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Thema: [DB] Statens Arkiver - Staatsarchiv Dänemark

  1. #181
    Registrierter Benutzer Avatar von patkog
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    Mir gehts diese ganze Handelskompanie auf den Sack, sorry dass ich das mal so sage, aber das Ding macht definitiv keinen Spaß

    Der Kanal geht für mich auch viel zu langsam voran, hoffe echt dass ich mit den Soldateneinsparungen ein bisschen mehr im Etat rausholen kann (sollten ca. 9.000 G sein, also mehr als ich jeweils in den beiden vergangenen Jahren dafür ausgegeben hab).

  2. #182
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Wir müssen das nicht machen mit der Handelskompanie. Wenn Du keinen rechten Sinn drin siehst und keine Lust drauf hast, ist das für mich vollkommen ok.

  3. #183
    Registrierter Benutzer Avatar von patkog
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    Guten Morgen ,

    so siehts bei mir jetzt aus:

    Dänemark

    Da die Verfassungsproblematik weiterhin nicht angegangen wird, bestehen die Spannungen zwischen dem dänischen Hauptland und den deutschen Fürstentümern unter der Oberherrschaft Dänemarks fort. Noch gibt es keine Berichte von verdächtigen Aktivitäten der liberalen Rädelsführer, dennoch ist euer Beraterstab beunruhigt und drängt darauf die Sache so schnell wie nur irgendwie möglich anzugehen. Es sei erfahrungsgemäß besser zu agieren als zu reagieren.
    Was wollen die? Ich bin der rechtmäßige Herrscher, sowohl in Dänemark als auch in Holstein und Lauenburg

    Spaß beiseite, ich seh mehrere Möglichkeiten:

    • Eine ähnlich liberale Schiene wie Oldenburg oder Thüringen: kommt für mich nicht in Frage, ich wäre damit eine der ersten Mittelmächte, die soetwas einführt..dafür würde ich von Lippe und Preußen in der Luft zerissen werden . Gemeint ist hier für mich: Gleichstellung aller Landesteile, Wahl von rechtmäßigen Volksvertretern, Zusammentreten in Landtagen und Parlamenten, etc.
    • Ausweitung meines schon eingeführten Beraterkreises: Das wäre wohl die "billigste" Lösung, im Moment werden die Berater aus dem dänischen Mutterland gestellt, hier könnten Regelungen zur Aufnahme von Beratern aus Holstein und Lauenburg, die in irgendeiner Form bestimmt werden, durchgeführt werden. Damit wären auch die holsteinischen und lauenburgschen Ideen und Vorschläge direkt bei mir, für mich eine der besseren Lösungen.
    • Eierschaukeln und Smörrebröd essen: Ich ignorier das ganze einfach, solange nicht ein ganzes Herzogtum beginnt aufzumupfen seh ich auch keinen Grund zum Handeln , notfalls gönne ich meiner Armee mal einen kleinen "Urlaub" in Holstein oder Lauenburg.
    • Weitere Vorschläge von euch?


    Die Generalität ist selbstverständlich mit dem Truppenabbau zunächst mal unzufrieden, aber man sieht ein, dass der Wiederaufbau der dänischen Flotte angesichts der gegenwärtigen strategischen Lage erst mal Vorrang habe. Sie versuchen euch aber trotzdem das Versprechen abzuringen, dass die Truppen in Zukunft wieder aufgestockt werden. Wobei die moderateren Offiziere hinter vorgehaltener Hand meinen, dass die Generäle, die ständig nach mehr Soldaten schreien, wohl vor allem den Verlust Norwegens noch immer nicht verdaut hätten und versuchen mit einer 'furchteinflößend' großen Armee einen Krieg mit Schweden oder ähnliche Dummheiten zu provozieren.
    Jaja, die alteingesessenen Generäle, die noch die dänisch-norwegische Personalunion miterlebt haben und schon in der napoleonischen Zeit im Dienst waren Eine Truppenerhöhung kann ich ihnen nicht versprechen, aber eine Erhöhung des Solds von 3 auf 3,5 G, damit soll eine bessere Ausbildung ermöglicht werden, hier ist definitiv Klasse vor Masse

    Schweden ist sowieso ein interessantes Thema, falls Oxford mal hier reinschauen sollte: Wie ist das derzeitige diplomatische Klima zwischen Dänemark und Schweden?
    Außerdem hab ich noch eine kurze Frage an dich: Was KOSTET der Bau eines Schiffs? Der Unterhalt ist ja mit 500 G festgelegt, ich denke aber nicht, dass hier auch schon die Baukosten einfließen, oder?

