Seite 2 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 16 bis 30 von 47

Thema: Fragen zu BWL und anderen Wirtschaftswissenschaften

  1. #16
    Reaktionärer Benutzer Avatar von Cato d. Ä.
    Registriert seit
    09.08.11
    Beiträge
    5
    Tzu ist jetzt auch Informatiker.

    Hattest Du nicht vor 2 Jahren noch Chemie studiert?

  2. #17
    Registrierter Benutzer Avatar von Anubis89
    Registriert seit
    15.06.08
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    834
    Habe eine Frage zur Gewinnmaximierung. Die Theorie besagt, dass der Gewinn am größten ist, wenn Grenzerlös=Grenzkosten. Was ich jetzt irgendwie nicht verstehe ist, warum nun der größte Gewinn nicht bei dieser Situation stattfinden soll: Grenzerlös>Grenzkosten.

  3. #18
    esst mehr Teile Avatar von mauz
    Registriert seit
    27.11.09
    Beiträge
    20.311
    wenn es nicht um infinitesimal kleine Werte geht (rechnen wir einfach mit GE(1000)-GK(1000) = 1 Cent und GE(1001)-GK(1001) = - 2 Cent), dann hast du recht. Aber: in dem Moment wo wir infinitesimal rechnen (bspw. große Warenmengen im Bergbau oder der Landwirtschaft), gibt es immer einen zusätzlichen Grenzgewinn (selbst wenn es nur 0,0001 Cent sind) und zwar solange bis die Gleichung GK=GE erfüllt ist; das is halt der theoretiscch und mathematisch korrekte Wert

  4. #19
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
    Registriert seit
    03.08.06
    Ort
    Zürich
    Beiträge
    34.486
    Ausserdem ist der Begriff 'Grenzerlös>Grenzkosten' sehr ungenau, denn er umfasst ja gewissermassen das gesamte Gebiet zwischen 0 und dem Schnittpunkt von Grenzerlös und Grenzkosten. Und schon die Logik legt nahe, dass der optimale Punkt nicht bei 3, 4, 5 und 6 Einheiten liegen kann.
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  5. #20
    Minion Avatar von Tzu Iop
    Registriert seit
    28.10.05
    Ort
    Im EG ohne Aufzug *schulterzuck*
    Beiträge
    6.377
    So Rechnungswesen:

    Aufnahme eines Bankdarlehens am 11.10.10.
    Die Buchung ist sinngemäß "Bank an Darlehen x €".
    Es entstehen zukünftig Ausgaben bei der Tilgung und Kosten für die Zinsen. Zeitpunkt ist jeweils bei Fälligkeit. Außerdem hat man anfangs Einnahmen in Höhe des Darlehens.

    Hängt da sonst noch was dran, was ich übersehe oder ist was falsch?


    @Offtopic:
    Zitat Zitat von Cato d. Ä. Beitrag anzeigen
    Tzu ist jetzt auch Informatiker.

    Hattest Du nicht vor 2 Jahren noch Chemie studiert?
    Um deine Frage spät zu beantworten: Ja hab ich, aber irgendwie bin ich an meinem Studienort nicht so ganz mit den Umgangsformen warm geworden und hab mich für einen kompletten Wechsel entschieden. Rückblickend war die Entscheidung sicher nicht falsch.
    Papoy!

  6. #21
    Tanzt Avatar von zerialienguru
    Registriert seit
    29.06.02
    Ort
    Im schönen Oldenburg
    Beiträge
    34.907
    Erstmal buchst Du Bank an Darlehen (korrekt ist Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten, aber das nimmt man meist nicht so genau).
    Wichtig wäre noch zu wissen, was für en Darlehen das ist. Annuitätendarlehen etc. Das gibt es mehrere Formen. Meist ist es ein Tilgungsdarlehen, folgendes Text gilt dafür.
    Die Zinsen sind auf die einzelnen Geschäftsjahre aufzuteilen. Buchung hängt von den Tilgungszeiträumen ab. Auf jeden Fall musst Du den gezahlten Betrag aufdröseln in die Tilgungssume (etwa: Darlehen an Bank) und die Zinsen (Zinsaufwand an Bank). Die Zinsen musst Du ggf. nochmals aufsplitten. Kommt drauf an, wie genau die Lösung sein soll, wenn es ganz exakt ist, musst Du noch die Tage zählen, da der Oktober schon begonnen hat und Du nicht für 31 Tage im Oktober Zinsen zahlst, sondern erst für die Tage beginnend mit dem 11. Oktober. In der Regel rechnet man das Ganze aber monatsweise.
    Frage: Wird 100% des Darlehens ausbezahlt oder wird ein kleiner Teil einbehalten (das Disago, meist so 2%)? Falls es ein Disago gibt, musst Du diesen nicht ausgezahlten Betrag auf die Jahre aufteilen und dort jeweils als Aufwand buchen, Auch hier wieder monatsweise abrechnen, Konto ist ebenfalls Zinsaufwand.
    Steuern habe ich jetzt mal außen vor gelassen.

