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Thema: [DB] Das Großherzogtum Oldenburg - Schlösser und andere Nebensächlichkeiten

  1. #166
    Herzog von Duran Avatar von Frederick Steiner
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    Zitat Zitat von zerialienguru Beitrag anzeigen
    1.000 G mehr Kredit wären 50 G Zinsen pro Jahr. Ist das vertretbar?
    Ich bin immer gegen neue Schulden

  2. #167
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Ich auch. Zwei Dinge sprechen allerdings für die Neuverschuldung:
    1. Der Hafen: Der wird direkt Geld bringen ab dem Zeitpunkt, wo ich das Land verkaufe/verpachte. Ich hatte 2.000 G Pacht vorgeschlagen + Erhöhung um 1% pro Jahr. Historisch gesehen wurde das Gelände für 500.000 Mark verkauft. Da wir das schwer umrechnen können, hatte ich als Alternativsumme 125.000 G genannt (25% des Preises). Egal, was auch immer dabei rumkommt: Geld gibbet.
    2. Ein effizienteres Steuersystem kann ich mir kaum vorstellen. Datenschutz ist 1817 kein Thema, hab ich jeden Bürger mit Besitz, kann ich auch jeden besteuern und niemand entwischt dem System. Ich vermute einfach mal, Oxford hat da irgendwas mit eingebaut von wegen Steuereffizienz. außerdem erfolgt die Belohnung in Form von Wahlrecht für Steuerzahler. Somit wird sich höchstens der Adel (wieder einmal) querstellen.
    Demgegenüber finde ich 50 G zusätzlichen Zinsen recht popelig.
    Eigentlich spricht sogar noch ein drittes Argument dafür:
    Je eher ich mit dem Katasterwersen fertig bin, umso eher kann ich Wahlen abhalten lassen. Hab mich jetzt festgelegt, jeder darf wählen, aber die Stimme wird nach Vermögen gewichtet. Sollen sie mir den Kopf dafür abreißen, das will ich jetzt so.
    Viertens könnte man noch den Zinsvorteil einbringen.

  3. #168
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Verfassung/Wahlrecht

    1. Staatsoberhaupt
    Das Staatsoberhaupt ist der Großherzog von Oldenburg, der bis zum Tode regiert und durch den von ihm bestimmten Thronfolger abgelöst wird. Er kann aber auch vorher abdanken und den Thron an seinen Nachfolger übergeben. Der Thronfolger hat männlichen Geschlechts zu sein.
    Der Großherzog ist der Oberbefehlshaber des Militärs, der Vorsitzende der Regierung und nur durch seine Unterschrift (die er verweigern kann) wird ein Gesetz erlassen, geändert oder widerrufen. Er kann weiterhin auch den beiden Kammern den Auftrag geben, ein Gesetz zu formulieren, und er kann de Kammern iederzeit auflösen, wenn sie sich als nicht regierungs- und/oder beschlussfähig erweisen.
    Der Großherzog ernennt und entlässt die Minister der Regierung.
    2. Regierung
    Die Regierung besteht aus sechs Personen:
    Großherzog, der gleichzeitig Vorsitzender ist
    Kriegsminister (Vize, Vorschlagsrecht liegt bei der Ersten Kammer)
    Wirtschaftsminister (2. Vize, Vorschlagsrecht liegt bei der Zweiten Kammer)
    Justizminister
    Landwirtschaftminister
    Außenminister
    Die letzten drei werden gemeinsam durch beide Kammern vorgeschlagen.
    Im Ministerrat besitzt der Großherzog bei Stimmengleichheit eine zweite Stimme und er kann gegen Entscheidungen sein Veto einlegen.
    3. Kammern
    Grundsätzlich: Wahlvoraussetzung ist die Vollendung des 25. Lebensjahres, die Oldenburgische Staatsangehörigkeit und das männliche Geschlecht. Als Nachweis gilt der Eintrag im Katasterbuch.
    Gewählt werden dürfen ausschließlich Männer ab 40 mit Oldenburger Staatsangehörigkeit, dies gilt ebenso für die Minister.
    a) Erste Kammer (100 Sitze)
    Wahlberechtigt für die Erste Kammer sind ausschließlich Adelige und der Klerus (die für die Zweite Kammer wiederum nicht zugelassen sind). Der Nachweis über die Zugehörigkeit zu einer dieser beiden Gruppen hat über das Katasterbuch zu erfolgen. Ohne Eintrag kein Wahlrecht.
    b) Zweite Kammer (100 Sitze)
    Wahlberechtigt ist jeder Bürger, der keine Wahlberechtigung für die Erste Kammer besitzt und in den vorherigen fünf Jahren Steuern gezahlt hat. Der Nachweis über die Erbringung von Steuern erfolgt über das Katasterbuch. Ohne Eintrag kein Wahlrecht.
    Gewichtet werden die Stimmen nach gezahlter Steuer (die steht ebenfalls im Katasterbuch, gilt nur für die Zweite Kammer).
    Der Großherzog ist befugt, Ausnahmeregelungen für einzelne Personen oder Personengruppen zu erlassen. Betonung liegt auf "Ausnahme".
    4. Gewählt wird alle fünf Jahre, beginnend ab dem Jahr, das auf die Fertigstellung des Katasterbuchs folgt (streng genommen sind es viele Bücher, ist halt der Name)
    5. Alle 20 Jahre hat eine Kommission (11 Mitglieder: 5 Erste Kammer, 5 Zweite Kammer, eine Person vom Großherzog ernannt) über das Wahlrecht zu beraten und kann ggf. Vorschläge an den Großherzog machen, wie es reformiert werden sollte. Der Großherzog kann die Kommission auch außer der Reihe einberufen.
    6. Gesetze:
    Ein Gesetz kommt auf zwei Wege zustande:
    a) Beide Kammern einigen sich auf einen gemeinsamen Entwurf
    b) Der Großherzog fordert die beiden Kammern auf, einen Entwurf zu schreiben.
    In Kraft tritt ein Gesetz nur durch die Unterschrift des Großherzogs. Er kann die Unterschrift verweigern, wenn ihm die Ausarbeitung nicht gefällt In diesem Fall bekommen die Kammern die Möglichkeit, das Gesetz entsprechend der Vorgaben des Großherzogs zu überarbeiten.
    7. Es wird ein Katasteramt geschaffen, welches die Katasterbücher verwaltet. Ämter werden entsprechend der Regionen (s. u.) eingerichtet. Für die Überwachung der Richtigkeit der Einträge wird ein Sondergericht geschaffen, das Katastergericht. Anträge oder Klagen bezüglich des Katasterbuches dürfen nur an dieses Gericht adressiert werden. Das Katastergericht untersteht dem Justizminister, die Ernennung der Katasterrichter erfolgt durch den Großherzog.
    8. Es wird ein Gericht geschaffen, dass die Verfassung überwacht und geplante Gesetze auf ihre Verfasungsmäßigkeit hin überprüft. Das Gericht berät den Großherzog und kann in seinem Auftrag tätig werden. Klagen gegen die Verfassung sind nur an dieses Gericht zu adressieren. Die Richter werden vom Großherzog ernannt.
    9. Nach der Wahl haben die beiden Kammern eine Verfassung zu erarbeiten. Der Großherzog bestimmt folgende Vorgaben:
    a) Religionsfreiheit
    b) Bestätigung der Gewerbefreiheit (Zunftwesen wurde 1808 aufgehoben, Quelle siehe edit)
    c) Vereinbarkeit mit den oben genannten Punkten
    d) Nur der Großherzog kann die Verfassung nachträglich ändern
    e) die bereits durchgeführte Verwaltungs- und Regionalsreform bleibt bestehen
    Achtung Spoiler:
    Auf kommunaler Ebene gibt es sieben Regionen:
    1) Grafschaft Oldenburg: Ländereien nördlich von Oldenburg, entspricht in etwa den heutigen Regionen Ammerland, Wesermarsch, Friesland, mit Ausnahme der Region Kniphausen. Hier leben ausschließlich Protestanten
    2) Das Oldenburger Münsterland: Entspricht den Ämtern Cloppenburg und Vechta. Hier leben ausschließlich Katholiken
    3) Fürstentum Lübeck
    4) Fürstentum Birkenfeld
    5) Stadt Oldenburg mit der jüdischen Gemeinschaft
    6) Amt Wildeshausen und Stadt Delmenhorst
    7) Kniphausen mit seinen Reformierten
    Jede Region besitzt einen Regionalrat, der sich wie folgt zusammensetzt:
    1) Ein Vertreter der örtlichen Miliz/Militär
    2) Ein Vertreter der örtlichen Kaufleute und Manufakturbesitzer
    3) Ein Vertreter der örtlichen Bauern und Arbeiter
    4) Ein Vertreter der örtlichen Religionsgemeinschaft(en)
    5) Ein Vertreter des Großherzogs.
    Der Vertreter des Großherzogs ist nur bei einem Patt (2:2 oder 1:1 bei doppelter Enthaltung, vierfache Enthaltung ist verboten) mit dem Stimmrecht ausgestattet und hat ansonsten nur eine beratende Funktion gegenüber dem Rat und eine berichtende Funktion gegenüber dem Großherzog.