  4. #184
    Möhrchen Avatar von Oxford
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    Schiffsbaukausten hat ich vor 2-3 Jahren mal festgelegt. Ich mene 5000G für alle und 2500G für dich (oder wars doppelt so viel?) Das wäre dann das Linienschiff mit 2 kleineren zur Unterstützung.


    Schweden: Würde sagen Stimmung ist mies. Schweden ist der eigentliche Erbfeind Dänemarks, mit keinem Land haben die Dänen so viel Krieg geführt. Diese Idee von der "skandinavischen Nation" ist meines Wissens in Schweden immer beliebter als in Dänemark gewesen, weil die Dänen natürlich fürchten in so einem Verbund der Schwächere zu sein. Erst mit der Rivalität gegen Preußen gewinnt die Strömung an Bedeutung.
    Entdecke die Kraft deiner Ideen, mit Heften und Blöcken von Oxford

  5. #185
    Registrierter Benutzer Avatar von patkog
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    Zitat Zitat von Oxford Beitrag anzeigen
    Schiffsbaukausten hat ich vor 2-3 Jahren mal festgelegt. Ich mene 5000G für alle und 2500G für dich (oder wars doppelt so viel?) Das wäre dann das Linienschiff mit 2 kleineren zur Unterstützung.


    Schweden: Würde sagen Stimmung ist mies. Schweden ist der eigentliche Erbfeind Dänemarks, mit keinem Land haben die Dänen so viel Krieg geführt. Diese Idee von der "skandinavischen Nation" ist meines Wissens in Schweden immer beliebter als in Dänemark gewesen, weil die Dänen natürlich fürchten in so einem Verbund der Schwächere zu sein. Erst mit der Rivalität gegen Preußen gewinnt die Strömung an Bedeutung.
    Dankeschön

    2.500 G stimmt, steht im Aktionsthrad von 1823 (kam mir eh sehr bekannt vor, war mir nur nichtmehr sicher )

    Gut, das mit den Schweden war nur mal ein Stimmungsbarometer, danke für die Auskunft! Ich versuch meine Aktion diese Runde übrigens zeitgerecht einzureichen, sorry deswegen nochmal

  6. #186
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Zitat Zitat von patkog Beitrag anzeigen
    Was wollen die? Ich bin der rechtmäßige Herrscher, sowohl in Dänemark als auch in Holstein und Lauenburg
    Du bist König von Dänemark, wo Schleswig als Lehen dazu gehört, und in Personalunion auch noch Herrscher über Holstein und Lauenburg, die beide zusätzlich dazu auch noch zum Deutschen Bund gehören. Erster Problempunkt ist zunächst mal die Tatsache, dass du bisher völlig ohne Verfassung regierst. In Dänemark kannst du selbstverständlich tun und lassen was du willst (respektive was dich das Volk lässt), aber in Holstein und Lauenburg bist du gemäss der Bundesakte verpflichtet eine landständische Verfassung zu erlassen. Klar kannst du versuchen das möglichst lange zu ignorieren, andererseits lieferst du damit Preussen einen Vorwand in der Sache aktiv zu werden.
    Zweiter Punkt Personalunion. Nach der in Dänemark geltenden Erbfolge tritt bei einem Aussterben der direkten männlichen Linie (die Gefahr bestand damals durchaus) die weibliche Linie ihre Nachfolge an. In Holstein und Lauenburg herrscht dagegen strikte Primogenitur, demnach würde in so einem Fall die Herrschaft über die Herzogtümer an die nächste erbberechtigte Linie des Hauses Oldenburg fallen, das wäre die Nebenlinie Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg.

    Eine ähnlich liberale Schiene wie Oldenburg oder Thüringen: kommt für mich nicht in Frage, ich wäre damit eine der ersten Mittelmächte, die soetwas einführt..dafür würde ich von Lippe und Preußen in der Luft zerissen werden . Gemeint ist hier für mich: Gleichstellung aller Landesteile, Wahl von rechtmäßigen Volksvertretern, Zusammentreten in Landtagen und Parlamenten, etc.
    Würde ich dir jetzt auch nicht unbedingt dazu raten, wobei da die aktuelle konservative Politik in Frankreich bei dieser Empfehlung auch mitspielt.

