Artikel 17 geändert: Zur unabhängigen Finanzierung der Allgemeinen Zollbehörde werden ein Prozent der Zolleinnahmen veranschlagt. -> Die für den Unterhalt der Allgemeinen Zollbehörde nötigen Gelder werden direkt aus den Zolleinnahmen des Frankfurter Zollvereins entnommen.
Lie und Luxemburg und Nassau bitte erneut bestätigen .
Hannover bestätigt