Beteiligung kommen, sind die mecklenburgischen Staaten nicht verpflichtet, den Kampf auf dem Gebiet Hannovers zu führen. Sie sind jedoch verpflichtet preussisches Territorium vor hannoveranischen Truppen und deren Verbündeten zu verteidigen.
    (Anm: Eine 'Republik Hannover' wird natürlich zurück in den Staub geworfen, wohin sie gehört)

    § 3. Preussen verpflichtet sich in diesem Vertrag zu folgenden Dingen.
    § 3.2 Sich nicht in die Innenpolitik der Länder Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz einzumischen, in keinster Form und diese vor Einmischungen Dritter zu schützen.
    § 3.3 Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz militärisch zu schützen und ihre Unabhängigkeit zu garantieren. Gegner und deren Verbündete der beiden mecklenburgischen Staaten dürfen nicht mit Geld oder Waffen unterstützt werden.
    § 3.4 Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz wirtschaftlich und finanziell zu unterstützen, falls diese in Not geraten und dies auch wünschen.
    § 3.4.1 Dies geschieht durch Zahlungen von je 10`000 an beide Staaten über die jeweils nächsten 5 Jahre (1822, 1823, 1824, 1825, 1826) und Übernahmen ihrer momentanen (Stand 1821 Schwerin: 2.023; Strelitz: 4.600) Schulden.

    § 4. Dieser Vertrag hat eine unbegrenzte Laufzeit, und kann nur in beiderseitigem Einvernehmen gekündigt werden. Er gilt auch bei eventuellen Herrscherwechseln und Amtsübernahmen durch andere.
    § 4.1 Im Falle eines nichteinhalten irgendeines §, kann der Vertrag sofort und einseitig gekündigt werden.

    § 5. Dieser Vertrag wird vor anderen Mitspielern geheim gehalten.
    Vor wenigen Tagen erreichte uns folgende Nachricht aus Mecklenburg-Strelitz:
    Zitat Zitat von Zitat von Laeno
    Mit dem Versuch, die Steuern für Mitglieder der Zollunion zu verändern, hat Preussen gegen §3.2 Verstoßen. Zur Erinnerung

    § 3. Preussen verpflichtet sich in diesem Vertrag zu folgenden Dingen.
    § 3.2 Sich nicht in die Innenpolitik der Länder Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz einzumischen, in keinster Form und diese vor Einmischungen Dritter zu schützen.

    Damit macht Strelitz von seinem unter § 4.1 festgeschriebenen Recht gebrauch und kündigt diesen Vertrag.

    § 4.1 Im Falle eines nichteinhalten irgendeines §, kann der Vertrag sofort und einseitig gekündigt werden.

    Für Strelitz ist der Vertrag damit ab sofort gegenstandslos.
    Gegenstand der Beschwerde ist die Abstimmung innerhalb der Norddeutschen Zollunion über die Änderung der bestehenden Mindeststeuerregelung, welche von Preußen angeregt wurde. Weder in der Diskussion vor der eigentlichen Abstimmung, noch nach dieser, erreichte uns je eine Beschwerde des Herzogs. Ja tatsächlich nahm Laeno sogar an Diskussion und Abstimmung teil.
    Nach dem Ende der gescheiterten Abstimmung, erhielten Wir dann bereits erwähnte Botschaft.

    Darüberhinaus wurde der Vertrag bereits vor 2 (RL-)Monaten von Mecklenburg-Strelitz gebrochen, worauf wir den Herzog auch in einer Botschaft hinwiesen:
    Zitat Zitat von Zitat von Simato
    Zitat Zitat von Zitat von Laeno
    Geschenkt bekam Strelitz nichts. Soll ich tatsächlich öffentlich kundtun, was Preussen dafür bekommen hat? Alleine deine Erwähnung dessen, könnte ich als Vertragsbruch werten.
    Zitat Zitat von von Preußisch-Mecklenburgischer Vertrag
    § 5. Dieser Vertrag wird vor anderen Mitspielern geheim gehalten.
    So, damit hättest du nun, deiner Ansicht nach unseren Vertrag gebrochen. Sogar gleich mit Schuldeingeständnis (da du ja die bloße Erwähnung irgendeines Vertrages als Vertragsbruch wertest).
    Ergänzen müssen Wir an dieser Stelle noch, dass Wir über ein kürzlich erfolgtes Geschenk an Mecklenburg-Strelitz sprachen, was aber von Seiten des Herzogs als Erwähnung des geheimen Vertrags interpretiert wurde.
    Abschließend möchten Wir noch anmerken, dass Mecklenburg-Schwerin die Zustimmung zur Veröffentlichung des Vertrags gegeben hat, so dass Wir an dieser Stelle nicht selber vertragsbrüchig werden.
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  6. #6
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Laenos Erwiderung:

    Zitat Zitat von Laeno Beitrag anzeigen
    Erwiderung zu den Vorwürfen von Preussen:

    Wir nehmen wie folgt zu den Vorwürfen aus Preussen Stellung:

    Es ist richtig, das Strelitz den Vertrag, aufgrund eines Vertragsbruches von Preussen, gekündigt hat. Im Gegensatz zur Meinung von Preussen, ist der Grund nicht fadenscheinig. Aus dem Vertrag § 3.2 ist zu ersehen, das Preussen sich in „keinster Form“ in die Innenpolitik einmischt. Der Antrag und die Unterstützung der Änderung des Mindeststeuersatzes über die Zollunion, gegen den Willen aus Strelitz, stellt eine Einmischung da.

