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Thema: Darf der Vermieter/Hausmeister in die Gemeinschaftsräume?

  1. #1
    Bái Zuô! Avatar von monkeypunch87
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    Darf der Vermieter/Hausmeister in die Gemeinschaftsräume?

    Hallo Leute,

    nachdem ihr Kaiserin Uschi bei ihrer Mieterhöhungssache so gut helfen konntet, hoffe ich, dass ihr mir auch einen Rat geben könnt. Die gründsätzliche Frage ist ja schon im Threadtitel, aber ich erkläre die Situation nochmal genauer:

    Heute morgen um halb neun stehe ich bei mir im Flur vor der Wohnungstür, bekleidet mit Unterhose und T-Shirt. Plötzlich wird von der anderen Seite ein Schlüssel ins Schloss gesteckt und die Tür geöffnet. Da steht der Hausmeister, der mich kurz grüßt und ohne Umschweife oder Erklärungen in mein Bad geht um seinen grünen Kannister mit heißen Wasser zu befüllen. Er beschwert sich sogar noch, dass das Wasser nicht sofort heiß wird. Nachdem er seinen Kannister gefüllt hat, geht er wieder und schließt die Tür hinter sich. Ohne Worte.

    Um neun Uhr dann kommt die Chefin meiner Hausverwaltung zusammen mit einem neuen Mieter für mein Nachbarzimmer in die Wohnung, fürs Übergabeprotokoll. Ich wusste von nichts. Nach der Übergabe und dem Verabschieden der Hausverwalterin unterhalte ich mich mit meinem neuen Mitbewohner (ich kenne ihn schon, ist ein Arbeitskollege und Freund) und erkläre ihm, was hier heute morgen schon los war, Durchgangsverkehr wie im Hauptbahnhof, eine unhaltbare Situation.

    Wir vergleichen unsere Mietvertäge, sie sind identisch, bis auf die Zimmernummer und -größe. Wir suchen nach Abschnitten in unseren Verträgen, die uns in dieser Situation helfen. Haben auch welche gefunden.

    Soviel wir beide wissen, darf ein Vermieter/Hausverwalter/Hausmeister die gemeinsamgenutzten Räume (Küche, Bad, Flur) nur betreten, wenn im Mietvertrag nur die Mitbenutzung vereinbart ist. Ist das korrekt? In unserem Verträgen steht aber folgendes:

    Im Hause....werden folgende Wohnräume zur Nutzung als Wohnung vermietet:

    1. 1 Zimmer (Nr....)

    2. Mitvermietet werden zur gemeinschaftlichen Nutzung durch 2 Mieter:

    1 Küche, 1 Diele, 1 Bad/WC, 1 Hausflur zum Abstellen der Fahrräder

    3. Der Mieter ist berechtigt, Waschküche und Trockenboden nach Maßgabe der Haus- oder näheren Benutzungsordnung mitzubenutzen, soweit diese vorhanden sind. Sollten diese Einrichtungen während der Mietzeit entfallen, so erlöschen auch die Ansprüche der Mieter ohne Ersatz.
    Nachdem ihr dies nun gelesen habt, gerade Punkt 2, darf der Vermieter dann in die Gemeinschaftsräume? Schließlich steht dort explizit "mitvermietet" und im dritten Punkt geht es um die "Mitbenutzung" von (nicht vorhandenen) Räumen.
    Das Bemühen um mehr soziale Gleichheit hat ebenfalls seine Schattenseite:
    So erzeugen manche Verfechter von Gleichheit und Akzeptanz selbst Ungleichheit und Inakzeptanz – weil auch sie nur jene akzeptieren, die ihren eigenen Werten entsprechen. Alle anderen werden beschuldigt, beschämt, moralisch verurteilt oder sonstwie verächtlich gemacht. Das begünstigt Kulturkämpfe und eine immer stärkere Polarisierung der Gesellschaft.

