Doppelzüge:
Doppelzüge (bei der Kriegserklärung für die kriegserklärende Partei und während eines Krieges für beide Parteien) sind nicht gestattet. Die Zugreihenfolge muss beachtet werden. Der Erstziehende im Krieg sollte möglichst früh ziehen, damit das Zeitfenster für den Zweitzieher nicht zu klein ist. Erstzieher sind angehalten bis 8 h vor Ablauf der Uhr ziehen. Dies gilt für alle Kriegsrunden nach der Runde der Kriegserklärung. Zieht der Erstzieher nicht, ist die Pause zu drücken, damit kein Doppelzug des Zweitziehers erfolgt.
Der Angreifer hat die Option Zweitzieher zu sein. Er muss sich dazu in der Runde seiner Kriegserklärung, nachdem der Verteidiger gezogen und seine Runde beendet hat, einloggen, den Krieg erklären und seine Runde beenden. Es folgt eine PN an den Verteidiger.
Der Verteidiger hat die Option Erstzieher zu sein. Er loggt sich in der Runde vor der erwarteten Kriegserklärung als Letzter ein, beendet die Runde und zieht in der neuen Runde - vor dem Angreifer - und loggt sich aus.
Wenn sich dem Angreifer die Möglichkeit bietet, nachdem er in der Runde vor der Kriegserklärung Erstzieher gewesen ist, sich als Erster einzuloggen, dann darf er das nutzen, um seinen Zug auszuführen, den Krieg zu erklären und seine Runde zu beenden. In dem Fall ist der Angreifer im Krieg Erstzieher.
Sonderfälle tauchen auf, wenn Angreifer oder Verteidiger bereits anderweitig in eine Zugreihenfolge (wegen eines Krieges) eingebunden sind. Ein weiterer Sonderfall betrifft Atomkriege, (Erst- und Zweitzieher loggen sich zu Beginn der Runde ein, um ihre Bomben zu werfen, dann folgt der eigentliche Zug) oder, wenn der Verteidiger seinen Zug in der Runde der Kriegserklärung noch nicht hat beenden können, dann bekommt er die Möglichkeit sich nach dem Zug des Angreifers einzuloggen, in dem Fall wäre er dann Zweitzieher, er könnte aber auch darauf verzichten und wäre in der nächsten Runde Erstzieher).
In Zweifelsfällen ist es besser vor einem Zug den Schiedsrichter um Rat zu fragen, dafür darf dann auch die Runde pausiert werden.