    Strelitz hat an der Diskussion und der Abstimmung teilgenommen. Es ist jedoch ersichtlich, das Strelitz dagegen war.

    Strelitz hat sich nie bei Preussen beschwert. Das ist richtig. Der Grund dafür ist einfach. In der vorangegangenen Zeit hat Preussen wiederholt aus diesem Vertrag zitiert und uns darauf aufmerksam gemacht, was wir aus Sicht von Preussen dürfen und was nicht. Wir mussten also davon ausgehen, das Preussen den Vertrag kennt, und daher sehr genau weiß was es tut.

    Des weiteren gestehen wir ein den zitierten Satz so im Zollfaden niedergeschrieben zu haben. Dass es sich dabei um einen Irrtum handelt, hat Preussen richtig wiedergegeben. Ob es sich dabei aber um einen Vertragsbruch im Sinne des § 5 handelt, lassen wir das Gericht entscheiden. Aus unserer Sicht, entgegen unsere dargestellten Meinung, war das erwähnen eines Vertrages kein Verstoß gegen diesen Vertrag. Hätte wir dies damals als Vertragsbruch gesehen, hätten wir gekündigt. Was im Nachhinein hätte peinlich werden können, als wir unseren Irrtum bemerkten.

    Ebenso hat Preussen, aufgrund des angeblichen Vertragsbruches, den Vertrag bis zum heutigen Tag, nicht gekündigt, was eigentlich die Konsequenz aus § 4.1 gewesen wäre.

    Wir tragen weiterhin vor, das Preussen diesen Vertrag bereits vor Jahren gebrochen hat, wie uns leider jetzt erst bewusst wird. Paragraph 5 sagt ausdrücklich, dass der Vertrag vor Mitspielern geheim zu halten ist. Dieser Vertrag ist aber vollständig im Kabinett (Preussenfaden) veröffentlicht. Da sich dort nicht nur Preussen sondern jede Menge anderer Fürsten (Mitspieler) frei bewegen, ist eine Geheimhaltung nicht gegeben, und somit Vertragsbruch.

    Deshalb erklären wir auch die Kündigung des Vertrages aufgrund dieses Vertragsbruches.
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  7. #7
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Ugh, nächstes Mal lass ich mir das Zeugim Rohformat geben. Was für ne Fuddelei mit den Zitaten.
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  8. #8
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Klage zugelassen, sofern keiner der Beklagten Einwände erhebt, die uns jetzt nicht ersichtlich sind. Das einzige Problem was ich sehe ist, das kein Klageziel angegeben ist, aber interessanterweise ist nicht in der Geschäftsordnung verankert, das man eins angeben muss.

    Könnte der Kläger sich dazu äußern, was er eigentlich mit der Klage erreichen will?

    Der Vertrag sieht ja als Konventionalstrafe die Kündigung vor, von welcher der König von Preußen wohl durchaus Gebrauch machen kann, wenn er will.

    Was ist eigentlich mit dem Geld passiert (ich nehm mal schwer an, das ist sicher einer der Punkte, die noch aufkommen werden)? Ersten Recherchen zufolge seh ich die Bewegung nicht in euren Etats.*


    *Was natürlich sein kann, weil eure Bierdeckeletats schlecht nachzuvollziehen sind. Das ist ja net mal ne ordentliche Einnahmenüberschussrechnung.
    Wenn die Rechtler über jedes juristische Detail meckern, was net akkurat ist mecker ich demnächst über die Etats und das sich eine ordentliche Bilanz für jeden Staatshaushalt gehört.
    Geändert von Sarellion (28. April 2014 um 10:32 Uhr)
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  9. #9
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    Genauer gefragt: Wann ist wieviel Geld zwischen Preußen und Strelitz im Rahmen des Vertrages geflossen?
    Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!

    Die Meldepflicht muss zudem noch immer aufgehoben werden.

    "Es ist die Schicksalsfrage Deutschlands: Wir stehen vor der Wahl zwischen Sklaverei und Freiheit. Wir wählen die Freiheit!" - Konrad Adenauer
    "The only thing we have to fear is fear itself." - Franklin D. Roosevelt

  10. #10
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Zitat Zitat von Sarellion Beitrag anzeigen
    Könnte der Kläger sich dazu äußern, was er eigentlich mit der Klage erreichen will?
    Da es unmöglich sein dürfte, Mecklenburg-Strelitz zur Einhaltung dieses Vertrages zu zwingen, fordern wir Schadensersatz, beispielsweise in finanzieller Form.

