Im Bundessekretariat ist ein Antrag eingegangen, dass §10 Personenwahlen im Bundestag um ein Stimmwechselverbot ergänzt werden sollte, da das nachträgliche Wechseln von Stimmen bei Personenwahlen dem Volk ein schlechtes Vorbild sein könnte.
Nun ist es an den Fürsten und Vertretern der Freien Städte über diesen Antrag zu disputieren.