Mag Uns nocheinmal jemand sagen, wo die Quelle der Bundesgesetze ist? Wir finden diese grade nicht.
Mag Uns nocheinmal jemand sagen, wo die Quelle der Bundesgesetze ist? Wir finden diese grade nicht.
Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.
Ist doch in diesem Forum oben angepinnt.
Ich meine die reale Quelle, irgendwo muss das doch herkommen, ich finde es irgendwie nicht im Internet.^^
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|學而不思則罔,思而不學則殆。 ~ 孔子|
| Lernen ohne zu denken ist sinnlos, denken ohne zu lernen gefährlich. ~ Kong Zi |
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SdM Dez16 - XCOM2 Make Humanity Great again
Danke, aber ich meine den Teil Bundesgesetze der oben angepinnt ist und nach Artikel 20 beginnt.
Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.
Achso, das sind alles verschiedene Gesetzesverordnungen die später dazugekommen sind, wie die Bundeskriegsverfassung, die alle rauszusuchen ist aber mühselig ^^
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Über die wurde bundesaktenwidrig abgestimmt. Findest du in den entsprechenden Abstimmungsthread ("Abstimmungen im Bundestag" weit unten auf der ersten Seite. Musste halt bisschen blättern).
Von Uns aus können wir aber auch so tun, als hätte es sie nie gegeben und neu verhandeln, Wir haben sie eh nie akzeptiert
Süß, wie Du Deine Einzelmeinung immer wieder zum Fakt zu erheben versuchst.
Nur weil die Mehrheit der Meinung ist, den Passus 'Wo es aber auf Annahme oder Abänderung der Grundgesetze, auf organische Bundes-Einrichtungen, auf jura singulorum oder Religions-Angelegenheiten ankommt, kann weder in der engem Versammlung, noch in Pleno ein Beschluß durch Stimmenmehrheit gefaßt werden', gewissentlich zu ignorieren und dort ständig Mehrheitsentscheidungen herbeiführen und damit auch den Grundsatz, dass internationale Regelungen, Gesetze etc. in Staaten, die ihnen nicht zugestimmt haben, keine Gültigkeit haben, kann ich ja nichts für
Wie gesagt, es ist letztlich egal, da es absolut nichts gibt, was irgendeinen Staat auch nur zu irgendetwas zwingt, da die entscheidenden Gesetze dazu Humbug sind, weil sie einfach viel zu schnell durchgepeitscht wurden.
Hier auch mal ein Zitat dazu: "Auf Grund dieser Bedenken schien Metternich die nach Art. 7 der Bundesakte notwendige Einstimmigkeit für Bundesbeschlüsse gefährtdet [...]"Quelle.
Es ist nun mal eigentlich offensichtlich, dass keine Mehrheitsbeschlüsse Einstimmigkeit bedeuten, zumindest aber auf keinen Fall 2/3 Mehrheit bedeuteten. Zudem ist das schon erwähnte Prinzip mit der Regelung zwischen Staaten, die nur in denen gelten, die sie auch anerkennen, auch allgegenwärtig ist, nämlich letztlich bei jeder Regelung der EU.
Aber, wie gesagt, ihr könnt gerne weiterhin "keine Mehrheitsbeschlüsse möglich" mit 2/3 Mehrheit oder meinetwegen 99/100 Mehrheit übersetzen, sie gelten, wenn überhaupt, nur in den Staaten, die Ja gesagt haben bzw. sie aus sonstwelchen Gründen anerkennen und es gibt keinen legalen Weg, einen 'Nein'-Staat zu einem Ja zu zwingen. Wenn ihr die Heeresordnung und die Bundesexekution in den derzeitig gültigen unsinnigen Versionen beibehalten wollt, könnt ihr das gerne tun, sie sind nur vollkommen ineffizient im Falle der Heeresordnung bzw. sinnbefreit wie bei der Bundesexekution. Eine sinnvolle Möglichkeit, Streitigkeiten vor Gericht auszutragen gibt's auch nicht (was auch ein Verstoß gegen Artikel 11 darstellt, in dem eine eben solche vorschreibt), womit wir hier deutlich schlechter abschneiden als die Fürsten damals, was den Fortschritt und die Organisation des Bundes angeht, aber was soll's?
Geändert von Yasmin D'Ahara (26. Februar 2012 um 00:24 Uhr)
Das ist doch (mal wieder) völliger Käse. Ich hab Dir schon lang und breit erklärt, dass die einzige organische Bundeseinrichtung die Versammlung der Fürsten ist. Die Bundesarmee ist keine organische Bundeseinrichtug. Das klärt sich auch ganz schnell, wenn man mal nachschaut, was im Staatswesen ein Organ ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Organ_%...tlichen_Rechts
Da damit klar ist, dass die Bundesarmee keine organische Bundeseinrichtung ist, braucht es auch keiner Einstimmigkeit, um darüber einen Entschluss zu fassen.
Der bayrische König gratuliert dem Fürsten von Reuss und seiner Sächsischen Gattin herzlich und schickt ein Fass Starkbier für den Grafen und einige Schokotafeln für die werte Gemahlin als Hochzeitsgeschenke nach Norden.
Desweiteren fragt er an ob er mitfeiern darf. Damit würde die Hochzeit zu einem hohen gesellschaftlichen Ereignis
Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
Zitat von Azrael
Es sind natürlich alle Fürsten herzlich eingeladen an den Feierlichkeiten teil zu nehmen
Die Story die ich euch 2014 versprochen habe!
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