  7. #22
    Minion Avatar von Tzu Iop
    Registriert seit
    28.10.05
    Ort
    Im EG ohne Aufzug *schulterzuck*
    Beiträge
    6.377
    Aufgabe war nur:
    Ermitteln Sie für die unten aufgeführten Geschäftsvorfäalle, ob und wann
    Ausgaben, Auszahlungen, Aufwand und/oder Kosten bzw. Einnahmen
    Einzahlungen, Ertrag und/oder Leistungen vorliegen:

    1. Aufnahme eines Bankdarlehens am 11.10.10.
    So detailliert mit Buchung, wie du das beschrieben hast, war das gar nicht gefordert. Aber angesichts der Tatsache bei welchen Beständen du buchst, denke ich mal, dass ich richtig liege.
    Die Aufgabe hat mich halt irritiert, weil es vorher immer darum ging, die Buchung richtig zu verteilen (Abschreibungen und so) und auf einmal wollen die sowas wissen.
    Papoy!

  8. #23
    Tanzt Avatar von zerialienguru
    Registriert seit
    29.06.02
    Ort
    Im schönen Oldenburg
    Beiträge
    34.907
    Das ist eine Controlling-Aufgabe. Den Krempel konnte ich mir nie lange merken, hab ich erst einen Tag vor der Klausur gelernt und einen Tag nach der Klausur wieder vergessen. Ja, ich bin kein Controller.
    Das dürfte Dir helfen:
    http://www.controllingportal.de/Fach...ng-Kosten.html

  9. #24
    Minion Avatar von Tzu Iop
    Registriert seit
    28.10.05
    Ort
    Im EG ohne Aufzug *schulterzuck*
    Beiträge
    6.377
    Sehe ich es richtig, dass der Besitzwechsel, das Gegenstück zum Schuldwechsel ist? Und der Schuldwechsel zu den kurzfristigen Schulden in der Bilanz und der Besitzwechsel zum Umlaufvermögen gehört?

    Außerdem: Warum ist ein 3-Monats-Festgeldkonto Umlaufvermögen, während Aktien Anlagevermögen sind? Aktien sind doch normalerweise liquider als ein Festgeldkonto?
    Papoy!

  10. #25
    Tanzt Avatar von zerialienguru
    Registriert seit
    29.06.02
    Ort
    Im schönen Oldenburg
    Beiträge
    34.907
    Der Unterschied zwischen Anlagevermögen (AV) und Umlaufvermögen (UV) ist die zeitliche Komponente. Was dem Betrieb langfristig dient (= länger als ein Jahr), ist AV, der Rest UV. Ein Festgeldkonto über drei Monate ist deswegen UV, wäre es über 15 Monate, wäre es AV. Bei den Aktien kommt es darauf an, ob sie zu Spekulationszwecken (=UV) oder als längerfristiges Investment (=AV) erworben worden sind. Bei der Bilanzierung wird hier ggf. seitens der Jahresabschlussersteller nachgefragt, mit welcher Absicht die Aktien erworben worden sind.
    edit: http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__247.html
    Die Rechtsprechung hat das "dauerhaft" dann mit einem Jahr und länger definiert.


    Wechsel sind sowas von veraltet, die wurden schon direkt in der Berufsschule ausgeschlossen vom Lehrinhalt. An der Uni dann auch. Kann ich also nix zu sagen. Interessiert mich auch nicht.

  11. #26
    Registrierter Benutzer Avatar von Carlomagno
    Registriert seit
    28.09.06
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    13.394
    Zitat Zitat von Tzu Iop Beitrag anzeigen
    Sehe ich es richtig, dass der Besitzwechsel, das Gegenstück zum Schuldwechsel ist? Und der Schuldwechsel zu den kurzfristigen Schulden in der Bilanz und der Besitzwechsel zum Umlaufvermögen gehört?
    Jep, stimmt so. Der Wechsel ersetzt ja eigentlich nur die (Lieferanten-)Verbindlichkeit bzw. (Kunden-)Forderung durch ein eigenständiges Wechseldokument, indem er den Betrag verbrieft und schneller realisierbar macht.

