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Thema: Morddrohung: was passiert...?

  1. #61
    Hup Holland Hup!!!!! Avatar von Jessebenbenjam
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    Ich werde nie im Leben Jura studieren.

    Das größte Misstrauensvotum an Gott:
    ein Blitzableiter auf dem Kirchendach.

  2. #62
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    Ach im Nebenfach ist das noch ganz amüsant.
    # Sie haben gerade einen Burnsy© Qualitätspost gelesen!
    # Ich biete Seminare zum Aufreißen von Frauen an!

  3. #63
    Bi-winning. Avatar von juelZ
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    Jep, bisschen aufgeblasene Rhetorik und rechnen können sie auch nicht.
    Do you really want to live in a world without coke?


  4. #64
    Asche und Staub Avatar von Justus
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    Zitat Zitat von simsahas Beitrag anzeigen
    Hmmm...wie du schon sagst: §241 stellt das Inaussichtstellen eines Verbrechens unter Strafe - aber doch als Nötigungsmittels, nicht als Nötigungserfolg. Was die Relation angeht, so ist das natürlich in der Tat tricky Ich glaube (spätestens seit Gäfgen) nicht mehr, dass man sich da auf richerliche Unterstützung verlassen kann Aber hier geht es ja auch nicht um die Forderungsdurchsetzung mit Gewalt, sondern nur um die Gewaltandrohung bei einem - mE - nicht rechtswidrigem Ziel. Und dafür sollte doch § 241 lex speciales sein, in dem Sinne, dass Strafbarkeit nur aus der Ankündigung von Verbrechen und nicht anderen Nötigungsmitteln folgt...

    Wie auch immer...Kantel würdigt jetzt hoffentlich, dass die ersten Ausführungen in diesem Faden knapp gehalten waren
    Der Nötigungserfolg (Zweck) ist ja, dass der alte Sack nicht mehr beleidigt. Das ist sicherlich ein ehrenwertes Ziel .
    Beim Vergleich geht es ja auch nicht um Forderungsdurchsetzung mit Gewalt, sondern mit Drohung mit Gewalt (Moskau-Inkasso). Auch das wird missbilligt und man wird auf den Rechtsweg verwiesen, obwohl das Eintreiben einer rechtmäßigen Forderung ist ja auch ein rechtmäßiges Ziel ist.
    241 kann dazu nicht lex specialis sein, da 240 nur dann nicht einschlägig ist, wenn Nötigungsmittel, Nötigungszweck und die Relation nicht verwerflich sind .

    Ach ja, es macht mir Freude, die Vorurteile über Juristen zu bestätigen .
    Für ein Schiff, das seinen Hafen nicht kennt, weht jeder Wind ungünstig.

  5. #65
    User Avatar von Roter Erik
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    Zitat Zitat von Justus Beitrag anzeigen
    ...
    Ach ja, es macht mir Freude, die Vorurteile über Juristen zu bestätigen .
    Es gelingt dir/euch ganz hervorragend

  6. #66
    Klingone Avatar von Worf der Große
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    Kann das ganze nicht als Notwehr durchgehen?
    Sig sauer

  7. #67
    Asche und Staub Avatar von Justus
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    Zitat Zitat von Worf der Große Beitrag anzeigen
    Kann das ganze nicht als Notwehr durchgehen?
    Leider nicht, der Bekannte müsste ihm schon beim Aussprechen der Beleidigung auf die Fresse hauen, sonst ist der Angriff iSd § 32 StGB nicht mehr gegenwärtig.
    Für ein Schiff, das seinen Hafen nicht kennt, weht jeder Wind ungünstig.

  8. #68
    * Ultra-möhrig * Avatar von simsahas
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    Zitat Zitat von Worf der Große Beitrag anzeigen
    Kann das ganze nicht als Notwehr durchgehen?
    Zitat Zitat von Justus Beitrag anzeigen
    Leider nicht, der Bekannte müsste ihm schon beim Aussprechen der Beleidigung auf die Fresse hauen, sonst ist der Angriff iSd § 32 StGB nicht mehr gegenwärtig.
    Nuja...probieren würde ich das auch mal (am besten noch in Kombi von 32 und 193)

    So ala...permanente Gegenwärtigkeit aufgrund der fortlaufenden Kontiunität der Beleidigungen (grade bei 185 kann man das doch mal versuchen)
    PB-History: PB23 ● BF1 ● PB25 ● PB27 ● PB28 ● BF3 ● PB30 ● PB33 ● BF5 ● PB37 ● PB 38 ● BF7 ● PB44 ● BF9 ● PB47 ● PB48 ● PB 51 ● BF 15 ● PB 53 ● PB 54 ● PB 57 ● PB 60

