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Thema: Rechtliches Problem bei einer Klassenfahrt

  1. #1
    Querulant Avatar von Howei
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    Rechtliches Problem bei einer Klassenfahrt

    Hallo Juristen
    Ich habe mal eine Frage an die Rechtskundigen in diesem Forum.

    Meine Tochter war auf Klassenfahrt in der Nähe von Berlin.
    Dort wimmelte es von Flugsauriern (Mücken etc.).
    Insektenschutz war von den Lehrern verlangt, war auch dabei und wurde genutzt.
    Da es aber ziemlich extrem war mit den Mücken, sind viele Kinder ziemlich heftig zerstochen.
    Der Insektenschutz war nach ein paar Tagen aufgebraucht. Nun werfe ich den Lehrern vor, dass sie nichts unternommen haben.
    Meiner Meinung nach hätte ein Lehrer neuen Insektenschutz besorgen müssen (wir hätten hinterher die Rechnung natürlich beglichen).
    Die Kinder hatten auf der Reise keine Möglichkeit neuen Schutz zu kaufen (geschlossene Anlage).
    Ist das nun eine Verletzung der Aufsichtspflicht seitens der Lehrer, oder nicht?
    Möglicherweise sogar fahrlässige Körperverletzung?
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  2. #2
    Genosse Dampfsense Avatar von Der Gevatter Tod
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    Bin kein Jurist,aber denkst du nicht du überreagierst da? Ich kann mir nicht vorstellen das Mückenstiche als Körperverletzung durchgehen
    Zumindest wenn deine Tochter keine Allergie hat und die Lehrer vorher darüber informiert wurden.

  3. #3
    Querulant Avatar von Howei
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    Nun ja, bei einigen Kindern wurden ca. 100 Stiche gezählt.
    Also, wo ist die Grenze des Zumutbaren?
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  4. #4
    1. Mose 9,6 Avatar von gruenmuckel
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    Nunja, gegen Stechvieh hilft natürlich nicht nur Chemie.
    Wurden die Kinder denn dazu genötigt knapp bekleidet ins Freie zu gehen oder hätte man auch mit langer Hose und Sweatshirt vorsorgen können?
    "Nur der HSV!" - Verstehe ich nicht, es steigt doch mindestens noch einer mit ab.
    S.D.G.
    My sysProfile !
    "Gute Fahrer haben die Fliegenreste auf den Seitenscheiben" - Walter Röhrl
    Lattenrost ist keine Geschlechtskrankheit
    Zitat Zitat von Frederick Steiner (der jüngere) über den Kader des BVB 2007/2008 Beitrag anzeigen
    Och, wenn Du die alle klein hackst, in nen Topf wirfst und daraus ein Konzentrat machst, bekommst Du sicher ein oder zwei ordentliche Fußballspieler raus. Und rund 9 Pfadfinderinnen mit spektakulärem Bartwuchs. :D

  5. #5
    Querulant Avatar von Howei
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    Sie haben auch in einem Natursee gebadet. Natürlich mitten in den Schwärmen.
    Allerdings hätte man bei der Hitze die Kinder kaum in Sweatshirts zwingen können.
    Einige Kinder hatten schon Mitte der Woche bei ihren Eltern angerufen und wollten abgeholt werden, weil es so schlimm war.
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  6. #6
    begossener Pudel Avatar von Des Pudels Kern
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    Zitat Zitat von Howei Beitrag anzeigen
    Einige Kinder hatten schon Mitte der Woche bei ihren Eltern angerufen und wollten abgeholt werden, weil es so schlimm war.
    Die Lehrkräfte haben die Kinder einfach ignoriert? Die Lehrer müssen doch von den Beschwerden der Kinder etwas mitbekommen haben bzw. wie haben die Eltern, u. a. du, auf diese Anrufe reagiert, sofern ihr in Kontakt standet - sowohl untereinander, als auch mit den Paukern.
    Die Frage ist, es ist ja nichts Ernsthaftes passiert, ob ihr da wirklich ggf. rechtliche Schritte einleiten solltet, da die Lehrer dann möglicherweise so "eingeschüchtert" werden, dass die nie wieder ne Klassenfahrt veranstalten und / oder das Klassenklima immens verschlechtert wird.
    Drauf ansprechen würde ich schon, habt ihr ja vermutlich schon gemacht, aber nun gleich ultima ratio verschließt sich mir persönlich jetzt ein wenig.
    Ich würds unter "shit happens" abbuchen, bei Klassenfahrten können so viele Dinge passieren, die man nicht planen kann - gut, Insektenspraybeschaffung ist latürnich planbar -, für mich persönlich machte genau diese Faktoren den Reiz aus
    Close your eyes ladies! I'm comin' in!

    "Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast ;)" (LazyJay)

  7. #7
    Querulant Avatar von Howei
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    Ich will die Lehrer ja nicht gleich anzeigen. Ich möchte bei der baldigen Diskussion mit ihnen aber ein wenig Druck machen können, so dass in Zukunft ihnen ein wenig mehr Fürsorge für ihre Schutzbefohlenen eingeimpft ist
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  8. #8
    Altes Mann Avatar von goethe
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    wie alt sind denn die Kinder bzw. welches Schuljahr?


