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Thema: Bundesgerichtshof zu Hamburg

  1. #1
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Civ3_DG Bundesgerichtshof zu Hamburg




    Der Bundesgerichtshof in Hamburg ist die oberste Instanz der Austrägalgerichtsbarkeit zwischen den Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes, er wurde mit dem Entscheid der Bundesversammlung über das Bundesgesetz §5 zu Ende des Jahres 1830 ins Leben gerufen.


    Das Bundesgesetz:

    Achtung Spoiler:
    §5 Der Bundesgerichtshof zu Hamburg


    1. Das Bundesgericht entscheidet bei Streitigkeiten zwischen den Bundesgliedern, die die Bundesakte, Bundesgesetze oder zwischen den Bundesgliedern getroffene Verträge betreffen.
    2. Das Bundesgericht ist unabhängig, die Entscheidung wird von 5 Berufsrichtern getroffen, die bereits an einem der Obergerichten der Länder gearbeitet haben.
    3. Klagebefugt sind die Fürsten und Vertreter der Freien Städte als Vertreter der Bundesglieder, die Fürsten und Vertreter der Freien Städte als Person in Natura.
    4. Es darf Klage erhoben werden gegen die Bundesglieder, die Fürsten und Vertreter der Freien Städte als Vertreter der Bundesglieder und die Fürsten und Vertreter der Freien Städte in Natura.
    5. Es muss eine Beschwer vorliegen.
    6. Den Parteien wird rechtliches Gehör gewehrt.
      Jede Partei hat das Recht das Gericht durch Rede und Widerrede von seinem rechtlichen Standpunkt zu überzeugen.
      Das Gericht achtet darauf, dass jede Partei genügend angehört wird, bevor es ein Urteil erlässt.
      Sollte eine Partei nicht vortragen ist das Gericht berechtigt nach Aktenlage zu urteilen.
    7. Das Gericht hat auf eine gütige Einigung zwischen den Parteien hinzuwirken.
    8. Für den Fall dass eine gütige Einigung nicht möglich ist, fällt das Gericht ein Urteil auf Grundlage der Bundesakte, der Bundesgesetze und der geschlossenen Verträge.
      Das Gericht ist ausdrücklich zur Rechtsfortbildung berechtigt.
    9. Stellt das Gericht einen Rechtsverstoß fest kann es die Rechtsfolgen bestimmen.
      Die Rechtsfolgen des Urteils sind der Strafordnung der dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Gesetzte oder Verträge zu entnehmen.
      Liegt keine expliziert Strafordnung vor, so steht die Strafe im Ermessen des Gerichts.
    10. Jede Partei ist durch das Urteil gebunden.
      Das Urteil hat die Rechtskraft eines Bundesgesetzes.
    11. Bei nicht Beachtung des Urteils ist die obsiegende Partei befugt eine Bundesexekution zu beantragen.
      Die Bundesglieder sind aus Achtung zum Gericht verpflichtet diesem Antrag zuzustimmen und die Ausführung der Bundesexekution zu beschließen.
    12. Die Kosten des Rechtsstreit sind von den Parteien des Rechtsstreits zu tragen.
      Die Höhe des Prozesskosten wird vom Gericht bestimmt.
      Die Kostenteilung richtet sich nach dem Grad des obsiegens/unterliegens.
    13. Die Beschlüsse zu Karlsbad dürfen bis auf Weiteres nicht Gegenstand eines Rechtsstreits sein.



    Zusammensetzung des Gerichts, Herkunft und politische Gesinnung der Richter:


    • 1: Waldeck - konservativ
    • 2: Baden - liberal
    • 3: Nassau - unbestimmt
    • 4: Anhalt - unbestimmt
    • 5: Thüringen - deutschnational



    Berufung der Richter:

    Muss ein neuer Richter berufen werden, schlagen die amtierenden Richter einen Ersatz für ihn vor, der jedoch von der Bundesversammlung bestätigt werden muss. Die Richter amtieren grundsätzlich auf Lebenszeit oder bis sie sich freiwillig zum Rücktritt entschliessen. Die Bundesversammlung hat jedoch das Recht per Misstrauensantrag mit 3/4-Mehrheit einen spezifischen Richter abzuberufen und das Gericht mit der Suche nach einem Ersatz zu beauftragen.