    ~~~ W..........O..........M..........B..........A..........T ~~~


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    Zitat Zitat von ElDuderino91 Beitrag anzeigen
    :woohoo: Ich spiele mit einem Genie zusammen :nana:

  9. #69
    Klingone Avatar von Worf der Große
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    Zitat Zitat von Justus Beitrag anzeigen
    Leider nicht, der Bekannte müsste ihm schon beim Aussprechen der Beleidigung auf die Fresse hauen, sonst ist der Angriff iSd § 32 StGB nicht mehr gegenwärtig.
    Ich hörte mal, dass Notweher auch noch knapp ne Sekunde (oder so) später gilt. Also mehr im Sinne einer verteidigenden Reaktion, als als Rache.
    Sig sauer

  10. #70
    anarchische Grünhaut Avatar von Kermit
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    Ah ja.

    das gilt dann für die mit dem lansamen Auffassungsvermögen?
    ---------------------------------------------------------------

    Zitat Zitat von Des Pudels Kern Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Der Falke Beitrag anzeigen
    Weil so weit ich weiß sind in D auch Lügen meistens von der Meinungsfreiheit erfasst.
    Man kann dich auf diesen Nebensatz durch "weil" Konjunktion reduzieren, Falke. Immer wenn son Ding vom Stapel läuft, weiß selbst der nachsichtigste Leser, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, sich zurückzulehnen, kurz in sich zu gehen und wichtige andere Tagesgeschäfte zu evaluieren. Mir fiel beispielsweise plötzlich ein, dass ich schon seit geraumer Zeit mal einen abseilen wollte, ohne abzukneifen.

  11. #71
    * Ultra-möhrig * Avatar von simsahas
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    Zitat Zitat von Worf der Große Beitrag anzeigen
    Ich hörte mal, dass Notweher auch noch knapp ne Sekunde (oder so) später gilt. Also mehr im Sinne einer verteidigenden Reaktion, als als Rache.
    Notwehr setzt ua einen gegenwärtigen Angriff voraus. Gegenwärtig ist ein Angriff, wenn er unmittelbar bevorsteht, stattfindet oder noch fortdauert. Eine Beleidigung ist grds mit ihrer Aussprache voll- und beendet, damit nicht mehr gegenwärtig. Etwas anderes gilt nur, wenn bei einer Vielzahl ausgesprochener Beleidigungen (Tirade) davon auszugehen ist, dass eine weitere unmittelbar bevorsteht. Dann kann die Notwehr bezogen auf die weitere Beleidigung schon gegenwärtig aber nicht mehr auf die letzte Beleidigung bezogen noch gegenwärtig sein. Ausnahmen auch hier.....bei Fortdauern einer (besonders schweren) Beleidigung....
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    Zitat Zitat von ElDuderino91 Beitrag anzeigen
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  12. #72
    Unbekannter Nr 17984 Avatar von Walahan
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    Irgendwie fehlt mir auch das Verständnis dafür, dass mir, wenn meine Frau regelmässig durch so eine Dumpfbacke angelabert würde, eine der erwähnten Strafen (hohe Geldstrafe, Verlust der Beamtenstellung) wegen eines einmaligen Ausfälligwerdens drohte

    Es laufen hier im Land genügend dauernotgeile Schweine herum, die meinen, dass sie jede Strohwitwe durch obszöne Anrufe oder Anmachen rumkriegen. Ich hoffe, dass der Fall bei einer Richterin landet, die die Thematik durchschaut *daumendrück*

  13. #73
    Bi-winning. Avatar von juelZ
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    Und ich hoffe, dass der "Kollege" lernt, dass ein gepflegtes "Ich mach dich Messer" hier einfach nicht zur Konfliktregelung gehört.
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  14. #74
    Antiregistrent Avatar von Prod
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    Zitat Zitat von Walahan Beitrag anzeigen
    Irgendwie fehlt mir auch das Verständnis dafür, dass mir, wenn meine Frau regelmässig durch so eine Dumpfbacke angelabert würde, eine der erwähnten Strafen (hohe Geldstrafe, Verlust der Beamtenstellung) wegen eines einmaligen Ausfälligwerdens drohte

    Es laufen hier im Land genügend dauernotgeile Schweine herum, die meinen, dass sie jede Strohwitwe durch obszöne Anrufe oder Anmachen rumkriegen. Ich hoffe, dass der Fall bei einer Richterin landet, die die Thematik durchschaut *daumendrück*
    So wie Du sollte er sich jedenfalls nicht geben oder gar äußern. Mangelnde Unrechtseinsicht wirkt strafschärfend.

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