    Diesem Führungsrat obliegt die kommunale Verwaltung der jeweiligen Region, er hat Weisungen des Großherzogs, der Minister oder der Kammern umzusetzen.
    Die Wahl zu den Regionalräten findet erstmals 1816 statt und danach alle drei Jahre.

    10. Nach Inkrafttreten der Verfassung ist eine ordentliche Gerichtsbarkeit und ein Exekutivorgan (Polizei) einzurichten (außerordentliche Gerichtsbarkeit: Kataster und Verfassung).
    11. a) Die Verfassung ist solange gültig, wie es das Großherzogtum Oldenburg gibt oder der Großherzog eine neue Verfassung erlässt.
    b) Eine Aufhebung der Verfassung ist nur möglich, wenn die Erste und die Zweite Kammer einem entsprechenden Antrag des Großherzogs jeweils mit 2/3-Mehrheit zustimmen.
    c) Jeder Thronfolger hat ab sofort einen Eid zu leisten, dass dieser als Großherzog die Verfassung achten wird.

    edit: Die Gewerbefreiheit existiert in Oldenburg seit dem Beitritt zur Rheinbund 1808. Quelle:
    http://books.google.de/books?id=3pP9...enburg&f=false
    Geändert von zerialienguru (15. März 2012 um 12:11 Uhr)

  4. #169
    Möhrchen Avatar von Oxford
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    Zitat Zitat von zerialienguru Beitrag anzeigen
    Wie das, wenn keine Schulden eingetragen sind?
    Aber gut, ich kann jedes G gebrauchen.
    Andere Frage: Wäre eine Lottogesellschaft möglich in Deiner Excelmappe?
    Ich möchte das nicht im Bund-Forum fragen, damit mir keine die Idee klaut.
    Versuch es

    Da ich im Stadtarchiv schon Belege für Lotterien die 100 Jahre älter sind in der Hand hatte ist das sicher machbar.
    Entdecke die Kraft deiner Ideen, mit Heften und Blöcken von Oxford

  5. #170
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Super und danke für die schnelle Antwort.
    Ich werds versuchen, wenn ich wieder Geld hab.

  6. #171
    Herzog von Duran Avatar von Frederick Steiner
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    Eine sehr schön verfasste Verfassung

  7. #172
    Herzog von Duran Avatar von Frederick Steiner
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    Wie hälst Du es eigentlich mit dem Deichbau? Wo wir doch Küstenanrainer sind, zwei Inseln besitzen und viele plattes Land?

