Zitat von
goethe
Deutsche Fürsten, Abgeordnete der Signatarmächte!
Nach so vielen Wochen hat sich jemand einmal die Bundesakte vorgenommen, an die wir alle gebunden sind. Es scheint so, als dass sich daran niemand mehr erinnern möchte. Sind ja schon drei Jahre her, dass sie beschlossen wurde.
Wie steht das Plenum zu Artikel XI? Müssen erst die Signatarmächte des Deutschen Bundes angerufen werden um dem Treiben Einhalt zu gebieten? Oder wollt ihr bereits nach drei Jahren den Deutschen Bund gegenstandslos werden lassen?
1818 erweist sich als ein sehr dunkles Jahr für die Deutschen Lande. Zuerst werden die Fürsten unter erheblichem Druck gesetzt, ein dem Geiste des Bundes entgegen stehendes Gesetzeswerk, zu einer scheinbaren Legitimität zu verhelfen. Und wenige Wochen danach rasseln die Kriegswaffen ohne dass die eigentlich in der Bundesakte für solche Fälle vorgesehenen Mechanismen in Kraft gesetzt werden
Wem es unter Euch noch nicht aufgegangen sein sollte, dem sage ich es noch einmal unmissverständlich: Mit dem ersten Schritt, den ein fremder Soldat den Fuß auf nassauisches Gebiet setzt, ist der Deutsche Bund Geschichte!
gez. Ernst Franz Ludwig Marschall von Bieberstein, Staatsminister des Herzogtums Nassau
PS: als Nachfolgekonstrukt, und nur als solches, ergibt dann die Idee des "Dritten Deutschlands", der die träumerischen Suddeutschen wieder einmal anhängen, einen Sinn. Ob es lebensfähiger als unser jetziger Bund sein wird, bezweifele ich allerdings sehr.