Eilt nicht unbedingt, ich hätte nur gerne vor dem 1.5. eine Antwort.^^
Eilt nicht unbedingt, ich hätte nur gerne vor dem 1.5. eine Antwort.^^
Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.
Eine Revision erst nach über einem Ingame-Jahr? Das wird das Gericht kaum zulassen. Und da die Möglichkeit einer Revision im entsprechenden Bundesgesetz gar nicht erwähnt ist, kannst du eine solche auch nicht erzwingen. So wie ich das sehe, könntest du nur darauf hoffen, dass ein Richterkollegium irgendwann in einem neuen Fall das vorherige Urteil kippt. Vorzugsweise ein anders zusammengesetztes, weil mit 2 Konservativen fehlt immer nur eine Stimme, um die Auffassung 'Souveränität kommt vor Bundesgesetzen' weiter zu stützen.
Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.
Da wäre ich auf die neue Begründung gespannt. Der Präzedenzfall ist nach neuesten Erkenntnissen nur eine sehr schwache Begründung. Dazu kommt ja noch, dass die Frage nach der Kompetenz des Gerichts besteht.
Es kann doch nicht sein, dass Unrecht Recht wird, weil es hier keine vernünftige Möglichkeit gibt das Unrecht aufzuheben.
Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.
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Oh, Möglichkeiten es aufzuheben gibt es viele, welche mit und auch welche ohne Gericht.
Beim Gericht könntet ihr beispielsweise bei nächster Gelegenheit Richter mit anderer politischer Ausrichtung berufen. Ich finds in dem Zusammenhang etwas seltsam, dass zwei Konservative in Hamburg von den Fürsten noch als riesengrosser Erfolg gefeiert wurde und die genau gleichen Leute (du bist nicht gemeint Ennos ) sich jetzt bitterlich darüber beklagen, dass das Gericht tendenziell eher konservative Urteile fällt. Die Herrschaften haben genau das bekommen, was sie bestellt haben.
Oder wenn ihr das Gericht in Ruhe lassen wollt, ändert halt die Bundesakte entsprechend. Nur habt ihr da das Problem, dass eine Minderheit der Fürsten das Urteil unbedingt so haben will und die problemlos eine einstimmige Abstimmung blockieren können, vielleicht sogar eine mit 2/3. Da fehlt der politische Wille ihrer jeweiligen Schutzmächte, die entsprechenden Fürsten zur Ja-Stimme zu zwingen.
Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.
Ha! Ich nörgle konstant an einer Sache rum und springe nicht hin und her.
Das lustige ist ja, dass wir die Akte geändert haben.
Der Präzedenzfall (Januar 2012) Karlsbader Beschlüsse wurde geschaffen als in der Bundesakte stand
von daher ist es klar, dass dieser Eingriff in die Souveränität 'einstimmig' beschlossen wurde. Da merkten wir aber, dass das zu doof ist mit den einstimmigen Gesetzen und haben den gesamten Artikel 7 geändert (März 2012) zu:[...]Wo es aber auf Annahme oder Abänderung der Grundgesetze, auf organische Bundes-Einrichtungen, auf jura singulorum oder Religions-Angelegenheiten ankommt, kann weder in der engem Versammlung, noch in Pleno ein Beschluß durch Stimmenmehrheit gefaßt werden.[...]
Da steht nun wirklich nichtArt. 7. Bei allen Abstimmungen über Änderungen der Bundesakte oder in Religionsangelegenheiten müssen alle Staaten den Änderungen zustimmen bevor sie umgesetzt werden. In allen anderen Belangen wird eine 2/3 Mehrheit benötigt.
Art. 7. Bei allen Abstimmungen über Änderungen der Bundesakte, in Religionsangelegenheiten oder Eingriffen in die innerstaatliche Souveränität müssen alle Staaten den Änderungen zustimmen bevor sie umgesetzt werden. In allen anderen Belangen wird eine 2/3 Mehrheit benötigt.
Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.
Nen bissel Support in der Sporenburg wäre echt nett.
Sorry, aber das da mit dem Bielefelder Klopapier nen stinkender Haufen Bullshit produziert wurde, steht wohl außer Frage und das Zeri jetzt argumentiert "Selbst schuld, wenn du meinen Dreck wegmachen willst, weil du musst, statt den geflissentlich zu ignorieren, damit ich machen kann was ich will," ist ja noch mehr Bullshit. Was für ne hanebüchene Erklärung sist das denn?
Dann lösts Gericht auf. Ist ehrlicher.
Und das gericht ist sich genau bewusst, wer da alles unterschrieben hat und wieviel Knarren das sind. Ich glaub die einzige die net so ganz gerafft hat, das niemand übrig bleibt, der ne BuEx machen kann, wenn die Beklagten sagen "Nö" is Yasmin. Wobei, wahrscheinlich ist sie damit auch glücklich. Dann kann sie jedem von euch erzählen wie ihr das Gericht total ad absurdum geführt habt.
Geändert von Sarellion (28. April 2014 um 20:02 Uhr)
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Lass mal deine Richter etwas kämpfen um deren Kompetenzen Wenn das mal geklärt ist nehmen das die Spieler auch ernster und verkneifen sich vielleicht sogar eine Klagewelle, nur weil sie ne Chance sehen sich gegenseitig darüber ans Bein zu pinkeln. Außerdem würden die Richter ja dann ihren prestigeträchtigen Posten verlieren....
Auch wenn ich hoffe, dass die Richter nicht Leo wieder auf den Thron setzen. Das wäre auch keine gute Idee - nur wird's schwierig meine Probleme damit nett und juristisch korrekt zu verpacken.
BJ, als die Klage durchkam durch die Zulässigkeit war mir schon klar, das es der Schwanengesang des Gerichts sein könnte.
Ich könnt kotzen, weil hier zwei Spieler nen Privatkrieg führen zum Schaden des gesamten Bundes, net wegen unterschiedlicher Interessen der Länder, sondern weil sie sich einfach net abhaben können.
Außerdem sinds nicht meine Richter, ich bin nur Saurons Mund, ehm ich meine das Sprachrohr des Gerichts.
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Zwei? Ich zähle mindesten 6-7 in unterschiedlichen Privatkriegen.
Mach es dir doch einfach: Klammer den Klageteil über das Protokoll aus "es handelt sich um einen Vertrag zwischen ausländischen Mächten und Bundesgliedern, ob dieser innerhalb der Jurisdiktion des Gerichts steht muss die Bundesversammlung festlegen."
Gleichzeitig kann man noch fragen, ob man die Klage erweitern darf, denn die angeklagten Aktenbrüche betreffen wenn dann alle anderen Bundesglieder.
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Gäb gleich mal die nächste Klage.
Leute, es sind Klagen auf Aktenbrüche die Bundesglieder begangen haben sollen. Da braucht die Versammlung nicht fragen ob Aye or Nay. Jo theoretisch wären für Beistandsverletzung alle reif. Aber da müssten wir mal nebenbei de Kompetenzen des Gerichts mal wieder erweitern.
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Das ist keine Vertragsprüfung sondern Prüfung auf massiven Aktenbruch.Zitat von Das Pony
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Die Verhandlung, tja wer Verträge lesen kann, Simato.
Werden die Richter auch von alleine über die zweifelhafte Aktenkonformität des Vertrags stolpern, oder hättest du dazu gerne eine Klage?
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Ich hab schon im Richterzimmer geschrieben, das wir wohl Verhandlungssaal 3 und 4 frisch machen können. Wär ich in der ZU wäre ich jetzt sowas von sauer.
Aber ist die Frage. Keiner sagt das du deine Stimme net nach anderen richten darfst, aufgrund von Abkommen.
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