    Ausweitung meines schon eingeführten Beraterkreises: Das wäre wohl die "billigste" Lösung, im Moment werden die Berater aus dem dänischen Mutterland gestellt, hier könnten Regelungen zur Aufnahme von Beratern aus Holstein und Lauenburg, die in irgendeiner Form bestimmt werden, durchgeführt werden. Damit wären auch die holsteinischen und lauenburgschen Ideen und Vorschläge direkt bei mir, für mich eine der besseren Lösungen.
    Das wäre dann eine Verfassung des Typs C, aber immerhin eine Verfassung. Trotzdem musst du halt darauf achten, als was du Schleswig, Holstein und Lauenburg darin bezeichnest. Denn wenn sie nicht als dir unterstellte aber im Grunde eigenständige Herzogtümer definiert werden, hat Preussen genau den Vorwand, den es sucht.

    Eierschaukeln und Smörrebröd essen: Ich ignorier das ganze einfach, solange nicht ein ganzes Herzogtum beginnt aufzumupfen seh ich auch keinen Grund zum Handeln , notfalls gönne ich meiner Armee mal einen kleinen "Urlaub" in Holstein oder Lauenburg.
    Ausländische Truppen, die einen Aufstand in einem deutschen Herzogtum niederschlagen? Wenn das die Fürsten vorher nicht ausdrücklich so bewilligt haben, würde da die Bundesexekution aber nicht lange auf sich warten lassen.
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  7. #187
    Registrierter Benutzer Avatar von patkog
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    Bezüglich der Schiffe, wie siehts da noch mit der Bauzeit aus? Ich hab mal ein bisschen recherchiert, Fregatten brauchten zur damaligen Zeit 3 - 5 Jahre, ist das auch hier eine realistische Zeit?

    @Azrael, ich glaube kaum, dass die Fürsten damit große Probleme hätten. Allein deswegen schon, da ich ja auch Teile des Bundesheeres stelle und nirgends festgelegt wurde, woher meine Soldaten kommen müssen

    Bei der Verfassung seh ich trotzdem immer noch "meine" Variante C als die plausibelste, bezüglich der Erbfolge mach ich mir noch keine Gedanken, solange Oxford dazu nix erwähnt

  8. #188
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Zitat Zitat von patkog Beitrag anzeigen
    Bezüglich der Schiffe, wie siehts da noch mit der Bauzeit aus? Ich hab mal ein bisschen recherchiert, Fregatten brauchten zur damaligen Zeit 3 - 5 Jahre, ist das auch hier eine realistische Zeit?
    Woher hast du denn diese Zahl? Wenn ich mir die Daten von ein paar Linienschiffen aus den napoleonischen Kriegen so ansehe, lag deren Bauzeit eher so um ein Jahr. Klar das war im Krieg und die Sache wurde deshalb wohl auch mit etwas mehr Einsatz voran getrieben, aber 3 bis 5 Jahre scheinen mir doch deutlich überzogen zu sein. Zumindest für eine Seefahrer-Nation wie Dänemark, bei einem Land, das keine Ahnung von Hochsee-Schifffahrt hat, sieht das Ganze freilich etwas anders aus. Da hat glaube ich Österreich den Rekord für Segelschiffe mit über 10 Jahren aufgestellt.

    Bei der Verfassung seh ich trotzdem immer noch "meine" Variante C als die plausibelste, bezüglich der Erbfolge mach ich mir noch keine Gedanken, solange Oxford dazu nix erwähnt
    Bin ich ja auch dafür, worüber streiten wir uns noch? Nur wird Oxford von dir im Kontext der damaligen Zeit betreffend der Herzogtümer vermutlich mehr verlangen als nur die Angabe 'Verfassung C einführen'. Und sag später nicht, ich hätte dich nicht vor der Erbfolge gewarnt.
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  9. #189
    Registrierter Benutzer Avatar von patkog
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    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Woher hast du denn diese Zahl? Wenn ich mir die Daten von ein paar Linienschiffen aus den napoleonischen Kriegen so ansehe, lag deren Bauzeit eher so um ein Jahr. Klar das war im Krieg und die Sache wurde deshalb wohl auch mit etwas mehr Einsatz voran getrieben, aber 3 bis 5 Jahre scheinen mir doch deutlich überzogen zu sein. Zumindest für eine Seefahrer-Nation wie Dänemark, bei einem Land, das keine Ahnung von Hochsee-Schifffahrt hat, sieht das Ganze freilich etwas anders aus. Da hat glaube ich Österreich den Rekord für Segelschiffe mit über 10 Jahren aufgestellt.
    Ich hab mir da die Daten der Constitution (ist zwar ne Fregatte, aber kommt so ziemlich aufs selbe) hergenommen (1794 - 1797), inwieweit sich hier die Baugeschwindigkeit in 30 Jahren verbessert hat weiß ich nicht, aber wenn du meinst 1 Jahr klingt plausibel, wäre das für mich sogar noch einfacher zum Planen.

