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Thema: Rechtliches Problem bei einer Klassenfahrt

  1. #16
    Registrierter Benutzer Avatar von AmrodAegnor
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    Zitat Zitat von Howei Beitrag anzeigen
    Die Kinder hatten auf der Reise keine Möglichkeit neuen Schutz zu kaufen (geschlossene Anlage).

  2. #17
    Civ Mod Hase Avatar von wisthler
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    Zitat Zitat von goethe Beitrag anzeigen
    Sehe ich im Prinzip ähnlich. 7.Klasse = 12-14. Ist also ein Alter, in dem man von einem Kind erwarten kann, sich selbständig Mückenschutzmittel zu beschaffen, falls das notwendig sein sollte. Zumindest würde ich da nicht unbedingt dem Lehrer die Schuld in die Schuhe schieben.
    "Science is not the truth. Science is finding the truth. When science changes its opinion, it didn’t lie to you. It learned more."
    "Religion emerged when the first scoundrel met the first fool......"

  3. #18
    Querulant Avatar von Howei
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    Wie schon gesagt, ich sehe es als Problem der Lehrer, dass ihnen sozusagen egal war, wie zerstochen die Kinder sind. Sie selbst hatten Mückengitter vor den Fenstern - die Kinder nicht (verschiedene Häuser). Sie hätten sich wenigstens erkundigen müssen, ob das Schutzmittel reicht und ob neues besorgt werden muss, da es nunmal eine sehr starke Mückenplage war. Meine Tochter selbst kam bis 2 Tage vor Abreise mit ihrem Autan aus und sagte, sie hatte wohl die größte Menge davon dabei.

    Natürlich sehe ich die Gefahr der "Rache" der Lehrer wenn ich ihnen ans Bein pinkeln will. Aber beim Elternabend sollte man doch Tacheles reden, damit sich was ändert, oder?
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  4. #19
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Piss den Lehrern ans Bein und schick deine Kinder auf ne andere Schule
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Von Simato lernen heißt Siegen lernen!

  5. #20
    Querulant Avatar von Howei
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    Was, ich soll die Brut auch noch in Watte packen, wenn sie Scheiße bauen?
    "Das haben sie toll gemacht, Herr Lehrer, ne super Klassenfahrt war das. Nur dass mein Kind davon nichts mitgekriegt hat, da es sich dauernd kratzen musste!"
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  6. #21
    1. Mose 9,6 Avatar von gruenmuckel
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    Wie lange waren die eigentlich unterwegs? Ich bin auch wahrlich ein großes Mückenopfer, aber ich komme mit einer normalgroßen (100-150ml) Flasche Antibrumm (besser als Autan) oder Autan nicht nur 2 Wochen, sondern mehrere Jahre hin.

    Wie lange dauerte die Fahrt denn, dass alle Kinder ihre gesamten Vorräte aufgebraucht haben?


    Ich würde mal sagen, dass das unglücklich gelaufen ist, aber ein krasses Fehlverhalten der Lehrkräfte sehe ich bisher nicht.
    Tagsüber kommt man mit der Chemie hin weil man ja alle 2 Stunden oder so nachlegen kann.
    Nachts ist es ein anderes Thema. Da hilft nur eiserne Disziplin niemals bei elektrischem Licht das Fenster zu öffnen und am besten auch sonst Fenster und Tür geschlossen zu halten. Klar, das müffelt und ist für Kinder aufgrund mangelnder Weitsicht oft nicht machbar.
    Denn Mücken die gar nicht reinkommen können auch nicht stechen. Und Nachts kann man ja eben nicht nachlegen mit der Chemiekeule.


    P.S.: Im Osten krieg ich auch immer das Jucken. *brrr*
    "Nur der HSV!" - Verstehe ich nicht, es steigt doch mindestens noch einer mit ab.
    S.D.G.
    My sysProfile !
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    Lattenrost ist keine Geschlechtskrankheit
    Zitat Zitat von Frederick Steiner (der jüngere) über den Kader des BVB 2007/2008 Beitrag anzeigen
    Och, wenn Du die alle klein hackst, in nen Topf wirfst und daraus ein Konzentrat machst, bekommst Du sicher ein oder zwei ordentliche Fußballspieler raus. Und rund 9 Pfadfinderinnen mit spektakulärem Bartwuchs. :D

  7. #22
    Disturbed Avatar von DaHexxor
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    Du sollst nicht beschönigen. Gerne darfst du das "Problem" ansprechen, aber überlege dir eben genau wie du das machst. Wie gesagt, du kannst da eine Menge falsch machen und am Ende deinem Kind Steine in den Weg legen


    Civ3-PBEMs: 214 (gewonnen) / 225 (beendet) / 234 / 235 (beendet) / 237 / 239 / 240 / 242 (beendet) / 246 / 247 / 250 / 251


    Civ5-PBEMs - beendet -: 22 / 27 / 32 / 36

    HoI-2 Story

  8. #23
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Zitat Zitat von Howei Beitrag anzeigen
    Was, ich soll die Brut auch noch in Watte packen, wenn sie Scheiße bauen?
    "Das haben sie toll gemacht, Herr Lehrer, ne super Klassenfahrt war das. Nur dass mein Kind davon nichts mitgekriegt hat, da es sich dauernd kratzen musste!"
    Wie kommst du denn jetzt darauf?
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Von Simato lernen heißt Siegen lernen!

