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Thema: Bundesgerichtshof zu Hamburg

  1. #16
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Zitat Zitat von Laeno Beitrag anzeigen
    Strelitz möchte über den Hamburger Gerichtshof Klage gegen Österreich und Baden (Vorsitzender und Sekretär des Bundestages) einreichen. Wir vertreten die Meinung, das die Abstimmung zur Einführung des Metrischen Systems nicht rechtens ist. Die Erstellung der Abstimmung läuft der Bundesakte zuwider. Der Zwang zur Einführung des Metrischen Systems ist ein Eingriff in die Souveränität der Fürsten, welche per Bundesakte garantiert ist, somit kann dies kein Gesetz werden, sondern nur über eine Aktenänderung mit 100% Zustimmung. Ergo ist das Erstellen der Abstimmung, die Abstimmung und das angeblich daraus resultierende Gesetz ungültig.
    Der Vorsitzende stellt fest:

    - Man sollte vielleicht erst miteinander reden und dann Anklage erheben.
    - Der Vorsitzende demnächst dazu übergehen wird keine Abstimmungen mehr durchzuführen/durchführen zu lassen, wenn danach die Gefahr besteht, dass man deswegen verklagt wird.
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
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  2. #17
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Also der Gerichtshof wird sich der Klage am Wochenende annehmen. Es wäre gut, wenn sich die Angeklagten bis dahin mal überlegt haben, was sie entgegnen wollen.
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  3. #18
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    Die Abstimmungsregeln werden in Artikel 7 der Bundesakte eindeutig geregelt. Einstimmigkeit ist ausschließlich in Dingen der Religion und bei Bundesaktenänderungen notwendig. Diese beiden Punkte sind hier nicht betroffen, da Bundesgesetze keine Bundesaktenänderungen sind, womit die Klage abzuweisen ist.

  4. #19
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Das Königreich Preußen klagt hiermit das Fürstentum Liechtenstein an, auf Grund folgender Tatsache:

    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Preußen fordert das Fürstentum Liechtenstein dazu auf seine Schulden, welche sich aus diesem Vertrag ergeben, nämlich in Form von 1% Zinsen auf den gewährten Kredit über 10.000G, zu begleichen. Genauer handelt es sich um 2 Jahresraten, die das Fürstentum bereits im Rückstand ist, also 200G in Summe.
    Mindestens aber verlangen wir eine Stellungnahme und Erklärung des Fürstens zu diesem Missstand.
    Da eine Stellungnahme des Fürstens ausgeblieben ist, fordern wir hiermit die Rückzahlung des Darlehens in Höhe von 2.500G, also abzüglich der Bürgschaften. Weiterhin erheben Wir Anspruch auf die zu leistenden Zinszahlungen, also 200G. Insgesamt macht dies eine Summe von 2.700G die Preußen mit sofortiger Wirkung von Liechtenstein einfordert.
    Sollte sich diese Summe nicht bis zum 1. Juli dieses Jahres in Berlin eingefunden haben, so werden weitere Maßnahmen ergriffen.
    Es ist bereits Oktober und in Berlin fand sich weder eine Erklärung, noch die geforderte Summe ein. Daher möchten Wir diesen Fall nun vor den Bundesgerichtshof bringen.
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Von Simato lernen heißt Siegen lernen!

  5. #20

  6. #21
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Also der Gerichtshof wird sich der Klage am Wochenende annehmen. Es wäre gut, wenn sich die Angeklagten bis dahin mal überlegt haben, was sie entgegnen wollen.
    Wie sieht es aus?
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  7. #22
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    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Wie sieht es aus?
    Siehe Post 18.

  8. #23
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Du bist aber an dem Prozess nicht beteilligt.
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  9. #24
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Du bist aber an dem Prozess nicht beteilligt.
    Egal, in dem Fall kannst du das gerne als Begründung nehmen. Diese ganzen juristischen Spitzfindigkeiten sind mir zZ einfach zu blöd

    Ansonsten warte ich eben das Urteil ab. Ich setze mal drauf, dass im Gericht vernunftbegabte Leute sitzen.
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
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  10. #25
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    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Du bist aber an dem Prozess nicht beteilligt.
    Du kannst auch gerne warten, bis ein Fürst es schreibt, aber in der Zeit kann Oxford drei Auswertungen machen, bis sich mal wer zuständig sieht