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  9. #9
    Querulant Avatar von Howei
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    7.Klasse
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  10. #10
    Präsident Donald Avatar von MrPresident
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    Fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen?
    Für eine Lehrerin wurde hier während eines Wanderausflugs nichts anerkannt:
    Bei einem Zeckenbiss, den eine Lehrerin bei einer Wanderwoche mit der Schulklasse erleidet, verwirklicht sich dagegen lediglich ein allgemeines Lebensrisiko, dem der spezifische Zusammenhang mit dem Beamtendienst fehlt. Der amtsgemäße Aufgabenbereich einer Lehrkraft ist nicht durch einen planvollen Einsatz im Außenbereich gekennzeichnet. Veranstaltungen außerhalb der Schule stellen eher die Ausnahme als die Regel des Einsatzes einer Lehrkraft dar. Ein deutliches Übergewicht der Gefahr, bei einer Wanderwoche einen Zeckenbiss zu erleiden gegenüber dem Risiko, im privaten Bereich von einer Zecke gebissen zu werden, besteht nach Ansicht des Gerichts nicht.
    Mit dem "allgemeinen Lebensrisiko" würden mit Sicherheit auch die Mückenstiche abgehandelt, auch wenn es sich da um die Schulkinder handelt.

  11. #11
    Bi-winning. Avatar von juelZ
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    Zum Kotzen deutsch. :cz:
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  12. #12
    Disturbed Avatar von DaHexxor
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    @Howei: über das rechtliche kann ich keine Aussage treffen, aber ich möchte dir, auch zum Wohle deines Kindes einen Rat geben:
    7.Klasse...das heisst noch viele Jahre an dieser Schule ? dann bloss kein großes Fass aufmachen, denn wie Totila schon sagt : es kann auch passieren das in zukunft keine Klassenfahrten mehr gemacht werden mit den Klassen in denen "aufmüpfige" Eltern sind. An meiner Schule war es so, das unsere Klasse jedes Jahr eine Fahrt hatte, die anderen Klassen auch aufgrund solcher "Beschwerden" nur eine einzige in 4 Jahren.
    Das führt auch zu Neid und Missgunst innerhalb der Schule.
    Auch kann es deinem Kind passieren, das es von den betreffenden Lehrern in Zukunft unfair behandelt wird. Klar ist das nicht zulässig, aber wer soll das einem Lehrer schon nachweisen können ? Das kann schnell zu schlechten Noten und Frust bei deinem Kind führen. Besonders meine Klassenlehrerin hatte mich auch wegen so einer Sache mit einer Klassenfahrt nach Frankreich immer auf dem Kieker. Nie bekam ich eine bessere Note als 3 bei ihr. Nach einem lehrerwechsel in der 12. Klasse hatte ich auf einmal problemlos 1en und 2en.
    Du solltest das nicht unterschätzen was DU deinem Kind "antun" kannst, also überlege dir gut WIE du das Thema mit den lehrern besprichst


    Civ3-PBEMs: 214 (gewonnen) / 225 (beendet) / 234 / 235 (beendet) / 237 / 239 / 240 / 242 (beendet) / 246 / 247 / 250 / 251


    Civ5-PBEMs - beendet -: 22 / 27 / 32 / 36

    HoI-2 Story

  13. #13
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    In der Sache schon ein interessanter Fall.

    Ende der 90er waren solche Mückenstich-Sprays mal in aller Munde. Danach habe ich so etwas aber nie mehr gesehen. Persönlich würde ich daher die Notwendigkeit solcher Mittel nicht mit zum Beispiel Sonnencreme gleich setzen. Zumal die Wirkungsweise vielleicht auch nicht transparent ist. Bei Sonnencreme steht ja der LSF immer vorne drauf. Wenn die Lehrer irgendein Mückenmittel kaufen, und die Schüler trotzdem mit 100 Stichen nach Hause kommen, wird ihnen vielleicht vorgeworfen, dass sie die Kinder "unnötiger Chemie" ausgesetzt haben.

    Ich persönlich sehe die 7. Klasse auch als ein Alter an, in dem die Kinder Freiräume fordern und im Gegenzug auch selbst mehr Verantwortung tragen müssen. Wenn ein Kind auf der Klassenfahrt in der 7. Klasse zu wenig trinkt, unterzuckert etc., würde ich das auch nicht dem Lehrer anlasten, weil ich davon ausgehe, dass Kinder in der 7. Klasse schon so weit selbstständig sind.

    Aus der Sicht des Lehrers hätte ich insgesamt schon keinen Bock darauf, so eine Klassenfahrt durchzuführen. Die Verantwortung, die man da trägt, steht einfach in keinem Verhältnis. Ich weiß selbst, dass wir uns damals in der 7. Klasse am Limit bewegt haben. Wir haben Alkohol gekauft, sind nachts ausgebrochen und am Stand spaziert etc. Das kann keine Aufsichtsperson kontrollieren. Aber wenn da was raus kommt oder schlimmeres passiert, ist der Lehrer der Depp.
    Verstand op nul, frituur op 180.

  14. #14
    bisschen schräg
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    Zitat Zitat von Shakka Beitrag anzeigen
    Ende der 90er waren solche Mückenstich-Sprays mal in aller Munde.
    echt jetzt? Die schmecken doch bestimmt ekelhaft

  15. #15
    Altes Mann Avatar von goethe
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    Sehe ich im Prinzip ähnlich. 7.Klasse = 12-14. Ist also ein Alter, in dem man von einem Kind erwarten kann, sich selbständig Mückenschutzmittel zu beschaffen, falls das notwendig sein sollte. Zumindest würde ich da nicht unbedingt dem Lehrer die Schuld in die Schuhe schieben.


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