Die Schlußakte hat was mit dem Bund zu tun, schließlich wird er darin explizit erwähnt, der Bund aber nicht notwendigerweise mit der Schlußakte.
Wie dargelegt ist eine einseitige Erklärung wirkungslos, deswegen gibt es momentan nichts zum Klagen oder zum BuExen.
Ein korrekter Austritt Thüringens hätte zwar einen Bruch der Schlußakte zur Folge, aber auch der wäre bis auf den schlechten Ruf als Vertragsbrecher bei Thüringen und schlechte Laune bei den übrigen Unterzeichnern folgenlos, da der Bund nicht mehr zuständig wäre.