  8. #173
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Zitat Zitat von Frederick Steiner Beitrag anzeigen
    Wie hälst Du es eigentlich mit dem Deichbau? Wo wir doch Küstenanrainer sind, zwei Inseln besitzen und viele plattes Land?
    Sechstletzter Punkt meiner Ideensammlung.
    Es gibt bereits Deiche. Ob das "Deichbauwesen" schon professionalisiert ist oder eher dezentral geregelt ist, weiß ich nicht. Ich werde das auf jeden Fall irgendwann auf die Tagesordnung setzen, ich weiß aber noch nicht, wann.
    Ich werde mir in einer ruhigen Minute erstmal überlegen müssen, welcher Punkt wann am besten als Aktion gesetzt werden sollte. Momentan besteht mein Ziel in erster Linie darin, die Einnahmen zu erhöhen und dem Land eine Verfassung zu geben. Wenn das Grundgerüst steht, dann kommen die meisten der Punkte dran. Mir gefällt vor allem die Idee, das Messegelände noch etwas auszubauen und dort Kulturveranstaltungen abzuhalten.
    Von Württemberg kam auch schon die Anfrage, ob der König nicht einen ständigen Pavilion bei mir errichten kann. Wenn die Messe für die Teilnehmer irgendeinen Nutzen bringt, werden wir das nochmals genauer besprechen.
    Ich trommle momentan auch ein wenig auf den Diplobusch, um Werbung für die Idee der einheitlichen Maße und Gewichte etc. zu machen.

    Schön, dass dem Generalmajor der Oldenburger Truppen die Verfassung gefällt. Ich werde sie dann so in den Aktionsthread packen. Es wäre super, wenn der Generalmajor seine Truppen über die Verfassung aufklärt und sie darauf einschwört.

    Als nächstes werde ich jetzt die Rede ans Volk schreiben als RPG-Begleitung und Erläuterung der Verfassung.

  9. #174
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Großherzogtum Oldenburg 1817

    Großherzog Perter Friedrich Ludwig lässt sich schwer in seinen Sessel fallen. 64 Jahre ist er jetzt alt, und das spürt er auch. Die letztjährige Reise durch sein Land hat ihn mehr zugesetzt, als er zugeben möchte. Gegenüber seinen Untertanen darf er keine Schwäche zeigen. Das neue Jahr war nicht weniger anstrengend als das Alte.
    Nach vielen Sitzungen steht nun endlich das Konzept für das großherzögliche Katasterwesen. Rechtssicherheit soll es bringen, das Fundament des neues Wahlrechts soll es sein, denn Vermögen und Wähler mit ihrem Familien werden erfasst und es soll auch noch ermittelt werden, wie viel der brachliegenden Flächen nach entsprechender Urbarmachung landwirtschaftlich genutzt werden können. Der Großherzog setzt große Hoffnungen in dieses Projekt, entsprechend viel ist er bereit, hierfür auszugeben. Dafür wird sogar der weitere Ausbau der Straßen für ein Jahr pausiert und eine weitere Neuverschuldung in Kauf genommen. Möge sein Sohn ihn hierfür nicht eines Tages verfluchen!
    Flüche... da fällt dem Großherzog noch was ein.
    Nur mit knapper Not gelang es ihm, einen gewaltsamen Konflikt zu verhindern. Die Bauern standen schon mit brennenden Heugabeln vor einigen Adeligenhäusern, in letzter Minute konnte er durch persönlichen Einsatz eine Brandstifung in seiner Hauptstadt verhindern. Sein Pferd scheute kurz, und einen Augenblick sah es so aus, als würde er aus dem Sattel fallen. doch er konnte sich festhalten und die Bauern zurück drängen. Zum Glück reichte seine pure Präsenz aus, die Unruhestifter wieder zu beruhigen. In anderen Teilen seines Herzogtums ging es ebenfalls hoch her. Im Herbst dieses Jahres ist die Ruhe wieder eingekehrt, zumindest auf den Straßen. Die Ernte fiel dieses Jahr zumindest etwas besser aus als im Vorjahr, die Bauern haben sich beeilt, ihre Ernte einzuholen. Da bleibt keine Zeit zum Protestieren, und nun ist der Winter da. Möge er weniger kalt werden als der letzte!
    Langsam beugt sich der Großherzog nach vorne, um sich am Feuer zu wärmen. Seinen Rücken schmerzt, seine Knochen knacken. Was für ein mühseliges Jahr! Nicht nur die Bauern haben ihm Sorge bereitet, auch wenn er sie versteht und er sich insgeheim darüber freut, dass sie ihn als einen der ihren ansehen. Die Kaufleute seines Reiches scheinen von den Bauern angesteckt worden zu sein. "Was die können, können wir auch" war wohl das Credo einiger Herren. Unverblühmt haben sie dem Großherzog die Meinung gesagt. Fehlender Respekt? Vielleicht. Dafür bekam er ehrliche Antworten und Meinungen, das ließ ihn die Respektlosigkeit fürs Erste vergessen. Ein Sozialministerium empfanden die Kaufleute als Beleidigung. Der Großherzog kann nicht erkennen, was daran schlimm sein soll, wenn Obdachlosenheime gebaut werden. Immerhin stören die Bettler dann nicht mehr die Händler auf den Märkten. Aber sei es drum, das Sozialministerium hat der Großherzog aus den Verfassungsplänen gestrichen, um den Kaufleuten sein Entgegenkommen zu signalisieren. Dafür erwartet der Großherzog allerdings auch ein Entgegenkommen seitens der Kaufleute. Das Wahlrecht wird ebenfalls umgestellt, den Wünschen einiger Kaufleute nach einer absolutistischen Herrschaft wird er dagegen nicht entsprechen. Das Einkommen wird bei der Stimmengewichtung eine große Beeutung haben. Dies ist ein weiterer Kompromiss, für die Kaufleute und für den Adel.
    Überhaupt, der Adel...
    Der Großherzog hat den Eindruck, der Adel ist alles andere als geschlossen in seiner Haltung gegenüber dem Großherzog. Einige Adeligen scheinen durchaus bereit zu sein, die Herausforderung des Postnapoleonischen Zeitalters anzunehmen. Andere wiederum scheinen nach wie vor zu denken, ihnen gehöre die Welt. Einige dieser ewig Gestrigen sind gar nach Hannover aufgebrochen, um sich beim dortigen König über ihn, den Großherzog, zu beschweren! Peter Friedrich Ludwig weiß nicht, ob er lachen oder weinen soll. Für wen halten die sich? Wahre Freunde zeigen sich in der Not, dieses Sprichwort bewahrheitet sich immer wieder. Der Könich von Hannover ist so ein Freund, das steht fest. Er hat die Adeligen einfach wieder nach Hause geschickt. Chapeau, werter Könich! Danach gab es einen eifrigen Austausch zwischen Oldenburg und Hannover. Der Großherzog denkt an den morgigen Tag. Dann wird er sich erneut mit einigen Vertretern des Adels treffen, auch ein paar der ewig Gestrigen sind dabei. Der Großherzog hat vorerst nichts unternommen, umso gespannter ist er auf das morgige Treffen. Werden diese Adeligen seine Zurückhaltung als Stärke oder als Schwäche auslegen? Spätestens an diesem Punkt wird sich zeigen, ob sie klug oder einfach nur dumm sind. Den silbernen Dolch von Graf Anton Günter wird er an seinem Gürtel befestigen, eine Wache wird ihn nicht begleiten, aber sie werden in Rufweite sein. Morgen ist ein entscheidender Tag, und wer nicht von Anfang an Mut und Entschlossenheit zur Schau stellt, der hat schon verloren. Den Adeligen wird er seine geänderten Pläne präsentieren. Die Erste Kammer ist nur für sie und den Klerus, nicht mehr auch für die Libealen, das Wahlrecht für die zweite Kammer wird vom Vermögen abhängen. Die Minister werden vom Großherzog ernannt, die Kammern besitzen lediglich ein Vorschlagsrecht. Zudem herrscht zwischen beiden Kammern eine Parität. Wenn ihnen das weiterhin nicht gefällt, dann können sie gerne auswandern. Mit dem Könich zu Hannover wurde eine entsprechende Abmachung geschlossen. Ausreisewillige Adelige dürfen ihr transportables Hab und Gut im vollen Umfang (und mit Zollbefreiung) nach Hannover bringen, ihre Ländereinen werden sie aber verlieren. Wer den Großherzog nicht respektiert, muss auch persönliche Konsequenzen ziehen. Es wird ein spannender Tag. Wie die Vertrauensfrage ausgehen wird, kann der Großherzog nicht abschätzen.
    Müde erhebt sich der Fürst und macht sich auf zu seinem Gemach. Soll er noch nach einer Zofe rufen? Draußen ist es schon lange dunkel, und morgen wird es ein langer Tag. Ein Soldat sollte ausgeruht in die Schlacht ziehen, dann kämpft er besser. Also ab ins Bettchen!