    Zitat Zitat von Sarellion Beitrag anzeigen
    Was ist eigentlich mit dem Geld passiert (ich nehm mal schwer an, das ist sicher einer der Punkte, die noch aufkommen werden)? Ersten Recherchen zufolge seh ich die Bewegung nicht in euren Etats.*
    Glaube das wurde von Oxford intern umgerechnet, damit es nicht auffällt
    Zitat Zitat von Der Falke Beitrag anzeigen
    Genauer gefragt: Wann ist wieviel Geld zwischen Preußen und Strelitz im Rahmen des Vertrages geflossen?
    Das wird ja im Vertrag erläutert, über die Jahre 1822 bis einschließlich 1826 jeweils 10.000G. Hinzu die Übernahme der strelitzschen Staatsschulden von 1821 in Höhe von 4.600G.
    Insgesamt hat Strelitz also 54.600G von Preußen erhalten.
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Von Simato lernen heißt Siegen lernen!

  11. #11
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Glaube das wurde von Oxford intern umgerechnet, damit es nicht auffällt
    Ehm ok.

    Das wird ja im Vertrag erläutert, über die Jahre 1822 bis einschließlich 1826 jeweils 10.000G. Hinzu die Übernahme der strelitzschen Staatsschulden von 1821 in Höhe von 4.600G.
    Insgesamt hat Strelitz also 54.600G von Preußen erhalten.
    Bestätigt Mecklenburg-Strelitz die Aussage Preußens?

    Eine andere Frage: Wenn ich das richtig sehe ist McStrelitz Auffassung die:
    Es ist wegen dem Vertrag der Zollunion beigetreten unter der Vorraussetzung das sich Preußen in keinster Form in die Innenpolitik einmischt und es vor Einmischungen Dritter schützt. Und laut McStrelitz beträfe das auch die Absprachen in der Zollunion.
    Umgangssprachlich: Ich geh in die Zollunion wenn du dich bei mir nicht einmischst und die anderen Zollunionsmitglieder nach Kräften davon abhältst was gegen den Willen von Strelitz zu machen, falls dies meine Innenpolitik betreffen würde?

    Wie sieht das denn Preußen?
    Geändert von Sarellion (28. April 2014 um 23:46 Uhr)
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  12. #12
    Registrierter Benutzer Avatar von Laeno
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    Zitat Zitat von Sarellion Beitrag anzeigen
    Eine andere Frage: Wenn ich das richtig sehe ist McStrelitz Auffassung die:
    Es ist wegen dem Vertrag der Zollunion beigetreten unter der Vorraussetzung das sich Preußen in keinster Form in die Innenpolitik einmischt und es vor Einmischungen Dritter schützt. Und laut McStrelitz beträfe das auch die Absprachen in der Zollunion.
    Umgangssprachlich: Ich geh in die Zollunion wenn du dich bei mir nicht einmischst und die anderen Zollunionsmitglieder nach Kräften davon abhältst was gegen den Willen von Strelitz zu machen, falls dies meine Innenpolitik betreffen würde?
    Genauso sehen wir das.

    Preussen hat Strelitz unteranderem dafür bezahlt, der Zollunion beizutreten. Alle anderen Verpflichtungen/Leistungen ergeben sich ebenfalls aus dem Vertrag. Strelitz ist allen Verpflichtungen und Leistungen nachgekommen. Der Vertrag sieht keine Entschädigung bei Kündigung vor. Das war auch bei Unterzeichnung nicht der Wille der Parteien.

    Wir verweisen nochmals auf den Umstand, das aus unserer Sicht Preussen diesen Vertrag bereits mehrfach und vor Jahren gebrochen hat.

  13. #13
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Wir denken, dass es nur natürlich ist, sich den Statuten einer Organisation zu unterstellen, welcher man sich angeschlossen hat.
    In diesem Fall heißt das, dass Mecklenburg-Strelitz einen Teil seiner Souveränität durch den Beitritt zur Zollunion abgetreten hat. Ansonsten könnte man Uns ja auch vorwerfen in dessen Innenpolitik über den Bund eingegriffen zu haben.
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Von Simato lernen heißt Siegen lernen!

  14. #14
    Registrierter Benutzer Avatar von Laeno
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    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Wir denken, dass es nur natürlich ist, sich den Statuten einer Organisation zu unterstellen, welcher man sich angeschlossen hat.
    In diesem Fall heißt das, dass Mecklenburg-Strelitz einen Teil seiner Souveränität durch den Beitritt zur Zollunion abgetreten hat. Ansonsten könnte man Uns ja auch vorwerfen in dessen Innenpolitik über den Bund eingegriffen zu haben.
    Nein. Ich glaube nicht das dem so ist. Jedes andere Zollmitglied, kann, wenn ihm die Bedingungen innerhalb dieser Organisation nicht gefallen, austreten. Das ist mitnichten ein Abtreten der Souveränität.

  15. #15
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Fehlt da eigentlich ein §3.1 bzw ein §2.1? Es gibt nen §4.1. aber die anderen zwei fehlen.
    Geändert von Sarellion (29. April 2014 um 12:53 Uhr)
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