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Thema: Bundesgerichtshof zu Hamburg

  1. #31
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Es ist in der Geschäftsordnung des Gerichtshofs kein Recht auf die Veröffentlichung eines Sondervotums vorgesehen. Um offiziell zu erfahren wer genau wie gestimmt hat (und warum), müsste der Bundestag die Satzung des Gerichts ändern.
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  2. #32
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Zitat Zitat von Einheit Beitrag anzeigen
    Schon seltsam, dass ein strelitzer Richter entscheiden durfte.
    Das wurde damals bei der Einrichtung des Bundesgerichtshofs so entschieden, dass ein Richter aus Strelitz kommt
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Von Simato lernen heißt Siegen lernen!

  3. #33
    Registrierter Benutzer Avatar von Laeno
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    Nicht einmal ich weiss wer wie gestimmt hat. Ich habe weder Kontakt noch Einfluss auf den Richter aus Strelitz. Ich muss zu meiner Schande gestehen, das ich nicht einmal seinen Namen kenne. Aber darum heisst es wohl auch unabhängiges Gerichtswesen.

  4. #34
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Mit 3 zu 2 Stimmen gibt das Richtergremium der Position des Klägers recht. Die Abstimmung ist vom Sekretär des Bundes zu wiederholen und Einstimmigkeit erforderlich. Der König von Baden hat sich zudem bereits einverstanden erklärt die 50 G Verfahrenskosten zu übernehmen.

    Zur Urteilsbegründung: In der Bundesakte klafft zur Frage, inwieweit Eingriffe in die Innenpolitik durch einfache Bundesgesetze zulässig sind, eine Lücke.
    Artikel 2 ist sehr allgemein gehalten und die Formulierung 'Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit' lässt mehrere Auslegungen zu.
    Artikel 4 lässt sich nur dann anwenden, wenn das Gesetz auch rechtmässig zustande kam und ist daher für das Urteil unerheblich.
    Artikel 7 führt zwei Fälle auf, in denen die Einstimmigkeit zwingend gegeben ist. Er sagt jedoch nicht aus, dass jedes andere Gesetz mit 2/3 zulässig ist, selbst wenn es einem Artikel der Akte widerspricht, also wiederum eine Änderung der Akte erfordern würde. Der Artikel würde beispielsweise auch nicht den Erlass des Gesetzes 'den österreichischen Gesandten ist der Zugang zum Bundestag zu verwehren' sanktionieren. Denn obwohl das weder eine Religionsangelegenheit noch eine direkte Änderung der Akte wäre, würde man Österreich damit faktisch die Ausübung des in Artikel 5 festgelegten Vorsitzes verwehren.
    Aufgrund dieser unklaren Sachlage musste das Gericht einen Präzedenzfall dazu suchen, wie solche Entscheidungen mit Einfluss auf die Innenpolitik bei früheren Gelegenheiten getroffen wurden. Gefunden hat es nur eine, die Abstimmung über die Karlsbader Beschlüsse. Diese wurden vom Bundestag erst durchgewunken, als der Entscheid einstimmig war. Dass das Schnellverfahren selbst fragwürdig war und von der Pentarchie massiv Druck ausgeübt wurde, tut da nichts zur Sache. Der Bundestag hat damit in dieser Abstimmung durch entsprechendes Handeln selber klargestellt, dass für einen Eingriff in die Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten Einstimmigkeit vorausgesetzt wird.
    Ein gutes Ergebnis für alle Fürsten die Souverän bleiben wollen

  5. #35
    Je suis USA! Avatar von Ennos
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    Man könnte jetzt argumentieren, dass das Urteil gegen Artikel 13 der Bundesgerichtsordnung verstößt.

    Wie die Richter abgestimmt haben ist doch nicht so schwer zu erraten. Wir haben zwei konservative, die den Staat stärken wollen, Richter, diese haben also für die Klage gestimmt. Der liberale, Schwächung des Staates, Richter und der deutschnationale, Zusammenarbeit der Staaten, Richter haben gegen die Klage gestimmt. Der unbestimmte Richter hat sich von der angegebenen Gründen überzeugen lassen.
    Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.


