Abstimmung der Fürsten und der Vertreter der Freien Städte über die Verabschiedung von:
In Übereinstimmung mit §7 der Bundesakte benötigt dieser Entwurf 2/3 aller Stimmen, um als Bundesgesetz verabschiedet werden zu können.Die souveränen Fürsten und freien Städte des Deutschen Bundes sind darin übereingekommen ihre Steuer- und Handlesgesetze durch eine identische Gesetzgebung zu vereinheitlichen und diese beizubehalten.
Die Verwaltung wird angewiesen, eine Angleichung der Steuer- und Handelsgesetze entsprechend des Bundesgesetzes bis spätestens zum 1.1.1840 vorzunehmen.
Diese Abstimmung beginnt jetzt und wird bis zum Freitag, dem 22. November, um 23:59 Uhr laufen.