Abstimmung der Fürsten und der Vertreter der Freien Städte über die Aufnahme des Königs der Niederlande in seiner Funktion als Großherzog von Luxemburg in den Deutschen Bund mit einer Stimme in der Bundesversammlung.
In Übereinstimmung mit §7 der Bundesakte benötigt dieser Antrag die vollständige Zustimmung der Bundesversammlung, um als Aktenänderung wirksam werden zu können.
Diese Abstimmung beginnt jetzt und wird bis zum Montag, dem 15. Juli, um 23:59 Uhr laufen.