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Thema: Abzocken durch abmahnungen - Geschäftsmodell für Privatleute?

  1. #1
    Administrator
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    Abzocken durch abmahnungen - Geschäftsmodell für Privatleute?

    Ich denke, ich bin nicht der einzige, der "An alle Haushalte mit Tagespost"-Werbung bekommt.
    Angenommen ich knöpfe mir ein Unternehmen, das mich mit diesem Kram bombardiert vor und fordere Sie dazu auf, diesen Spam zu unterlassen.
    Da sie durch ihre "An alle Haushalte..."-Werbung keine Möglichkeit haben, mich herauszufiltern werde ich doch weiter Müll von denen bekommen.
    Kann ich das Unternehmen dann verklagen?
    Wie viel Geld springt dabei für mich heraus?
    Verstand op nul, frituur op 180.

  2. #2
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Das geht tatsächlich, gibt einen entsprechenden Passus im BGB.
    Ob Du allerdings das Geld erhältst, wenn sich die Firma nicht dran hält, weiß ich nicht. Du hast ja in dem Sinne keinen richtigen Schaden, die "Belästigung" als solche ist sehr gering. Ich könnte mir eher vorstellen, dass die Firma bei wiederholten Verstößen eine Strafe an die zuständige Stelle zahlen muss. Ist aber nur eine Vermutung. Bei meiner BGB-Vorlesung sind wir nur bis zu dem Teil gelangt, dass man den Werbefirmen tatsächlich untersagen kann, Werbung bei einem in den Briefkasten zu schmeißen, wenn man sie dazu aufgefordert hat (und ich glaub der Hinweis auf dem Briefkasten ("Keine Werbung und kostenlose Zeitungen") muss auch angebracht sein.

  3. #3
    Klingone Avatar von Worf der Große
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    Ich glaube kaum, dass das die Firma treffen wird. Eher die 1€-Botenjobber.
    Aber wenn du Geld bekommst mache ich das auch.
    Sig sauer

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