  9. #24
    Ein Platz an der Sonne Avatar von Commander Bello
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    Zitat Zitat von Howei Beitrag anzeigen
    Meine Tochter war auf Klassenfahrt in der Nähe von Berlin.
    Dort wimmelte es von Flugsauriern (Mücken etc.).
    Insektenschutz war von den Lehrern verlangt, war auch dabei und wurde genutzt.
    Da es aber ziemlich extrem war mit den Mücken, sind viele Kinder ziemlich heftig zerstochen.
    Der Insektenschutz war nach ein paar Tagen aufgebraucht.
    Klingt für mich nach geizigen Eltern, die sich keinen Kopf darüber gemacht haben, dass es außerhalb von Großstädten auch Insekten geben könnte.


  10. #25
    begossener Pudel Avatar von Des Pudels Kern
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    Zitat Zitat von MrPresident Beitrag anzeigen
    Fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen?
    Für eine Lehrerin wurde hier während eines Wanderausflugs nichts anerkannt:


    Mit dem "allgemeinen Lebensrisiko" würden mit Sicherheit auch die Mückenstiche abgehandelt, auch wenn es sich da um die Schulkinder handelt.
    Bei dem Fall möchte ja die Lehrerin bzw. Beamtin Ansprüche geltend machen, da ihr während der Dienstausübung ein Schaden zugefügt wurde. Das hat jetzt nichts mit Howeis Fall zu tun, da es sich hier mit den Kids nicht um ein Beamtenverhältnis handelt.

    Man könnte schon mit Vernachlässigung der Aufsichtspflicht argumentieren, da die Pauker ja keinen Spray kauften. Trotzdem ist halt irgendwie kein Schaden entstanden, da Mückenstiche einfach kein Schaden sind Insofern würdet ihr euch tatsächlich mit der Bezichtigung "Körperverletzung" mMn. lächerlich machen... Tut euren Unmut kund, aber lasst doch diesen juristischen Nonsense in diesem Zusammenhang einfach weg. Man kann jemanden auch ohne Gebrauch rechtlicher Drohungen dazu bewegen, Fehlverhalten einzusehen und Besserung zu versprechen

    Shakka und Hexxor haben bereits vieles gesagt. Ich möchte Lehrer weiß Gott nicht in Schutz nehmen, aber gerade bei Klassenfahrten haben die im Zweifel die Pappnasen auf.
    Close your eyes ladies! I'm comin' in!

    "Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast ;)" (LazyJay)

  11. #26
    Registrierter Benutzer Avatar von Neme
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    Das nächste Mal einfach Wespen- oder Hornissennester vor den Fenstern der Kinder anbringen, dann kommen auch keine Mücken.

  12. #27
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Zitat Zitat von Des Pudels Kern Beitrag anzeigen
    Man kann jemanden auch ohne Gebrauch rechtlicher Drohungen dazu bewegen, Fehlverhalten einzusehen und Besserung zu versprechen
    Echt? Irgendwie funktioniert das nie
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
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  13. #28
    Ausgetreten
    Gast
    Zitat Zitat von Des Pudels Kern Beitrag anzeigen
    , aber lasst doch diesen juristischen Nonsense in diesem Zusammenhang einfach weg. Man kann jemanden auch ohne Gebrauch rechtlicher Drohungen dazu bewegen, Fehlverhalten einzusehen und Besserung zu versprechen
    Nun ist das Schlimme, dass die rechtlich sogar ein wenig recht haben. Aber ich stimme Dir zu. Wegen sowas zu drohen, ist ganz schlechter Stil.

  14. #29
    Querulant Avatar von Howei
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    Zitat Zitat von Commander Bello Beitrag anzeigen
    Klingt für mich nach geizigen Eltern, die sich keinen Kopf darüber gemacht haben, dass es außerhalb von Großstädten auch Insekten geben könnte.
    Die Kinder hatten das Zeugs, wie gefordert, auch mit. Nur war es zu schnell alle.
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  15. #30
    Präsident Donald Avatar von MrPresident
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    Zitat Zitat von Des Pudels Kern Beitrag anzeigen
    Bei dem Fall möchte ja die Lehrerin bzw. Beamtin Ansprüche geltend machen, da ihr während der Dienstausübung ein Schaden zugefügt wurde. Das hat jetzt nichts mit Howeis Fall zu tun, da es sich hier mit den Kids nicht um ein Beamtenverhältnis handelt.

    Man könnte schon mit Vernachlässigung der Aufsichtspflicht argumentieren, da die Pauker ja keinen Spray kauften. Trotzdem ist halt irgendwie kein Schaden entstanden, da Mückenstiche einfach kein Schaden sind Insofern würdet ihr euch tatsächlich mit der Bezichtigung "Körperverletzung" mMn. lächerlich machen... Tut euren Unmut kund, aber lasst doch diesen juristischen Nonsense in diesem Zusammenhang einfach weg. Man kann jemanden auch ohne Gebrauch rechtlicher Drohungen dazu bewegen, Fehlverhalten einzusehen und Besserung zu versprechen

    Shakka und Hexxor haben bereits vieles gesagt. Ich möchte Lehrer weiß Gott nicht in Schutz nehmen, aber gerade bei Klassenfahrten haben die im Zweifel die Pappnasen auf.
    Es geht darum, dass in dem Urteil Mückenstiche als Verwirklichung eines normalen Lebensrisikos bewertet worden sind. Dieser Schluss ist mE auch auf 7.Klässler zu übertragen.
    Ansonsten schließe ich mich den anderen an.

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