    Ablauf eines Prozesses:

    Wird eine Klage eingereicht, entscheidet das Richterkollegium zunächst in einem ersten Schritt darüber, ob die Klage entsprechend der Bundesakte, Bundesgesetze und weiterer allenfalls relevanten Rechtsnormen überhaupt zulässig ist. Anschliessend werden Vertreter beider Parteien nach Hamburg geladen, um ihre Sicht der Dinge darzulegen und dem Gericht allenfalls Beweise dafür vorzulegen. Die Richter können an dieser Stelle auch für eine begrenzte Zeit Ermittlungsbehörden mit weiteren Untersuchungen beauftragen. Danach beraten sich die Richter und sprechen ihr Urteil.
    Bitte von allen potentiellen Klägern zu beachten: Der Bundesgerichtshof ist in der Hierarchie der Rechtsprechung die oberste Instanz und somit ein Verfahren vor ihm als das letzte Mittel gedacht, wenn alle anderen Schlichtungsversuche zuvor keinen Erfolg hatten. Seine Urteile sind daher endgültig und gegen sie ist keine Berufung mehr möglich.
    Geändert von Azrael (22. Mai 2015 um 23:12 Uhr) Grund: Richterwahlen 1842
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  2. #2
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Laufende Verfahren:


    Keine.

    Abgeschlossene Verfahren:



    • Liechtenstein gegen den Deutschen Bund
      Klage formal ungültig, zurückgewiesen.
      Grundsatzentscheide:
      Der Gerichtshof übt keine Verfassungsgerichtsbarkeit aus und kann nicht ganz generell Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Bundesakte prüfen.
      Gegen den Deutschen Bund kann nicht geklagt werden.








    • Kurhessen gegen Baden
      Die Klage wird abgewiesen.
      Grundsatzentscheide:
      Der Sekretär des Bundes hat nicht das Recht oder die Pflicht ohne Auftrag des Plenums Änderungen an der Bundesakte vorzunehmen.


    • Dänemark gegen Baden
      Klage abgewiesen
      Grundsatzentscheide:
      Der Sekretär des Bundes ist nicht verklagbar, sofern er im Rahmen seiner Funktion handelt.






    Geändert von Azrael (13. Mai 2015 um 23:49 Uhr)
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  3. #3
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Damit es auch noch offiziell verkündet ist: Das Richterkollegium ist nun besetzt und der Gerichtshof kann daher seine Arbeit aufnehmen. Um die Kosten der Verfahren zu decken (und auch ein Stück weit, um missbräuchliche Klagefluten zu verhindern), müssen vom Kläger im Voraus 100 G hinterlegt werden. Die erhält er selbstverständlich im Normalfall zurück, sofern die Gegenpartei schuldig gesprochen wird, weil dann sie logischerweise die Gerichtskosten tragen muss.
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  4. #4
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Darf ich Beschwerde gegen die 100G einreichen? Für Liechtenstein ist das 50% des Etats während Österreich auf die Hunderterstellen nicht mal mehr rundet...

  5. #5
    Wolf im Krokodilpelz Avatar von Mongke Khan
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    Ein Verfahren wird wohl nicht mehr kosten, nur weil es von Österreich angestrengt wurde
    Zitat Zitat von Ghaldak Beitrag anzeigen
    Wären die Beiträge der Admins alles, was zählt, dann wäre dieses Forum eine Geisterstadt mit Adventskalender.

  6. #6
    Herzog von Duran Avatar von Frederick Steiner
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    Wollen wir das an anderer Stelle diskutieren?

  7. #7
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Zitat Zitat von Frederick Steiner Beitrag anzeigen
    Wollen wir das an anderer Stelle diskutieren?
    Denke VK und ich werden seine Bedenken anderweitig diskutieren.
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  8. #8
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Zitat Zitat von Mongke Khan Beitrag anzeigen
    Ein Verfahren wird wohl nicht mehr kosten, nur weil es von Österreich angestrengt wurde
    Doch, wenn man davon ausgeht das der Teil der Kleinstaaten, die sich sonst keine Klage leisten können, mitgetragen wird

  9. #9
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    Du kannst doch klagen, nur solltest du halt sicher sein, dass du auch gewinnst.

