Es ist in der Geschäftsordnung des Gerichtshofs kein Recht auf die Veröffentlichung eines Sondervotums vorgesehen. Um offiziell zu erfahren wer genau wie gestimmt hat (und warum), müsste der Bundestag die Satzung des Gerichts ändern.
Es ist in der Geschäftsordnung des Gerichtshofs kein Recht auf die Veröffentlichung eines Sondervotums vorgesehen. Um offiziell zu erfahren wer genau wie gestimmt hat (und warum), müsste der Bundestag die Satzung des Gerichts ändern.
Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.
Nicht einmal ich weiss wer wie gestimmt hat. Ich habe weder Kontakt noch Einfluss auf den Richter aus Strelitz. Ich muss zu meiner Schande gestehen, das ich nicht einmal seinen Namen kenne. Aber darum heisst es wohl auch unabhängiges Gerichtswesen.
Man könnte jetzt argumentieren, dass das Urteil gegen Artikel 13 der Bundesgerichtsordnung verstößt.
Wie die Richter abgestimmt haben ist doch nicht so schwer zu erraten. Wir haben zwei konservative, die den Staat stärken wollen, Richter, diese haben also für die Klage gestimmt. Der liberale, Schwächung des Staates, Richter und der deutschnationale, Zusammenarbeit der Staaten, Richter haben gegen die Klage gestimmt. Der unbestimmte Richter hat sich von der angegebenen Gründen überzeugen lassen.
Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.
Hiermit reiche ich, der Kurfürst von Hessen Klage gegen Thüringen, wegen Verstoß gegen §1 der Bundesakte ein:
Aufgrund der Beständigkeit des Bundes ist ein Austritt ausgeschlossen, insbesondere, da dieser nicht geregelt ist.Art. 1. die souverainen Fürsten von freien Städte Deutschlands mit Einschluß Ihrer Majestäten des Kaisers von Oesterreich und der Könige von Preußen und von Dänemark, und zwar
Der Kaiser von Oesterreich, der König von Preußen, beyde für ihre gesamten vormals zum Deutsche Reich gehörigen Besitzungen,
der König von Dänemark für Holstein, vereinigen sich zu einem beständigen Bunde, welcher der deutsche Bund und heißen soll.
Ziel der Klage ist es Thüringen im Bund zu halten, oder aber die Rechtmäßigkeit des Austrittes festzustellen
Nun, Thüringen hat wie in Artikel 1 beschrieben sich mit den anderen Fürsten zu einem bis heute beständigen Bund vereinigt, in Artikel 1 steht jedoch nicht das man sich aus dieser Vereinigung nicht mehr lösen darf, ebenso wenig wie dran erwähnt steht für wie lange dieser beständig sein muss/sein soll.
Die Story die ich euch 2014 versprochen habe!
Wenn das Gericht die Klage annimmt,hat es ja schon Stellung bezogen,da man nur einen Bundesfürsten verklagen kann
Gegen Artikel 3 würde ein Austritt auch verstoßen.Art. 3. Alle Bundes-Glieder haben als solche gleiche Rechte; sie verpflichten sich alle gleichmäßig die Bundes-Akte unverbrüchlich zu halten.
Nein, da ich nichts wieder der Akte getan habe, mich also noch immer an sie gehalten habe, wenn gleich ich sie nicht mehr akzeptiere.
Die Story die ich euch 2014 versprochen habe!
Es wird nirgends erwähnt das man nicht austreten kann. Wieder mal so eine unklare Lücke. Die zitierten Stellen belegen nicht, das es auf immer und ewig wäre, leider.
Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.
Ich hab meine Klage ja schon weit vor dem Rücktrittgesuch des Richters eingereicht. Würden wir nun warten, bis ein neuer Richter ernannt ist und dieser dann erst die Klage bearbeiten muss, würden wir den Richtern ja die Möglichkeit geben den Bundesgerichtshof lahmzulegen, indem sie einfach nach und nach zurücktreten
Ich würde daher vorschlagen, dass die Richter für eine Klage zuständig sind, die zum Zeitpunkt des Einreichens auch Richter des BGH sind.