§1: Militärische Kooperation:
Im Falle eines Angriffs durch eine der beiden Großmächte Preußen oder Österreich-Ungarn gewähren beide Staaten dem anderen Hilfe.
Dem Kurfürst ist bewusst, dass beide Staaten nur geringe Möglichkeiten haben einen Angriff abzuwehren, doch soll dies mehr eine gute Geste sein, denn ein Verteidigungsabkommen.
§2: Ökonomische Kooperation:
Hessen-Kassel und Waldeck-Pyrmont beschliessen einen verbesserten Zoll für Händler aus beiden Staaten, somit soll eine Stärkung beider wirtschaftlichen Lagen erreicht werden.
§3: Wissenschaftliche Kooperation:
Es solle jährlich eine Konferenz Gelehrter beider Staaten stattfinden und zwar abwechselnd in den verschiedenen Staaten. Auf dieser Konferenz sollen wissenschaftliche Neuerungen diskutiert und vorgestellt werden.
§4: Finanzielle Kooperation:
So einer der beiden Staaten einen großen Etat-Überschuss vorzuweisen hat (5% des Etats) und der andere Staat Schulden hat, so gewährt der Staat mit Überschuss einen Kredit zu 2% Zinsen. Durch dieses Abkommen soll es beiden Staaten ermöglicht werden diverse Investitionen zu tätigen, ohne einen großen Schuldenberg anzuhäufen.
Der Vertrag solle auf 7 Jahre befristet sein und ab 1816 gültig sein. Eine nächste Verhandlung soll im Jahr 1822 statfinden, um den Vertrag der politschen Lage anzupassen.