  10. #175
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    1817 - Herzögliche Runde

    Großherzogtum Oldenburg 1817

    Haushalt
    Code:
    Einnahmen: 		8.262 G
    Zinsen Bayern		    6 G (2% x 300 G)
    Darlehen Bayern		  300 G (wird zurückgezahlt)
    Summe			8.568 G
    
    
    Ausgaben:
    Sold			6.000 G (3 G x 2.000)
    1. Messe		1.200 G 
    2. Verlag		1.000 G 
    3. Kataster		2.000 G
    4. Gutachten		  100 G
    
    Summe Ausgaben	       10.300 G
    
    Differenz 		1.732 G
    
    Schulden:		2.067 G (335 G + 1732 G)
    Erläuterungen zu den einzelnen Punkten:

    Generell: Der Ausbau des Straßennetzes wird für ein Jahr pausiert wegen mangelnder Geldmittel (3.000 G von 9.000 G)

    zu 1. Auf- bzw. Ausbau des Messegeländes (1.000 G von 1.000 G)
    Für 200 G werden Einladungen zur Landwirtschaftmesse in 1819 ins Europäische Ausland geschickt sowie an das Osmanische Reich, die USA und die jungen Staaten Mittel- und Südamerikas.

    zu 2. Es wird ein staatlicher Verlag gegründet. Das Geld dient für den Ankauf von Druckmaschinen (heißen "Schnellpresse", erfunden 1811 in Deutschland von Friedrich Koenig) sowie die Einstellung von Redakteuren.
    Ziel ist die Herausgabe einer vorerst wöchentlichen Zeitung in der Auflage von etwa 5.000 Stück. Neben den Nachrichten soll die Zeitung auch als politisches Verbreitungsorgan genutzt werden. Alle Vertreter der beiden Kammer können dort Texte abdrucken lassen. Die Zeitung soll zum Selbstkostenpreis vertrieben werden, damit sich nicht nur die wohlhabende Oberschicht einmal pro Woche die Zeitung kauft. Deswegen auch die recht hohe Auflage (Oldenburg hat etwa 220.000 Einwohner, damals gab es viele Großfamilien), damit die Reichweite groß ist. Mindestens 1.000 Exemplare sollen an die ganzen Dörfer und Bauernschaften gehen. Das erhöht den Anreiz, Lesen und Schreiben zu lernen. Denn neben Nachrichten und Politik soll auch ein Wirtschaftsteil mit Preisen für Nahrungsmittel und Waren aller Art enthalten sein. Damit die Bauern wissen, was ihr Äpfel wert sein werden, die gerade an den Bäumen wachsen, und die Handwerker abschätzen können, was Rohstoffe und Erzeugnisse kosten bzw. einbringen.
    Außerdem soll der Verlag Schulmaterialen drucken. Es ist zwar nur Papier in Heftform, aber eben auch billig. Das wird an die Schulen ausgegeben, damit schlicht mehr "Material" zum Lernen zur Verfügung steht. Das soll recht didaktisch aufgebaut werden, mit Rechenaufgaben, Lesetexten in verschiedenen Schwierigkeitsstufen usw. Mindestens drei der eingestellten Redakteuere der Zeitung sollte vorher als Lehrer gearbeitet haben, damit das Schulmaterial auch geeignet ist.

    zu 3. Die 2.000 G dienen zum Aufbau eines Katasterwesens im Großherzogtum Oldenburg. Es werden diverse Dreierteams aus je zwei Vermessungsingenieuren und einem staatlichen Beamten gebildet (so viele Teams, wie man für 2.000 G bekommt, die Beamten sind Staatsdiener, das heißt, nur die Vermessungsingenieure kosten etwas).
    Diese Teams erfassen jeden Quadratmeter Land und halten das auf Karten und in Tabellen fest. Die Ingenieure vermessen das gesamte Staatsgebiet. Der Beamte schreibt alles auf. Nämlich, wem das Land gehört (sofern es jemanden gehört), wie groß das Land ist, wer dort wohnt (Name, Familienstand, Kinder, Religionszugehörigkeit, Beruf etc.), wie das Land genutzt wird (Anbau von Plfanzen, Viehhaltung, Gewerbe etc.) und alles andere. So wird das ganze Land vermessen, jeder Bewohner wird erfasst und all das wird niedergeschrieben in Buchform. Das nenen wir dann mal ein Katasterbuch, verwaltet durch das Katasteramt (tatsächlich ist es natürlich mehr als ein Buch).
    Mit der Aktion sollen mehrere Dinge erreicht werden:
    - Erfassung des gesamten Landes samt der Besitzverhältnisse
    - Bevölkerungszählung
    - das Katasterbuch bildet die neue Grundlage für die Besteuerung (die damit weitaus effizienter ist, den jeder Bürger wird samt Beruf und Eigentum erfasst)
    - außerdem kann so jeder Bürger nachweisen, dass er Steuern gezahlt hat und dementsprechend wahlberechtigt ist
    - juristische Grundlage: Es wird festgehalter, wem was gehört = Rechtssicherheit
    - Erfassen aller bisher ungenutzten Flächen (für das spätere urbar machen)
    Das Katasterbuch wird dann in der Folgezeit fortgeschrieben durch die Staatsbeamten. Jeder Zuzügler, jeder Abwanderer, jedes neugeborene Kind, jeder Verstorbene und jede Heirat wird erfasst.
    zu 4. Ein Gutachter wird beauftragt, folgendes über den geplanten Bau eines Tiefwasserhafens für die zivilie und militärische Nutzung nahe Rüstringen (Heute Wilhelmshaven) in Erfahrung zu bringen:
    - Kosten des Bauvorhabens
    - Dauer des Bauvorhabens
    - Bedarf an Arbeitskräften für die Bauarbeiten (Konkret: Reichen die Arbeitskräfte vor Ort oder müssen welche dorthin gebracht werden)

    Innenpolitik und Verfassung
    Achtung Spoiler:


    Innenpolitik mit ein wenig RPG:

    Großherzog Perter Friedrich Ludwig lässt sich schwer in seinen Sessel fallen. 64 Jahre ist er jetzt alt, und das spürt er auch. Die letztjährige Reise durch sein Land hat ihn mehr zugesetzt, als er zugeben möchte. Gegenüber seinen Untertanen darf er keine Schwäche zeigen. Das neue Jahr war nicht weniger anstrengend als das Alte.
    Nach vielen Sitzungen steht nun endlich das Konzept für das großherzögliche Katasterwesen. Rechtssicherheit soll es bringen, das Fundament des neues Wahlrechts soll es sein, denn Vermögen und Wähler mit ihrem Familien werden erfasst und es soll auch noch ermittelt werden, wie viel der brachliegenden Flächen nach entsprechender Urbarmachung landwirtschaftlich genutzt werden können. Der Großherzog setzt große Hoffnungen in dieses Projekt, entsprechend viel ist er bereit, hierfür auszugeben. Dafür wird sogar der weitere Ausbau der Straßen für ein Jahr pausiert und eine weitere Neuverschuldung in Kauf genommen. Möge sein Sohn ihn hierfür nicht eines Tages verfluchen!
    Flüche... da fällt dem Großherzog noch was ein.
    Nur mit knapper Not gelang es ihm, einen gewaltsamen Konflikt zu verhindern. Die Bauern standen schon mit brennenden Heugabeln vor einigen Adeligenhäusern, in letzter Minute konnte er durch persönlichen Einsatz eine Brandstifung in seiner Hauptstadt verhindern. Sein Pferd scheute kurz, und einen Augenblick sah es so aus, als würde er aus dem Sattel fallen. doch er konnte sich festhalten und die Bauern zurück drängen. Zum Glück reichte seine pure Präsenz aus, die Unruhestifter wieder zu beruhigen. In anderen Teilen seines Herzogtums ging es ebenfalls hoch her. Im Herbst dieses Jahres ist die Ruhe wieder eingekehrt, zumindest auf den Straßen. Die Ernte fiel dieses Jahr zumindest etwas besser aus als im Vorjahr, die Bauern haben sich beeilt, ihre Ernte einzuholen. Da bleibt keine Zeit zum Protestieren, und nun ist der Winter da. Möge er weniger kalt werden als der letzte!
