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Thema: [DDB] - Abstimmungen im Bundestag

  1. #31
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    So ich setzte hier mal den Endstrich, keine Änderungen mehr...

    Nebenbei bittet das Habsburger Haus die kleineren Fürsten die sich eine Stimme teilen dazu auf einen Gemeinsamen Sprecher (+Vertreter) festzulegen der das Ergebnis mitteilt. Bestätigungsschreiben führen nur zur Verwirrung.

  2. #32
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Ergebnis:
    So, die Auszählung ist beendet. Mit großer Mehrheit gewannen die Militärischen Punkte der Heeresorganisation und der Bundesfestungen. Punkt 10, die Frage wie die Stimmenverteilung der Zusammengesetzten Länder sei, erfreute sich ebenfalls großer Beliebtheit. Da es eine Frage der Organisation ist wird Punkt 10 ebenfalls, und als erstes Besprochen. Andere Punkte bekamen eher geringen Zulauf.

    Damit ergibt sich folgender Ablauf:
    1) Abstimmung von Punkt 10 bis zum 4.12.2011 - 23:59 im Plenum
    2) Abstimmung von Punkt 1 und 2 bis zum 7.12.2011 - 23:59 im Plenum


    Sollte jemand das Abstimmungsergebnis verpassen, so wird seine Stimme als Enthaltung gewertet.

    Es wird geraten mit der Abstimmung noch zu warten bis eine Diskussion stattgefunden hat. Alle Punkte können gleichzeitig besprochen werden, es wird aber empfohlen sich zuerst gründlich mit Punkt 10 zu beschäftigen.

  3. #33
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Zitat Zitat von [VK] Beitrag anzeigen
    ....es wird aber empfohlen sich zuerst gründlich mit Punkt 1 zu beschäftigen.
    Also eigentlich mit Punkt 10, der jetzt aber Punkt 1 ist. Oder?
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  4. #34
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Zitat Zitat von BruderJakob Beitrag anzeigen
    Also eigentlich mit Punkt 10, der jetzt aber Punkt 1 ist. Oder?
    Eh, Da fehlt nee 0, also Mit dem Punkt der Stimmenverteilung...

    +1Tag für beide Abstimmungen.

  5. #35
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    Laut Art. VI der Bundesakte muss Thema 10 im Plenum besprochen werden, da dieser Entschluss die Bundesakte selbst betrifft.

  6. #36
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Zitat Zitat von Version1 Beitrag anzeigen
    Laut Art. VI der Bundesakte muss Thema 10 im Plenum besprochen werden, da dieser Entschluss die Bundesakte selbst betrifft.
    Das Problem ist aber das das Plenum gerade wegen Punkt 10 nicht Abstimmungsfähig ist.

  7. #37
    Registrierter Benutzer Avatar von Version1
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    Zitat Zitat von [VK] Beitrag anzeigen
    Das Problem ist aber das das Plenum gerade wegen Punkt 10 nicht Abstimmungsfähig ist.
    Ich beantrage, dass die Abstimmung mit den Stimmanteilen aus der Bundesakte durchzuführen ist. Der rechtliche Stand ist jetzt, dass jedem der Staaten ihr Stimmenanteil aus der Bundesakte zusteht. Also muss laut Artikel VII eine 3/4 Mehrheit gefunden werden, die gegen die Vereinigung der Stimmanteile spricht.

  8. #38
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    Zitat Zitat von [VK] Beitrag anzeigen
    Das Problem ist aber das das Plenum gerade wegen Punkt 10 nicht Abstimmungsfähig ist.
    Es wird so abgestimmt, wie es die Bundesakte derzeit noch vorsieht, also das vereinigte Reuß bekommt je eine Stimme für seine beiden Länder, Hohenzollern halt auch, beim Rest weiß ich nicht, ob's noch mehr gibt.

    Falls unbedingt gewünscht und die betroffenen Fürsten zustimmen, könnten die betreffenden Fürsten für dieses Plenum auf ihre ihnen zustehende Zusatzstimmen verzichten und so abstimmen, als hätten sie eine. Dann wäre Artikel 6 der Bundesakte erfüllt, da das ein Thema ist, dass nun mal ins Plenum gehört, wir könnten das aktenkonform durchziehen und alle wären zufrieden.

    Das wäre mein Vorschlag zum weiteren Verfahren.

  9. #39
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Zitat Zitat von Version1 Beitrag anzeigen
    Ich beantrage, dass die Abstimmung mit den Stimmanteilen aus der Bundesakte durchzuführen ist. Der rechtliche Stand ist jetzt, dass jedem der Staaten ihr Stimmenanteil aus der Bundesakte zusteht. Also muss laut Artikel VII eine 3/4 Mehrheit gefunden werden, die gegen die Vereinigung der Stimmanteile spricht.
    Erscheint mir schlüssig.

