Durch das letzte Urteil des Bundesgerichtshofes zu Hamburg wurde die Handlungsfähigkeit von Vorsitzendem und Sekretär bzw. des gesamten Bundes eingeschränkt, da nun ein jeder, dem das Ergebnis einer Abstimmung nicht passt gegen eben jene klagen kann.
Um dies zu ändern könnte man den Bundesgerichtshof den Status eines Verfassungsgerichts geben, dass schon im vorhinein überprüfen kann, ob und inwieweit ein Antrag gegen die Akte und ihre Gesetze verstößt.
Außerdem wäre dies ein Reformschritt, der möglicherweise die Bundesbevölkerung ein wenig beruhigt.
Wie sehen dies die Fürsten?