  2. #2
    The World is mine. Avatar von Memento
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    Um neun Uhr dann kommt die Chefin meiner Hausverwaltung zusammen mit einem neuen Mieter für mein Nachbarzimmer in die Wohnung, fürs Übergabeprotokoll.
    Darf sie, weil du nur 1 Zimmer gemietet hat und sie das andere Zimmer vermieten will.

    Da steht der Hausmeister, der mich kurz grüßt und ohne Umschweife oder Erklärungen in mein Bad geht um seinen grünen Kannister mit heißen Wasser zu befüllen.
    Das dürfte er mMn nicht. Solange das andere Zimmer noch frei ist, dürfte er aber das Zimmer betreten und damit auch zwangsläufig den Flur.

    Hängt aber wohl auch vom Mietvertrag ab. Kleingedrucktes lesen.
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  3. #3
    Bái Zuô! Avatar von monkeypunch87
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    Zitat Zitat von Memento Beitrag anzeigen
    Darf sie, weil du nur 1 Zimmer gemietet hat und sie das andere Zimmer vermieten will.
    Aber doch wohl nicht ohne vorherige Ankündigung von 2 Tagen, oder? Solch einen Abschnitt habe ich nämlich auch noch im Vertrag, soll ich ihn zitieren?

    Zitat Zitat von Memento Beitrag anzeigen
    Das dürfte er mMn nicht. Solange das andere Zimmer noch frei ist, dürfte er aber das Zimmer betreten und damit auch zwangsläufig den Flur.Hängt aber wohl auch vom Mietvertrag ab. Kleingedrucktes lesen.
    Was denn für Kleingedrucktes? Ich kenne meinen Vertrag eigentlich recht gut, ich habe dort nichts davon stehen, dass ich heißes Wasser auf meine Kosten abtreten muss. Ist natürlich ein wenig kleinkariert, die paar Cent, aber er kann doch nicht einfach so hereinspazieren und in mein Bad gehen.
    Das Bemühen um mehr soziale Gleichheit hat ebenfalls seine Schattenseite:
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  4. #4
    The World is mine. Avatar von Memento
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    Aber doch wohl nicht ohne vorherige Ankündigung von 2 Tagen, oder? Solch einen Abschnitt habe ich nämlich auch noch im Vertrag, soll ich ihn zitieren?
    Wenn das drin steht, dann hast du Recht.

    Kleingedrucktes war allgemein gemeint, weil im MV noch alles mögliche drin stehen kann.
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  5. #5
    Bái Zuô! Avatar von monkeypunch87
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    Zitat Zitat von Memento Beitrag anzeigen
    Wenn das drin steht, dann hast du Recht.
    Der Teil ist halt seltsam geschrieben und wenn ich ehrlich bin, weiß ich nicht einmal, ob er in meinem Fall Geltung hat oder nur, wenn mein Mietverhältnis gekündigt ist?

    3. Ist das Mietverhältnis gekündigt, so darf der Vermieter oder sein Beauftragter die Räume mit einem Mietinteressenten zu den gleichen Zeiten, wie in Ziffer. 2 festgelegt, betreten.
    In Ziffer 2 steht Mo-Fr 17 bis 20 Uhr, Sa 10 bis 13 Uhr, So 11 bis 12 Uhr. In Ziffer 4 steht dann der Part mit der 2tägigen Voranmeldung.

    Ich würde die Zeiten und Voranmeldungsfrist halt auch auf meinen Fall beziehen, da ich weiterhin Mieter der Gemeinschaftsräume bin, nur der zweite Mieter fehlte bis heute. Aber der Hausmeister geht gar nicht, oder? Ich habe zwar im Vertrag noch stehen, dass der Zustand der Mietsache kontrolliert werden kann, aber nur mit 7tägiger Voranmeldung.
    Das Bemühen um mehr soziale Gleichheit hat ebenfalls seine Schattenseite:
    So erzeugen manche Verfechter von Gleichheit und Akzeptanz selbst Ungleichheit und Inakzeptanz – weil auch sie nur jene akzeptieren, die ihren eigenen Werten entsprechen. Alle anderen werden beschuldigt, beschämt, moralisch verurteilt oder sonstwie verächtlich gemacht. Das begünstigt Kulturkämpfe und eine immer stärkere Polarisierung der Gesellschaft.

