Londoner Protokoll zum Status von Belgien
Die am Gipfeltreffen in Antwerpen versammelten Vertreter Frankreichs, Großbritanniens, Preußens, Österreichs, Hannovers und der belgischen Bürgerkomitees haben eine Übereinkunft über den zukünftigen Status Belgiens getroffen. Zuallererst ging man von der Prämisse aus, dass das 'Königreich der Vereinigten Niederlande', dieser am Wiener Kongress zusammengebastelte Kunststaat, sich nicht bewährt hat und man zwei durch religiöse und zum Teil auch sprachliche Barrieren voneinander getrennte Bevölkerungen nicht gegen ihren Willen in einem Staat zusammenhalten kann, vor allem nicht unter der Herrschaft eines derart unvernünftigen Königs. Deshalb hat man folgenden Teilungsplan ausgearbeitet:
Aus den roten Gebieten (Flandern, Antwerpen, Teile Brüssels und Limburgs) wird man das
Herzogtum Flandern bilden und unter britisches Protektorat stellen. Der neue Staat ist eine Parlamentarische Monarchie mit einem noch nicht bestimmten britischen Adligen als Staatsoberhaupt, den das flämische Parlament, sobald gewählt und zusammengetreten, ernennen wird. Die Verfassung basiert im wesentlichen auf der (realen)
Verfassung Belgiens mit ein paar Zugeständnissen an die katholische Kirche, welche das Recht erhält einige der Senatoren zu stellen. Man hat sich von Seiten der Großmächte darauf geeinigt für die Wahl gemeinsam den Herzog von Cumberland, seines Zeichens Generalstatthalter von Hannover und Bruder des britischen Königs, zu unterstützen und dieser hat bereits versichert im Falle seiner Wahl gleich zu Amtsantritt einen Eid auf die flandrische Verfassung abzulegen. Im Londoner Protokoll wird außerdem die außenpolitische Neutralität dieses neuen Staates festgelegt und durch die unterzeichnenden Staaten garantiert.
Die violett markierten Regionen (das Hennegau, Namur, Liège, Brüssel und die Provinz Luxemburg) werden als französisches
Département Wallonie neu organisiert.
Das verbliebene
Luxemburg (grau – Festungsstadt und Umgebung) wird als Mitglied im Deutschen Bund belassen und österreichisches Kronland, mit den gleichen Autonomierechten wie Ungarn und Lombardo-Venetien. Österreich und Preußen teilen sich neu den Verteidigungsauftrag der Bundesfestung und stellen jeweils 50% der dort stationierten Garnison.
Der blaue markierte Teil
Limburgs (das nördliche und das jenseits der Maas liegende Limburg sowie die Stadt Maastricht) wird dem Königreich Preußen übertragen, um für den Deutschen Bund den Bevölkerungsverlust durch die Provinz Luxemburg auszugleichen. Die preußische Regierung hat angekündigt das überwiegend deutschsprachige Gebiet im Südosten in die Rheinprovinz zu integrieren, während die übrigen Regionen das Herzogtum Limburg bilden. Dieses autonome Territorium verwaltet sich im Wesentlichen selbst, verfügt über ein eigenes Parlament, entsendet aber keine Vertreter in den Vereinigten Landtag.