    Edit: Woher hast du die Daten mit einem Jahr? Ich schau mir grad ne Übersicht durch (http://en.wikipedia.org/wiki/Caledon...ip_of_the_line), da sind die Bauzeiten teilweise doch noch weit über einem Jahr..

    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Bin ich ja auch dafür, worüber streiten wir uns noch? Nur wird Oxford von dir im Kontext der damaligen Zeit betreffend der Herzogtümer vermutlich mehr verlangen als nur die Angabe 'Verfassung C einführen'. Und sag später nicht, ich hätte dich nicht vor der Erbfolge gewarnt.
    Öh, keine Ahnung ist mir schon klar, dass das nicht reicht. Ich werd da nen relativ langen Gesetzestext dazu verfassen, nur ohne Zahlen geht hier leider nix weiter
    Geändert von patkog (30. Juli 2012 um 09:52 Uhr)

  10. #190
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Zitat Zitat von patkog Beitrag anzeigen
    Edit: Woher hast du die Daten mit einem Jahr? Ich schau mir grad ne Übersicht durch (http://en.wikipedia.org/wiki/Caledon...ip_of_the_line), da sind die Bauzeiten teilweise doch noch weit über einem Jahr...
    Ich hatte mir vor allem die an der zweiten Schlacht von Kopenhagen beteiligten Schiffe angesehen und dort lagen die Bauzeiten zwischen einem und allerhöchstens drei Jahren. Ich weiss auch nicht, weshalb die Bauzeiten da manchmal so weit auseinander liegen. Emoticon: kratz Die Caledonia-Klasse würde ich freilich nicht gerade als Standard definieren, das waren ja mörderisch riesige Kähne. 120 Kanonen...
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  11. #191
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Neue Runde ist da.

  12. #192
    Registrierter Benutzer Avatar von patkog
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    @Azrael, ich beantrage einfach mal den Bau von 3 neuen Schiffen, Oxford wird mir ja dann schon sagen wann sie fertig sind mit Schiffsgeschichte kenn ich mich einfach zu wenig aus

    @zeri, danke die Handelskompanie kommt nächstes Jahr, versprochen dieses Jahr muss endlich diese nervige Verfassung her

  13. #193
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Patkog, wärst Du mir böse, wenn ich aus der Nummer mit der Handelskompanie wieder aussteige?
    Statt 1824 erfolgt die Gründung jetzt frühestens 1827. So ganz überzeugt bin ich von deren Nutzen auch nicht. Zu guter Letzt bist Du jetzt so liquide, dass Du die Kompanie locker ohne meine Hilfe stemmen kannst (allein diese Runde liegt Dein Plus bei 17.000 G vor Abzug der Kosten für die diesjährige Aktion). Ich möchte Dich nicht hängen lassen, und da Du jetzt selbst genug Mittel zur Verfügung hast, würde ein Aussteig meinerseits Deine Pläne auch nicht torpedieren. Ich würde Dir trotzdem Geld leihen, wenn Du es benötigst. Zu einem späteren Zeitpunkt des Spiels möchte ich gerne eine eigene Gesellschaft gründen, die mit den amerikanischen Staaten handeln soll. Quasi das, was Hapag und Lloyd für Bremen und Hamburg ab ca. 1850/1860 rum gemacht haben. Damit würde ich nicht in Konkurrenz mit Deiner Kompanie treten. Ich hoffe, das wäre für Dich ok. Wie gesagt, ich will Dich nicht im Stich lassen, mir dauert das aber alles etwas zu lange und je länger sich das zieht, umso größer sind meine Zweifel, ob das was bringt.

  14. #194
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    Verfassung der zum Deutschen Bund gehörigen Herzogtümer Holstein und Lauenburg und dem Herzogtum Schleswig, die in Personalunion durch das Königreich Dänemark regiert werden
    
    Wir, Friedrich VI., von Gottes Gnaden König von Dänemark, Herzog zu Schleswig, Holstein und Lauenburg erlassen folgendes Gesetz zur Einrichtung einer Landständigen Versammlung in den Herzogtümern Schleswig, Holstein und Lauenburg.
    