  6. #6
    Bái Zuô! Avatar von monkeypunch87
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    Na ja, ich werde nächste Woche mal den Mieterschutzbund bemühen, Termin habe ich schon. Mal sehen, was die dazu sagen.
    Das Bemühen um mehr soziale Gleichheit hat ebenfalls seine Schattenseite:
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  7. #7
    Registrierter Benutzer Avatar von Hubabl
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    Warum sprichst den net erst mit dem Hausmeister?
    Das du gleich den Mieterschutzbund beanspruchst halte ich für etwas übertrieben.

  8. #8
    The Greater Fool Avatar von Tronde
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    Mit Kanonen auf Spatzen....

    Wobei monkey ja nicht den Mieterschutzbund einschaltet - sondern sich erstmal nur beraten lässt.

    @monkey:

    Nicht zum Thema - bist du hier aber noch dabei?

    http://www.civforum.de/showthread.ph...31#post5281631
    my love, I cannot tell you how thankful I am for our little infinity. I wouldn't trade it for the world. You gave me a forever within the numbered days, and I'm grateful.”

  9. #9
    Bái Zuô! Avatar von monkeypunch87
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    Nun, ein Brief ist vom Mieterschutzbund auf jeden Fall jetzt draußen. Es geht dabei aber noch um etwas Anderes, nämlich nicht abgeschlossene Handwerksarbeiten.

    Letztes Jahr im Oktober ist die Hausverwaltung auf den Trichter gekommen, in jede Wohnung einen modernen Kabeldeutschlandanschluss zu legen. Hört sich auch ganz gut an, also habe ich die Handwerker trotz zu kurzer Ankündigung in meinem Zimmer machen lassen. Meine Mitbewohnerin war aber nicht da, sodass die Handwerker nicht das Loch von meiner Wohnung in ihreres machen konnten. Auch hängt mein altes Antennenkabel noch immer bescheuert bei der Tür aus der Wand, welches eigentlich gekappt werden sollte nach Abschluss der Arbeiten.

    Nun hat die Hausverwaltung zwischenzeitlich Briefe an die Mieter des Hauses geschickt, in denen sie im Zuge der Neueinrichtung der Kabelbuchsen ankündigten, dass sie in unseren Namen einen Vertrag mit Kabeldeutschland geschlossen haben und ab Jahresanfang 12,90 €uro zusätzlich auf die Nebenkosten draufschlagen. Das ganze Haus ist auf die Barrikaden gegangen, mit mir an der Spitze (da einziges Mietervereinmitglied). Wir sind alle von einer Freiwilligkeit ausgegangen, schließlich hat auch keiner von uns diesen Punkt "Kabel-TV" bei den Nebenkosten in seinem Mietvertrag stehen. Wie ihr vielleicht wisst, darf der Vermieter keine neuen Punkte bei den Nebenkosten einseitig einführen, es bedarf dafür eine einvernehmliche Vertragsanpassung. Auch habe ich schon einen TV-Vertrag mit Vodafone, sodass es für mich keine Verbesserung darstellen würde. Auf jeden Fall sieht es derzeit so aus, als wenn wir den TV-Vertrag in der Form verhindern konnten. Wir müssen natürlich noch die Nebenkostenabrechnung für 2013 abwarten.

    Aber seitdem wird nichts mehr dran gemacht und ich habe immer noch das Kabel aus der Wand hängen.

    Edit: Den Anfang etwas falsch formuliert. Dies ist natürlich alles zusätzlich in dem Brief, die Hausmeister-Geschichte steht auch drin.
    Geändert von monkeypunch87 (11. April 2013 um 15:32 Uhr)
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