    Langsam beugt sich der Großherzog nach vorne, um sich am Feuer zu wärmen. Seinen Rücken schmerzt, seine Knochen knacken. Was für ein mühseliges Jahr! Nicht nur die Bauern haben ihm Sorge bereitet, auch wenn er sie versteht und er sich insgeheim darüber freut, dass sie ihn als einen der ihren ansehen. Die Kaufleute seines Reiches scheinen von den Bauern angesteckt worden zu sein. "Was die können, können wir auch" war wohl das Credo einiger Herren. Unverblühmt haben sie dem Großherzog die Meinung gesagt. Fehlender Respekt? Vielleicht. Dafür bekam er ehrliche Antworten und Meinungen, das ließ ihn die Respektlosigkeit fürs Erste vergessen. Ein Sozialministerium empfanden die Kaufleute als Beleidigung. Der Großherzog kann nicht erkennen, was daran schlimm sein soll, wenn Obdachlosenheime gebaut werden. Immerhin stören die Bettler dann nicht mehr die Händler auf den Märkten. Aber sei es drum, das Sozialministerium hat der Großherzog aus den Verfassungsplänen gestrichen, um den Kaufleuten sein Entgegenkommen zu signalisieren. Dafür erwartet der Großherzog allerdings auch ein Entgegenkommen seitens der Kaufleute. Das Wahlrecht wird ebenfalls umgestellt, den Wünschen einiger Kaufleute nach einer absolutistischen Herrschaft wird er dagegen nicht entsprechen. Das Einkommen wird bei der Stimmengewichtung eine große Beeutung haben. Dies ist ein weiterer Kompromiss, für die Kaufleute und für den Adel.
    Überhaupt, der Adel...
    Der Großherzog hat den Eindruck, der Adel ist alles andere als geschlossen in seiner Haltung gegenüber dem Großherzog. Einige Adeligen scheinen durchaus bereit zu sein, die Herausforderung des Postnapoleonischen Zeitalters anzunehmen. Andere wiederum scheinen nach wie vor zu denken, ihnen gehöre die Welt. Einige dieser ewig Gestrigen sind gar nach Hannover aufgebrochen, um sich beim dortigen König über ihn, den Großherzog, zu beschweren! Peter Friedrich Ludwig weiß nicht, ob er lachen oder weinen soll. Für wen halten die sich? Wahre Freunde zeigen sich in der Not, dieses Sprichwort bewahrheitet sich immer wieder. Der Könich von Hannover ist so ein Freund, das steht fest. Er hat die Adeligen einfach wieder nach Hause geschickt. Chapeau, werter Könich! Danach gab es einen eifrigen Austausch zwischen Oldenburg und Hannover. Der Großherzog denkt an den morgigen Tag. Dann wird er sich erneut mit einigen Vertretern des Adels treffen, auch ein paar der ewig Gestrigen sind dabei. Der Großherzog hat vorerst nichts unternommen, umso gespannter ist er auf das morgige Treffen. Werden diese Adeligen seine Zurückhaltung als Stärke oder als Schwäche auslegen? Spätestens an diesem Punkt wird sich zeigen, ob sie klug oder einfach nur dumm sind. Den silbernen Dolch von Graf Anton Günter wird er an seinem Gürtel befestigen, eine Wache wird ihn nicht begleiten, aber sie werden in Rufweite sein. Morgen ist ein entscheidender Tag, und wer nicht von Anfang an Mut und Entschlossenheit zur Schau stellt, der hat schon verloren. Den Adeligen wird er seine geänderten Pläne präsentieren. Die Erste Kammer ist nur für sie und den Klerus, nicht mehr auch für die Libealen, das Wahlrecht für die zweite Kammer wird vom Vermögen abhängen. Die Minister werden vom Großherzog ernannt, die Kammern besitzen lediglich ein Vorschlagsrecht. Zudem herrscht zwischen beiden Kammern eine Parität. Wenn ihnen das weiterhin nicht gefällt, dann können sie gerne auswandern. Mit dem Könich zu Hannover wurde eine entsprechende Abmachung geschlossen. Ausreisewillige Adelige dürfen ihr transportables Hab und Gut im vollen Umfang (und mit Zollbefreiung) nach Hannover bringen, ihre Ländereinen werden sie aber verlieren. Wer den Großherzog nicht respektiert, muss auch persönliche Konsequenzen ziehen. Es wird ein spannender Tag. Wie die Vertrauensfrage ausgehen wird, kann der Großherzog nicht abschätzen.
    Müde erhebt sich der Fürst und macht sich auf zu seinem Gemach. Soll er noch nach einer Zofe rufen? Draußen ist es schon lange dunkel, und morgen wird es ein langer Tag. Ein Soldat sollte ausgeruht in die Schlacht ziehen, dann kämpft er besser. Also ab ins Bettchen!