  10. #10
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Achja: Um das Gericht einzuweihen:

    Ich klage gegen Artikel 4 des Bundes. Dieser verletzt die Souveränität der Fürsten und damit massiv Artikel 2. Hinzu kommt das er im Ernstfall nicht durchführbar ist, wenn ein Gesetz von jedem bis auf Preußen und Österreich zugestimmt wird, dann besitzt der Bund nicht die Macht das Gesetz durchzudrücken. Das Gesetz ist also in seiner aktuellen Form höchst destruktiv für den Bund. Schon allein dadurch ist auch Artikel 3 verletzt, da nicht die Gleichheit aller Fürsten vorm Gesetz stattfindet. Hinzu kommt das ein Gesetz nicht durchführbar ist wenn der Fürst nicht dahinter steht. Man hat ja Anhand der Karlsbader Beschlüsse gesehen, dass manche Fürsten nicht mal hinter Gesetzen stehen die sie selbstständig unterschrieben haben. Langfristig wird dieser Artikel 4 unserer Meinung irgendwann den Bund spalten und zu einem Bruderkrieg führen.

    Daher sollte ein Fürst sollte die Möglichkeit haben ein Gesetz in seinem Domain nicht durch führen zu müssen wenn er diesem Ablehnend gegenüber steht.

    Wir fordern daher, dass das Gesetz folgend geändert wird:

    Art. 4. Alle vom Plenum beschlossenen Gesetze müssen vom Fürsten für seine Lande bestätigt und veröffentlicht werden bevor sie gelten. Sollte Bundesgesetz trotz Bestätigung und Veröffentlichung nicht befolgt werden so kann eine Bestrafung beantragt werden.

  11. #11
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Da muss ich dich enttäuschen.

    4. Es darf Klage erhoben werden gegen die Bundesglieder, die Fürsten und Vertreter der Freien Städte als Vertreter der Bundesglieder und die Fürsten und Vertreter der Freien Städte in Natura.
    Eine Klage gegen ein Bundesgesetz oder den Bund an sich ist unzulässig. Das hier ist schliesslich kein Verfassungsgericht sondern eine Schlichtungsinstanz für Streitigkeiten zwischen den Mitgliedsstaaten oder deren Souveräne.
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  12. #12
    Forenspieler auf dem Weg
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    Zudem steht hinter den Bundesgesetzen/dem Bund ja keine Natürlich Person, welche man Verklagen könnte
    Die Story die ich euch 2014 versprochen habe!

  13. #13
    Registrierter Benutzer Avatar von Laeno
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    Strelitz möchte über den Hamburger Gerichtshof Klage gegen Österreich und Baden (Vorsitzender und Sekretär des Bundestages) einreichen. Wir vertreten die Meinung, das die Abstimmung zur Einführung des Metrischen Systems nicht rechtens ist. Die Erstellung der Abstimmung läuft der Bundesakte zuwider. Der Zwang zur Einführung des Metrischen Systems ist ein Eingriff in die Souveränität der Fürsten, welche per Bundesakte garantiert ist, somit kann dies kein Gesetz werden, sondern nur über eine Aktenänderung mit 100% Zustimmung. Ergo ist das Erstellen der Abstimmung, die Abstimmung und das angeblich daraus resultierende Gesetz ungültig.

  14. #14
    Je suis USA! Avatar von Ennos
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    Wir haben damals nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, inzwischen sind Wir jedoch der Meinung, dass diese Abstimmung falsch war. Nicht unbedingt aus den Gründen die Strelitz nennt, aber dennoch.

    Wir erklären schon einmal die Prozesskosten zu übernehmen, unabhängig vom Ausgang, sofern sie nicht 10% des badischen Nettoetats übersteigt.
    Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.


  15. #15
    Registrierter Benutzer Avatar von Version1
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    Zitat Zitat von Laeno Beitrag anzeigen
    Wir vertreten die Meinung, das die Abstimmung zur Einführung des Metrischen Systems nicht rechtens ist. Die Erstellung der Abstimmung läuft der Bundesakte zuwider. Der Zwang zur Einführung des Metrischen Systems ist ein Eingriff in die Souveränität der Fürsten, welche per Bundesakte garantiert ist,
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