  10. #40
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Zitat Zitat von Version1 Beitrag anzeigen
    Ich beantrage, dass die Abstimmung mit den Stimmanteilen aus der Bundesakte durchzuführen ist. Der rechtliche Stand ist jetzt, dass jedem der Staaten ihr Stimmenanteil aus der Bundesakte zusteht. Also muss laut Artikel VII eine 3/4 Mehrheit gefunden werden, die gegen die Vereinigung der Stimmanteile spricht.
    Ok, hab's auf das Plenum übertragen.

  11. #41
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    Also würde ich im Sinne der Varsammlung beantragen, dass das Thema so formuliert wird:

    Zusatz: Nachdem einige Länder vereinigt wurden sollen die vereinigten Länder die Stimmanteile ihrer vorherigen Einzelländer verlieren und nur eine Stimme im Plenum bekommen.

  12. #42
    Puhuhu Avatar von Slaan
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    Das Königreich Sachsen unterbreitet folgenden Vorschlag:

    Wir befinden uns in einer Zeit des Wandels und festzuhalten an Vereinbaren aus längst vergangen Tagen scheint nicht zeitgerecht zu sein. Wir schlagen daher folgende Verteilung der Stimmen vor, welche eine Gewichtung auf die Einwohnerzahl darstellt. Da dies eine der fundamentalsten Größen eines jeden Königreiches ist und zu einem großen Teil die Wirtschaftskraft und damit auch die militärische Stärke beeinflusst, sollte dies der Grundpfeiler der Stimmen sein.

    1. Jedes Glied mit einer Bevölkerung von über 1 Millionen Einwohner erhält 4 Stimmen.
    2. Jedes Glied mit einer Bevölkerung zwischen 500.000 und 1.000.000 Einwohner erhält 3 Stimmen.
    3. Jedes Glied mit einer Bevölkerung zwischen 250.000 und 500.000 Einwohner erhält 2 Stimmen.
    4. Jedes andere Glied erhält 1 Stimme.

    Baden würde hierbei eine Stimme hinzugewinnen, während die Stimmenanzahl jedes anderen Landes gleich bleibt und eine einheitliche Reglung im Falle von Gebietsgewinnen, -verlusten und -neustrukturierungen gefunden wurde.

    Da die tatsächliche Einwohnerzahl natürlich nicht beständig ist und sich im Wachstum befindet, beziehen sich die Werte auf die bekannten Einwohnerzahlen von 1815.

    Weiterhin soll angeregt werden, dass wir alle 20 Jahre einen großen Census veranstalten um die Stimmenanzahlen anzupassen und eventuell neue Grenzen für diese festzulegen.

    Hochachtungsvoll,

    König Friedrich August I. von Sachsen
    |學而不思則罔,思而不學則殆。 ~ 孔子|
    | Lernen ohne zu denken ist sinnlos, denken ohne zu lernen gefährlich. ~ Kong Zi |

    | During times of universal deceit, telling the truth becomes a revolutionary act ~ George Orwell |

    SdM Dez16 - XCOM2 Make Humanity Great again

  13. #43
    Registrierter Benutzer Avatar von Laeno
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    Mecklenburg-Strelitz muss nach reichlicher Überlegung dem König von Sachsen zustimmen, diese Lösung scheint uns wirklich sehr gut.

  14. #44
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    Dann ist natürlich noch die Frage, was ist ein Glied? Sind z.B. Reuß, jüngere Linie und Reuß, ältere Linie je ein Glied, so wie ursprünglich in der Bundesakte vorgesehen oder nur eins. Das ist ja das eigentliche Problem an der Sache.

  15. #45
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    Der Fürst zu Hohenzollern gibt zu bedenken:

    Der Vorschlag des Königs von Sachsens ist respektabel, aber schlussendlich ist das Problem damit nicht gelöst. Wenn diese Regelung eintritt, so würde Hohenzollern sich wieder in zwei Teile spalten, die vom gleichen Herrscher regiert werden und eine einheitliche Wirtschaft besitzen. Damit würden Wir auf dem Papier im Bundestag zwei Länder vertreten und damit wieder Unsere gerechte Anzahl von 2 Stimmen bekommen. Die Bundesakte gilt es zu wahren und zu folgen. Damit sehe ich nur zwei Möglichkeiten:

    1. Der Vorschlag geht ins Plenum und muss dort eine 3/4tel Mehrheit bekommen, und selbst dann kann Hohenzollern die obig beschriebene Methode anwenden.

    2. Man könnte natürlich auch, wie in Artikel 10 beschrieben, eine Erstellung eines neuen Bundesgesetzes. Allerdings sehen Wir in der Bundesakte ein gutes Dokument, und sehen im Bund keine Bewegung dahin gehend, dass die Bundesakte ersetzt werden soll.

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