  6. #36
    Für mehr Klink im ***** Avatar von Gulaschkanone
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    Hiermit reiche ich, der Kurfürst von Hessen Klage gegen Thüringen, wegen Verstoß gegen §1 der Bundesakte ein:
    Art. 1. die souverainen Fürsten von freien Städte Deutschlands mit Einschluß Ihrer Majestäten des Kaisers von Oesterreich und der Könige von Preußen und von Dänemark, und zwar
    Der Kaiser von Oesterreich, der König von Preußen, beyde für ihre gesamten vormals zum Deutsche Reich gehörigen Besitzungen,
    der König von Dänemark für Holstein, vereinigen sich zu einem beständigen Bunde, welcher der deutsche Bund und heißen soll.
    Aufgrund der Beständigkeit des Bundes ist ein Austritt ausgeschlossen, insbesondere, da dieser nicht geregelt ist.

    Ziel der Klage ist es Thüringen im Bund zu halten, oder aber die Rechtmäßigkeit des Austrittes festzustellen
    Zitat Zitat von Nahoïmi Beitrag anzeigen
    Einheit, Einheit, gib mir meine Minghan wieder :p

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  7. #37
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    Nun, Thüringen hat wie in Artikel 1 beschrieben sich mit den anderen Fürsten zu einem bis heute beständigen Bund vereinigt, in Artikel 1 steht jedoch nicht das man sich aus dieser Vereinigung nicht mehr lösen darf, ebenso wenig wie dran erwähnt steht für wie lange dieser beständig sein muss/sein soll.
    Die Story die ich euch 2014 versprochen habe!

  8. #38
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    Wenn das Gericht die Klage annimmt,hat es ja schon Stellung bezogen,da man nur einen Bundesfürsten verklagen kann

  9. #39
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    Art. 3. Alle Bundes-Glieder haben als solche gleiche Rechte; sie verpflichten sich alle gleichmäßig die Bundes-Akte unverbrüchlich zu halten.
    Gegen Artikel 3 würde ein Austritt auch verstoßen.
    Zitat Zitat von Nahoïmi Beitrag anzeigen
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  10. #40
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    Nein, da ich nichts wieder der Akte getan habe, mich also noch immer an sie gehalten habe, wenn gleich ich sie nicht mehr akzeptiere.
    Die Story die ich euch 2014 versprochen habe!

  11. #41
    Registrierter Benutzer Avatar von Laeno
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    Es wird nirgends erwähnt das man nicht austreten kann. Wieder mal so eine unklare Lücke. Die zitierten Stellen belegen nicht, das es auf immer und ewig wäre, leider.

  12. #42
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Das Königreich Preußen klagt hiermit das Fürstentum Liechtenstein an, auf Grund folgender Tatsache:

    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Preußen fordert das Fürstentum Liechtenstein dazu auf seine Schulden, welche sich aus diesem Vertrag ergeben, nämlich in Form von 1% Zinsen auf den gewährten Kredit über 10.000G, zu begleichen. Genauer handelt es sich um 2 Jahresraten, die das Fürstentum bereits im Rückstand ist, also 200G in Summe.
    Mindestens aber verlangen wir eine Stellungnahme und Erklärung des Fürstens zu diesem Missstand.
    Da eine Stellungnahme des Fürstens ausgeblieben ist, fordern wir hiermit die Rückzahlung des Darlehens in Höhe von 2.500G, also abzüglich der Bürgschaften. Weiterhin erheben Wir Anspruch auf die zu leistenden Zinszahlungen, also 200G. Insgesamt macht dies eine Summe von 2.700G die Preußen mit sofortiger Wirkung von Liechtenstein einfordert.
    Sollte sich diese Summe nicht bis zum 1. Juli dieses Jahres in Berlin eingefunden haben, so werden weitere Maßnahmen ergriffen.
    Es ist bereits Oktober und in Berlin fand sich weder eine Erklärung, noch die geforderte Summe ein. Daher möchten Wir diesen Fall nun vor den Bundesgerichtshof bringen.
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
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  13. #43
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Hat der Gerichtshof Winterpause oder hat die MZUK ihn etwa lahmgelegt?
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
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  14. #44
    Je suis USA! Avatar von Ennos
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    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Hat der Gerichtshof Winterpause oder hat die MZUK ihn etwa lahmgelegt?
    Das Gericht ist nicht vollzählig und kann deswegen seinen Aufgaben nicht nachkommen.
    Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.


  15. #45
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Ich hab meine Klage ja schon weit vor dem Rücktrittgesuch des Richters eingereicht. Würden wir nun warten, bis ein neuer Richter ernannt ist und dieser dann erst die Klage bearbeiten muss, würden wir den Richtern ja die Möglichkeit geben den Bundesgerichtshof lahmzulegen, indem sie einfach nach und nach zurücktreten

    Ich würde daher vorschlagen, dass die Richter für eine Klage zuständig sind, die zum Zeitpunkt des Einreichens auch Richter des BGH sind.
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
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