    Verfassungsentwurf

    1. Staatsoberhaupt
    Das Staatsoberhaupt ist der Großherzog von Oldenburg, der bis zum Tode regiert und durch den von ihm bestimmten Thronfolger abgelöst wird. Er kann aber auch vorher abdanken und den Thron an seinen Nachfolger übergeben. Der Thronfolger hat männlichen Geschlechts zu sein.
    Der Großherzog ist der Oberbefehlshaber des Militärs, der Vorsitzende der Regierung und nur durch seine Unterschrift (die er verweigern kann) wird ein Gesetz erlassen, geändert oder widerrufen. Er kann weiterhin auch den beiden Kammern den Auftrag geben, ein Gesetz zu formulieren, und er kann de Kammern iederzeit auflösen, wenn sie sich als nicht regierungs- und/oder beschlussfähig erweisen.
    Der Großherzog ernennt und entlässt die Minister der Regierung.
    2. Regierung
    Die Regierung besteht aus sechs Personen:
    Großherzog, der gleichzeitig Vorsitzender ist
    Kriegsminister (Vize, Vorschlagsrecht liegt bei der Ersten Kammer)
    Wirtschaftsminister (2. Vize, Vorschlagsrecht liegt bei der Zweiten Kammer)
    Justizminister
    Landwirtschaftminister
    Außenminister
    Die letzten drei werden gemeinsam durch beide Kammern vorgeschlagen.
    Im Ministerrat besitzt der Großherzog bei Stimmengleichheit eine zweite Stimme und er kann gegen Entscheidungen sein Veto einlegen.
    3. Kammern
    Grundsätzlich: Wahlvoraussetzung ist die Vollendung des 25. Lebensjahres, die Oldenburgische Staatsangehörigkeit und das männliche Geschlecht. Als Nachweis gilt der Eintrag im Katasterbuch.
    Gewählt werden dürfen ausschließlich Männer ab 40 mit Oldenburger Staatsangehörigkeit, dies gilt ebenso für die Minister.
    a) Erste Kammer (100 Sitze)
    Wahlberechtigt für die Erste Kammer sind ausschließlich Adelige und der Klerus (die für die Zweite Kammer wiederum nicht zugelassen sind). Der Nachweis über die Zugehörigkeit zu einer dieser beiden Gruppen hat über das Katasterbuch zu erfolgen. Ohne Eintrag kein Wahlrecht.
    b) Zweite Kammer (100 Sitze)
    Wahlberechtigt ist jeder Bürger, der keine Wahlberechtigung für die Erste Kammer besitzt und in den vorherigen fünf Jahren Steuern gezahlt hat. Der Nachweis über die Erbringung von Steuern erfolgt über das Katasterbuch. Ohne Eintrag kein Wahlrecht.
    Gewichtet werden die Stimmen nach gezahlter Steuer (die steht ebenfalls im Katasterbuch, gilt nur für die Zweite Kammer).
    Der Großherzog ist befugt, Ausnahmeregelungen für einzelne Personen oder Personengruppen zu erlassen. Betonung liegt auf "Ausnahme".
    4. Gewählt wird alle fünf Jahre, beginnend ab dem Jahr, das auf die Fertigstellung des Katasterbuchs folgt (streng genommen sind es viele Bücher, ist halt der Name)
    5. Alle 20 Jahre hat eine Kommission (11 Mitglieder: 5 Erste Kammer, 5 Zweite Kammer, eine Person vom Großherzog ernannt) über das Wahlrecht zu beraten und kann ggf. Vorschläge an den Großherzog machen, wie es reformiert werden sollte. Der Großherzog kann die Kommission auch außer der Reihe einberufen.
    6. Gesetze:
    Ein Gesetz kommt auf zwei Wege zustande:
    a) Beide Kammern einigen sich auf einen gemeinsamen Entwurf
    b) Der Großherzog fordert die beiden Kammern auf, einen Entwurf zu schreiben.
    In Kraft tritt ein Gesetz nur durch die Unterschrift des Großherzogs. Er kann die Unterschrift verweigern, wenn ihm die Ausarbeitung nicht gefällt In diesem Fall bekommen die Kammern die Möglichkeit, das Gesetz entsprechend der Vorgaben des Großherzogs zu überarbeiten.
    7. Es wird ein Katasteramt geschaffen, welches die Katasterbücher verwaltet. Ämter werden entsprechend der Regionen (s. u.) eingerichtet. Für die Überwachung der Richtigkeit der Einträge wird ein Sondergericht geschaffen, das Katastergericht. Anträge oder Klagen bezüglich des Katasterbuches dürfen nur an dieses Gericht adressiert werden. Das Katastergericht untersteht dem Justizminister, die Ernennung der Katasterrichter erfolgt durch den Großherzog.
    8. Es wird ein Gericht geschaffen, dass die Verfassung überwacht und geplante Gesetze auf ihre Verfasungsmäßigkeit hin überprüft. Das Gericht berät den Großherzog und kann in seinem Auftrag tätig werden. Klagen gegen die Verfassung sind nur an dieses Gericht zu adressieren. Die Richter werden vom Großherzog ernannt.
    9. Nach der Wahl haben die beiden Kammern eine Verfassung zu erarbeiten. Der Großherzog bestimmt folgende Vorgaben:
    a) Religionsfreiheit
    b) Bestätigung der Gewerbefreiheit (Zunftwesen wurde 1808 aufgehoben, Quelle siehe edit)
    c) Vereinbarkeit mit den oben genannten Punkten
    d) Nur der Großherzog kann die Verfassung nachträglich ändern
    e) die bereits durchgeführte Verwaltungs- und Regionalsreform bleibt bestehen
    Achtung Spoiler:
    Auf kommunaler Ebene gibt es sieben Regionen:
    1) Grafschaft Oldenburg: Ländereien nördlich von Oldenburg, entspricht in etwa den heutigen Regionen Ammerland, Wesermarsch, Friesland, mit Ausnahme der Region Kniphausen. Hier leben ausschließlich Protestanten
    2) Das Oldenburger Münsterland: Entspricht den Ämtern Cloppenburg und Vechta. Hier leben ausschließlich Katholiken
    3) Fürstentum Lübeck
    4) Fürstentum Birkenfeld
    5) Stadt Oldenburg mit der jüdischen Gemeinschaft
    6) Amt Wildeshausen und Stadt Delmenhorst
    7) Kniphausen mit seinen Reformierten
    Jede Region besitzt einen Regionalrat, der sich wie folgt zusammensetzt:
    1) Ein Vertreter der örtlichen Miliz/Militär
    2) Ein Vertreter der örtlichen Kaufleute und Manufakturbesitzer
    3) Ein Vertreter der örtlichen Bauern und Arbeiter
    4) Ein Vertreter der örtlichen Religionsgemeinschaft(en)
    5) Ein Vertreter des Großherzogs.
    Der Vertreter des Großherzogs ist nur bei einem Patt (2:2 oder 1:1 bei doppelter Enthaltung, vierfache Enthaltung ist verboten) mit dem Stimmrecht ausgestattet und hat ansonsten nur eine beratende Funktion gegenüber dem Rat und eine berichtende Funktion gegenüber dem Großherzog.

    Diesem Führungsrat obliegt die kommunale Verwaltung der jeweiligen Region, er hat Weisungen des Großherzogs, der Minister oder der Kammern umzusetzen.
    Die Wahl zu den Regionalräten findet erstmals 1816 statt und danach alle drei Jahre.

    10. Nach Inkrafttreten der Verfassung ist eine ordentliche Gerichtsbarkeit und ein Exekutivorgan (Polizei) einzurichten (außerordentliche Gerichtsbarkeit: Kataster und Verfassung).
    11. Die Verfassung ist solange gültig, wie es das Großherzogtum Oldenburg gibt oder der Großherzog eine neue Verfassung erlässt.

    edit: Die Gewerbefreiheit existiert in Oldenburg seit dem Beitritt zur Rheinbund 1808. Quelle:
    http://books.google.de/books?id=3pP9...enburg&f=false

  11. #176
    Herzog von Duran Avatar von Frederick Steiner
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    Zitat Zitat von zerialienguru Beitrag anzeigen

    Schön, dass dem Generalmajor der Oldenburger Truppen die Verfassung gefällt. Ich werde sie dann so in den Aktionsthread packen. Es wäre super, wenn der Generalmajor seine Truppen über die Verfassung aufklärt und sie darauf einschwört.
    Der Großherzog ruft und die Armee wird folgen.



    Meine hohen Herren Offiziere - hergehört!