    Beruflich hatte ich zum letzten Mal vor knapp 20 Jahren mit Wechseln zu tun. Die sind quasi ausgestorben, tauchen aber immer noch in irgendwelchen obskuren Lehrbüchern auf. So wie ich das einschätze, verlieren auch Schecks immer mehr an Bedeutung. Statt Verrechnungsschecks gibt es heute fast nur noch Einzugsermächtigung, Überweisung und Factoring, statt Euroscheck nun die Maestro-Karte. Oder zahlt/kassiert hier noch jemand mit Schecks?

  12. #27
    Minion Avatar von Tzu Iop
    Registriert seit
    28.10.05
    Ort
    Im EG ohne Aufzug *schulterzuck*
    Beiträge
    6.377
    Zitat Zitat von Carlomagno Beitrag anzeigen
    Jep, stimmt so. Der Wechsel ersetzt ja eigentlich nur die (Lieferanten-)Verbindlichkeit bzw. (Kunden-)Forderung durch ein eigenständiges Wechseldokument, indem er den Betrag verbrieft und schneller realisierbar macht.

    Beruflich hatte ich zum letzten Mal vor knapp 20 Jahren mit Wechseln zu tun. Die sind quasi ausgestorben, tauchen aber immer noch in irgendwelchen obskuren Lehrbüchern auf. So wie ich das einschätze, verlieren auch Schecks immer mehr an Bedeutung. Statt Verrechnungsschecks gibt es heute fast nur noch Einzugsermächtigung, Überweisung und Factoring, statt Euroscheck nun die Maestro-Karte. Oder zahlt/kassiert hier noch jemand mit Schecks?
    In meinem Vorlesungsskript sind Wechsel noch drinne, obwohl es von 2008 ist.

    Aber das beantwortet dann auch erstmal meine Fragen.
    Papoy!

  13. #28
    Tanzt Avatar von zerialienguru
    Registriert seit
    29.06.02
    Ort
    Im schönen Oldenburg
    Beiträge
    34.907
    Ich bekomme übrigens tatäschlich noch einmal im Jahr einen Scheck von meiner Vermieterin (die sit so um die Siebzig) wegen der Nebenkostenabrechnung. Schecks sterben auch langsam aus, das ist richtig. Wechsel gibt es, wenn überhaupt, nur noch in der Landwirtschaft in wirklich ländlichen Gebieten.
    Interessanterweise kann auch kaum jemand den ganzen steuerlichen Kram zur Land- und Forstwirtschaft. Das machen meist spezialisierte Steuerberater, von denen dann vielleicht auch noch der einen oder andere mit Wechseln umgehen kann.

  14. #29
    Bi-winning. Avatar von juelZ
    Registriert seit
    22.06.08
    Ort
    Leverkusen
    Beiträge
    896
    Zitat Zitat von Carlomagno Beitrag anzeigen
    Beruflich hatte ich zum letzten Mal vor knapp 20 Jahren mit Wechseln zu tun. Die sind quasi ausgestorben, tauchen aber immer noch in irgendwelchen obskuren Lehrbüchern auf.
    Bei mir kam es letztes Jahr in der Klausur dran, danke Uni Köln.
    Do you really want to live in a world without coke?


  15. #30
    Registrierter Benutzer Avatar von Carlomagno
    Registriert seit
    28.09.06
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    13.394
    Zitat Zitat von zerialienguru Beitrag anzeigen
    Interessanterweise kann auch kaum jemand den ganzen steuerlichen Kram zur Land- und Forstwirtschaft. Das machen meist spezialisierte Steuerberater, von denen dann vielleicht auch noch der einen oder andere mit Wechseln umgehen kann.
    Sieht hier in Berlin genauso aus. LuF ist halt ein Spezialgebiet im Steuerrecht, mit dem man in städtischen Gebiet so gut wie gar nicht in Berührung kommt. Die großen Landwirtschaftsbetriebe im brandenburgischen Umland werden von lokalen Steuerbüros (auch jüngeren Baujahrs ) mit ebensolchem Fokus erfolgreich beackert. Was soll man sich auch mit speziellen Themen beschäftigen, wenn man die doch so gut wie nie braucht? Ich seh das ähnlich bei Reisebüros und Reiseveranstaltern, die haben ein recht komplexes Umsatzsteuersystem. Für ein Reisebüro würde ich mich damit nicht fundiert befassen. Hab ich aber ein Dutzend in der Kundschaft, sieht das halt anders aus.

Seite 2 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •