Unsere Bundesakte sieht nur Abstimmungen vor die mit 100% oder mit 66,67% Zustimmung getroffen werden. bei einer Wahl zwischen zwei Sachen ist das irgendwie möglich, aber bei drei Auswahlmöglichkeiten wird das ganze etwas komplizierter. Hatten wir doch schon bei der ersten Richterwahl.
In der originalen Bundesakte wäre dafür das Plenum mit einfacher Mehrheit zuständig, aber das haben wir ja abgeschafft.