    Art. 1 - Gemäß der Bundesakte aus dem Jahr 1815 wird eine Landständige Versammlung für die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg eingeführt. Diese unterstehen der Schleswig-Holstein-Lauenburgischen Kanzlei in Kopenhagen, welche als Bindeglied zwischen den Repräsentanten der Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg, sowie dem Königreich Dänemark fungiert.
    
    Art. 2 - Die Verwaltungsstrukturen für die Landständige Versammlung werden im Herzogtum Schleswig in Schleswig, sowie für das Herzogtum Holstein und Lauenburg in Itzehoe eingerichtet.
    
    Art. 3 - Die Landständische Versammlung hat eine beratende Funktion, sie besteht aus gewählten Vertretern des Herzogtums, sowie ernannte Vertreter des Königreichs Dänemark.
    
    Art. 4 - Die Versammlung für das Herzogtum Holstein gliedert sich wie folgt
    gewählt werden,
    
    • aus dem adeligen Stand 9 Abgeordnete,
    • dem bürgerlichen Stand 15 Abgeordnete,
    • und dem bäuerlichen Stand 16 Abgeordnete.
    ernannt werden,
    • die Besitzer der fürstlich hessensteinischen Güter mit 1 erblichen Virilstimme, die im Falle einer Unmündigkeit des Besitzers ruht,
    • Mitglieder der Holsteinischen Ritterschaft mit 4 Abgeordneten, ernannt auf 6 Jahre,
    • 2 Geistliche, ernannt auf 6 Jahre,
    • sowie ein angestellter Professor der ehrenwerten Universität Kiel mit 1 Abgeordneten, ernannt auf 6 Jahre.
    daraus ergibt sich eine Gesamtzahl von 48 Abgeordneten. Art. 5 - Die Versammlung für das Herzogtum Schleswig gliedert sich wie folgt gewählt werden,
    • aus dem adeligen Stand 5 Abgeordnete,
    • aus dem bürgerlichen Stand 12 Abgeordnete,
    • und dem bäuerlichen Stand 17 Abgeordnete.
    ernannt werden,
    • die Besitzer des herzoglich schleswig-holstein-sonderburg-augustenburgischen Güter mit 1 erblichen Virilstimme, die im Falle einer Unmündigkeit des Besitzers ruht,
    • Mitglieder der Schleswigen Ritterschaft mit 4 Abgeordneten, ernannt auf 6 Jahre,
    • 2 Geistliche, ernannt auf 6 Jahre,
    • sowie ein angestellter Professor der ehrenwerten Universität Kiel mit 1 Abgeordneten, ernannt auf 6 Jahre.
    daraus ergibt sich eine Gesamtzahl von 42 Abgeordneten. Art. 7 - Neben den Abgeordneten werden auch dessen Stellvertreter gewählt, die Stellvertreter vertreten die Abgeordneten, wenn diese in der ständischen Versammlung nicht erscheinen können. Art. 8 - Berechtigt zur Wahl sind alle männlichen Personen des Herzogtums, die zur Zeit der Wahl das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben und einen unbescholtenen Ruf nachweisen können. Das Wahlrecht muss in Person ausgeübt werden und kann nicht vererbt, verschenkt, verliehen oder verkauft werden. Art. 9 - Die Wählbarkeit ist gebunden an einen ländlichen oder städtischen Besitz, der Bekenntnis zur christlichen Religion, durch die Vollendung des dreißigsten Lebensjahres, sowie keinerlei Ausübung eines Dienstverhältnisses in einem fremden Land. Art. 10 - Die Abgeordneten und deren Stellvertreter werden auf 6 Jahre gewählt. Art. 11 - Für die Wahl zuständig ist ein Wahldirektor, sowie 4 Wahlassistenten, die, falls noch nicht erfolgt, einen schriftlichen Treueid an die Schleswig-Holstein-Lauenburgische Kanzlei in Kopenhagen übermitteln. Art. 12 - Aufgabe des Wahldirektors ist das Erstellen der Wahllisten, die mindestens 8 Wochen vor der Wahl öffentlich im gesamten Wahlgebiet ausgehängt werden muss. Art. 13 - Der Ablauf der Wahl ist wie folgt, der Wahldirektor und Wahlassistenten führen den Vorsitz im Wahllokal, die wahlberechtigten Personen werden einzeln aufgerufen und geben ihre Stimme dem Wahldirektor bekannt, die Wahlassistenten notieren sich daraufhin den Namen der wahlberechtigten Person, sowie die Namen und Anzahl der gewählten Personen. Art. 14 - Sollte es bei einem Wahlgang zu einer Stimmengleichheit kommen, so entscheidet das Los über den Gewinner der Wahl. Art. 15 - Nach der Wahl sind die Stimmen durch den Wahldirektor und dessen Assistenten auszuwerten und unverzüglich an die Schleswig-Holstein-Lauenburgische Kanzlei in Kopenhagen zu übermitteln. Art. 16 - Nachdem alle Wahlunterlagen eingetroffen sind erteilt seine königliche Majestät die Resolution der Zusammenfindung der ständischen Versammlung. Desweiteren ernennt der König einen Kommissar, er dient als Mittelsmann zwischen der Versammlung und der Schleswig-Holstein-Lauenburgischen Kanzlei. Art. 17 - Die Geschäftsordnung der Versammlung sieht die Wahl eines Präsidenten sowie eines Protokollführers vor, diese geschieht bei jedem Zusammentreffen der Versammlung. Art. 18 - Jeder Abgeordnete darf Vorschläge in die Versammlung einbringen, zur Wahl der Beschlüsse müssen mindestens ¾ der Abgeordneten anwesend sein, es reicht eine einfache Mehrheit. Bei einem königlichen Beschluss wird das Abstimmungsergebnis dem König als Ergebnis der gesamten Versammlung vorgetragen. Art. 19 - Die Versammlungsergebnisse sind öffentlich kundzutun, außerdem sind diese, zusammen mit den Namen der Mitglieder der Versammlung, in der staatlichen Zeitung zu Ende der Versammlung abzudrucken. Desweiteren sind sämtliche Protokolle, Aufzeichnungen, Abstimmungspapiere und offizielle Papiere schnellstmöglich an die Schleswig-Holstein-Lauenburgische Kanzlei zu übermitteln. Art. 20 - Der König behält sich das Recht vor Versammlungen einzuberufen oder diese vorzeitig zu beenden, jedenfalls trifft sich die Versammlung alle 2 Jahre am vorgeschriebenen Versammlungsort. Urkundlich unterzeichnet von seiner königlichen Majestät Friedrich VI. und beglaubigt durch dessen königliches Siegel
    Quellen:

    Schleswig: http://www.verfassungen.de/de/sh/sch...rdnung1834.htm
    Holstein: http://www.verfassungen.de/de/sh/hol...rdnung1834.htm

    Falls sich das ganze wirklich jemand komplett durchgelesen hat, wäre ich über Ergänzungen oder Kritik dankbar Ich hoffe mal, dass ich damit meine Leute beruhigen kann, das ganze wurde dann doch vollkommen anders als zuerst geplant...dafür ist es jetzt sehr nah an die reale Verfassung aus dem Jahr 1834 angelehnt. Die ersten Wahlen würde ich für 1828 anlegen, danach wie gesetzlich vorgeschrieben alle 6 Jahre.

    zeri, ist kein Problem..ich schieb das Ding im Moment auch vor mich hin und notfalls wird da halt nichts draus, stört mich auch wenig es blieben damit sowieso nur Strelitz und ich übrig, Handeln kann ich sowieso über meine dänischen Schiffe auch, soll doch Laeno selber welche Bauen oder von mir aufkaufen, würde ihm wohl auch billiger kommen. Außerdem erhält er sowieso bald die Mehreinnahmen durch den Kanal...
    Geändert von patkog (31. Juli 2012 um 21:47 Uhr)

  15. #195
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Ich hab mir jetzt mal das im Code-Fenster durchgelesen (das scrollen war etwas mühsam). Wenn man mal davon absieht, dass diese gewählten Versammlungen nur beratende Funktion hat, ist das Wahlrecht selbst samt der vergebenen Sitzen ziemlich fortschrittlich. Aus den beiden Links würde ich ggf. noch die Wahlkreise übernehmen (stehen jeweils ganz unten), aber das ist wohl nicht wirklich wichtig.

    Zur Handelskompanie: Hehe. Scheibst Du mir die 20.000 dann am Ende des Jahres zurück?

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