    Seine Hoheit, Großherzog Peter Friedrich Ludwig, hat in seiner Weisheit beschlossen, dem Großherzogtum von Oldenburg eine Verfassung zu schenken. Dies hat manchen Ortes zu Unmut geführt, zu Denunziationen und unter einigen Angehörigen des noblen Oldenburger Adelsstandes sogar zu Pflichtvergessenheit und Aufmüpfigkeit seiner Hoheit dem Großherzog gegenüber!

    Mir ist bewusst und ich bin dankbar dafür, dass sich das Offizierkorps des Großherzogtums aus Angehörigen unserer vornehmsten Familien zusammensetzt. Hoher Stand bringt Rechte und Autorität mit sich, wie es sich gehört. Ein Recht zur Mitsprache und ein Recht vor unseresgleichen, unsere Recht zu verteidigen. Doch der hohe Stand verpflichtet auch zu Besonnenheit und Standhaftigkeit. Er verpflichtet uns dazu zu führen und Volk und Vaterland zu verteidigen.

    Aber all dies ist für Sie alle, die in diesen Hallen versammelt sind, unerheblich meine Herren! Welchem Geblüt sie auch angehören mögen, so lange Sie diese Uniform tragen, sind Sie Offiziere! Gebunden durch Ihren Eid und durch Ihre Ehre dem Landesfürsten gegenüber. Und auch sich selbst gegenüber!

    Was sind wir ohne die soldatische Pflichterfüllung? Was sind wir ohne Treue? Nicht mehr als der Pöbel!

    Unser oberster Souverän nach Gott hat beschlossen, jenen eine Stimme zu geben, welche sich um den Erfolg des Landes verdient machen. Nicht durch hohen Stand, sondern durch Fleiß, Tüchtigkeit und so hohe Sittlichkeit, wie einem Manne von nicht adligem Geblüte möglich ist. Nun mag sich der eine oder andere unter Ihnen fragen, mit welchem Recht das Volk diese Stimme erhalten soll. Warum es wert sei, diese Stimme zu erhalten. Warum unser hoher Stand sich dazu herablassen sollte, mit dem Volke zu sprechen, als wären es Ebenbürtige.

    Wir sind Offiziere, meine Herren. Dies ist die Armee des Großherzogtums. Wir kennen den Krieg, er ist der letzte Gleichmacher. Die Kugel schert sich nicht, ob sie den Leib eines Adligen oder eines Gemeinen durschlägt. Und wo frage ich Sie alle, kann ein Mann mehr beweisen, dass er Tugend, Fleiß und Tapferkeit in sich vereint, als im Waffengang? Waren wir nicht alle Zeugen davon, wie einfache Männer in höchster Pflichterfüllung dem Feind entgegen traten? Wie sie ihre Leben ließen für dieses Land? Ungeachtet ihres Standes.

    Ein Volk, welches solch heroische Männer hervorbringt, hat Anerkennung verdient. Sicher nicht von Aug' zu Aug' wie unter Unseresgleichen. Doch in einem Maße, in dem wir auch die Leistung derer anerkennen, über welche wir herrschen.

    Der Herzog hat dies erkannt und entscheiden, dass er dem Volke zuhören will, ihm eine Stimme geben will. Wir, die Offiziere des Großherzogtums haben unseren Eid auf unseren Souverän geleistet. Es ist unsere Pflicht bei unserer Ehre, den Befehlen unseres Souveräns zu folgen.

    Wer nun mit bangen Augen in den Süden blickt und bayrische oder pfälzer Verhältnisse befürchtet, dem mag ich noch eine Anekdote erzählen deren Protagonist ich selbst bin. Als mich die Kunde von der Rebellion im Süden erreichte, fragte ich mich wie viele von uns, mit welchem Recht sich der Pöbel anmaßt gegen die althergebrachte Ordnung zu verstoßen. Allerdings war dies nicht mein erster Gedanke. Mein erster Gedanke war: Welche Treulosigkeit, welches Verhalten mag dem vorausgegangen sein? Was muss dem Volke angetan worden sein, dass sie ihre Pflicht zum Gehorsam vergessen und die Treue ihren Lehnsherren gegenüber aufgeben?

    Wie können wir mit guten Gewissen also von unseren Untertanen Treue fordern, wenn wir unsere eigene Treue unserem Souverän gegenüber nicht einhalten? Meine hohen Herren, Sie als Offiziere sind das Herz dieser Armee und die Seele der Landesverteidigung. Wie fahrlässig würden wir handeln, wenn wir nicht auf die Stimmen unserer Soldaten hören? Wenn wir den Worten unserer Kundschafter nicht vertrauen, die oftmals nur einfache Männer sind. Wie fahrlässig würde der Großherzog handeln, wenn er nicht die Stimme des Volkes wahrnimmt? Die Soldaten werden ihm treu und standhaft folgen in diesen schweren Tagen, sie werden ihren Befehlen folgen und das Land in Frieden halten. Keiner von Ihnen, meine Herren, wird sich fürchten müssen vor Ausschreitungen wie im Süden, wo Offiziere von ihren einfachen Soldaten in der Nacht aus den Betten gezerrt und aufgeknüpft wurden, weil sie ihnen Treue und Schutz verweigerten. Vielmehr werden Sie Hochachtung ernten, so wie es Ihrem Stand gebührt.

    Lang lebe der Großherzog - meine Herren, wegtreten!

  12. #177
    Möhrchen Avatar von Oxford
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    Zitat Zitat von zerialienguru Beitrag anzeigen
    Schön, dass dem Generalmajor der Oldenburger Truppen die Verfassung gefällt. Ich werde sie dann so in den Aktionsthread packen. Es wäre super, wenn der Generalmajor seine Truppen über die Verfassung aufklärt und sie darauf einschwört.
    Die Truppen sollen einen Eid auf die Verfassung schwören???
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  13. #178
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Das kommt mit rein in den Zugthread.

  14. #179
    Möhrchen Avatar von Oxford
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    Emoticon: evillaugh
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  15. #180
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Zitat Zitat von Oxford Beitrag anzeigen
    Die Truppen sollen einen Eid auf die Verfassung schwören???
    Auf den Großherzog, auf das Großherzogtum und auf seine Verfassung. So soll es sein. Wir sind Oldenburg!

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