Zitat von
Jon Snow
Vorschlag 2, nach euren Anmerkungen/ Wünschen überarbeitet:
Vertrag über die Gründung eines „hessischen Bundeskreises“
Das Kurfürstentum Hessen, das Großherzogtum Hessen, das Herzogtum Nassau, die Grafschaft Waldeck-Pyrmont, die Landgrafschaft Hessen und die Freie Stadt Frankfurt gründen, um die Verteidigung und die Zusammenarbeit ihrer Länder und des ganzen Bundes zu verbessern, im Vorgriff auf eine mögliche Bundesregelung den „hessischen Bundeskreis“ im Rahmen der Bundesarmee.
Der Bundeskreis hat die Aufgabe, die militärische Schlagkraft und die Zusammenarbeit im Großraum Hessen zu verbessern und gleichzeitig der Bundesarmee im Verteidigungsfall eine nennenswert große, erfahrene Großeinheit (genannt „hessische Division“) zuzuführen.
Um diese Vernetzung zu erreichen, wird ein gemeinsamer Divisionsstab gebildet, in dem erfahrene Offiziere aller vorgenannten Länder zusammenarbeiten. Der Divisionsstab hat seinen Sitz in Mainz. In Friedenszeiten ist er vor allen Dingen für die Zusammenarbeit und gemeinsame Übungen der Teilstreitkräfte verantwortlich. Dazu sollen nach Möglichkeit jedes Jahr gemeinsame Manöver mit Soldaten und Offizieren aus allen Ländern abgehalten werden. Die Ausbildung und Entsendung der Stabsoffiziere obliegt dabei den einzelnen Staaten. Für die Leitung des Divisionsstabes wird ein erfahrener Offizier aus einem der Länder einvernehmlich bestimmt.
Die hessische Division umfasst alle regulären Streitkräfte der genannten Staaten. Sie wird aus den Einzelarmeen gebildet, die in Friedenszeiten unter dem alleinigen Kommando ihrer jeweiligen Heimatländer verbleiben. Die Einzelarmeen achten bei ihrer inneren Struktur darauf, dass sie leicht in die Division einzugliedern sind. Daher sollten die Streitkräfte möglichst aus einer ganzen Zahl von Regimentern zu etwa 1500-2000 Mann (passt die Zahl?) bestehen, die sich schnell vereinigen lassen.
Im Kriegsfall sammeln sich die Streitkräfte der teilnehmenden Länder in Mainz (H-D, Nassau, H-H, Frankfurt) und in Kassel (H-K, Waldeck). Der Divisionsstab übernimmt dann das Oberkommando über die gesamte hessische Division mit allen Teilstreitkräften. Jedes Land kann aber die Anzahl an Soldaten, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung nötig ist, im eigenen Land behalten.
Im Fall eines Bundeskrieges wird die hessische Division dem Oberbefehl der Heeresleitung des Bundes unterstellt (wobei der Divisionsstab für das Kommando der Division weiterhin zuständig bleibt). Im Fall einer Krise, die nicht zu einem Bundeskrieg führt oder im Falle einer innerbündischen Konfrontation können die Regierungen der Staaten gemeinsam beschließen, den „gesamthessischen Notstand“ auszurufen. Dieser Beschluss ist nur einvernehmlich zu treffen. In diesem Fall wird das Kommando an den Divisionsstab übergeben, bis die Ordnung und der Friede wiederhergestellt wurden.
Die Hauptorte der teilnehmenden Länder und die Zentrale des Divisionsstabes sollen möglichst durch Telegraphie verbunden werden, um eine schnelle Mobilisierung zu ermöglichen.
Beim Bund wird von den genannten Staaten beantragt, die bisher geplante Mobilisierungsordnung für die Staaten, die am hessischen Bundeskreis teilnehmen, außer Vollzug zu setzen. Es wird außerdem darauf hingewirkt, für den ganzen Bund einen zukunftsfähigen Verteidigungs- und Mobilisierungsplan zu erstellen.