Um Wirtschaft und Handel zu stärken sind die Unterzeichner übereingekommen folgendes in ihren Staaten einzuführen und beizubehalten:
- Die Währungen basieren fürderhin auf Gold- und Silbermünzen. Es gelte ein Bimetallstandard.
- Für diesen ist festgelegt, dass 1 Gramm Gold vom Werte her 15,5 Gramm Silber entsprechen.
- Silberkurantmünzen mit dem Wert 1 sind entweder im 30-Taler-Fuß, im 40-Florin-Fuß oder im 50-Gulden-Fuß zu prägen. Bezogen auf 500 Gramm Feinsilber.
- Der Feingehalt jener Silbermünzen ist jedem Staate selbst überlassen, soll aber 750/1000 nicht unterschreiten. Als ideal gelte ein Feingehalt von 900/1000.
Also geschehen, unterschrieben und besiegelt durch folgende Monarchen und Vertreter der freien Städte in Frankfurt, am xx. yy im Jahre unseres Herrn Jesus Christus 1835.