  11. #26
    Registrierter Benutzer Avatar von Laeno
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    Zitat Zitat von Yasmin D'Ahara Beitrag anzeigen
    Die Abstimmungsregeln werden in Artikel 7 der Bundesakte eindeutig geregelt. Einstimmigkeit ist ausschließlich in Dingen der Religion und bei Bundesaktenänderungen notwendig. Diese beiden Punkte sind hier nicht betroffen, da Bundesgesetze keine Bundesaktenänderungen sind, womit die Klage abzuweisen ist.
    Darauf hatte ich schon geantwortet:

    Zitat Zitat von Laeno Beitrag anzeigen
    Yasmin, falsch. Es gibt die Bundesakte und es gibt Gesetze. Gesetze können nicht die Bundesakte und ihre Bestimmungen ändern. Egal wieviel du dagegen sagen glaubst zu müssen. Alle Bestimmungen der Bundesakte können nur mit 100 % gändert werden. Seinerzeit wurde beschlossen, das Gesetze mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden können, es wurde nicht beschlossen, das diese Gesetze über der Bundesakte stehen oder diese gar negiert. Somit hat die Souveränität weiterhin ihren Bestand.

  12. #27
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    Das ist exakt die Frage, die das Gericht beantworten muss

  13. #28
    Registrierter Benutzer Avatar von Laeno
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    Zitat Zitat von Yasmin D'Ahara Beitrag anzeigen
    Das ist exakt die Frage, die das Gericht beantworten muss
    Dem stimme ich zu.

  14. #29
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Mit 3 zu 2 Stimmen gibt das Richtergremium der Position des Klägers recht. Die Abstimmung ist vom Sekretär des Bundes zu wiederholen und Einstimmigkeit erforderlich. Der König von Baden hat sich zudem bereits einverstanden erklärt die 50 G Verfahrenskosten zu übernehmen.

    Zur Urteilsbegründung: In der Bundesakte klafft zur Frage, inwieweit Eingriffe in die Innenpolitik durch einfache Bundesgesetze zulässig sind, eine Lücke.
    Artikel 2 ist sehr allgemein gehalten und die Formulierung 'Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit' lässt mehrere Auslegungen zu.
    Artikel 4 lässt sich nur dann anwenden, wenn das Gesetz auch rechtmässig zustande kam und ist daher für das Urteil unerheblich.
    Artikel 7 führt zwei Fälle auf, in denen die Einstimmigkeit zwingend gegeben ist. Er sagt jedoch nicht aus, dass jedes andere Gesetz mit 2/3 zulässig ist, selbst wenn es einem Artikel der Akte widerspricht, also wiederum eine Änderung der Akte erfordern würde. Der Artikel würde beispielsweise auch nicht den Erlass des Gesetzes 'den österreichischen Gesandten ist der Zugang zum Bundestag zu verwehren' sanktionieren. Denn obwohl das weder eine Religionsangelegenheit noch eine direkte Änderung der Akte wäre, würde man Österreich damit faktisch die Ausübung des in Artikel 5 festgelegten Vorsitzes verwehren.
    Aufgrund dieser unklaren Sachlage musste das Gericht einen Präzedenzfall dazu suchen, wie solche Entscheidungen mit Einfluss auf die Innenpolitik bei früheren Gelegenheiten getroffen wurden. Gefunden hat es nur eine, die Abstimmung über die Karlsbader Beschlüsse. Diese wurden vom Bundestag erst durchgewunken, als der Entscheid einstimmig war. Dass das Schnellverfahren selbst fragwürdig war und von der Pentarchie massiv Druck ausgeübt wurde, tut da nichts zur Sache. Der Bundestag hat damit in dieser Abstimmung durch entsprechendes Handeln selber klargestellt, dass für einen Eingriff in die Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten Einstimmigkeit vorausgesetzt wird.
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  15. #30
    Für mehr Klink im ***** Avatar von Gulaschkanone
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    Glückwunsch Strelitz! Was sagen denn die zwei Minderheitsrichter und welche von den 5 sind sie? Schon seltsam, dass ein strelitzer Richter entscheiden durfte.
    Zitat Zitat von Nahoïmi Beitrag anzeigen
    Einheit, Einheit, gib mir meine Minghan wieder :p

    Mehrfacher Gewinner einer DET-Runde und Sieger der Herzen(2/7)

    Vom Kurfürst, über Admiral, Jarl, Botschafter und König zum Papst-ein Leben im Civforum.

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