Soweit ich das bisher mitbekommen habe, treibt sich hier im Fourm ja der ein oder andere (spätere) Jurist bzw. Fachmann in Fragen der Gesetzgebung rum
Eine Frage, die mich schon länger beschäftigt, ist, welches die Grundidee unserer heutigen Gesetzgebung in D (aber auch in großen Teilen Europas) ist.
Nach meinem Wissen, liegt in D der Schwerpunkt auf Wiedereingliederung statt Bestrafung. Diese Schwerpunktsetzung resultiert aus der Überlegung, dass kein Mensch "gut" oder "böse" geboren wird, sondern dass sein Verhalten von seinen "Lebensumständen" bestimmt wird. Deshalb gibt es bei uns auch keine Todesstrafe mehr.
Desweiteren stellt sich der Staat als neutraler Dritter zwischen die streitenden Parteien, um die Blutrache und ähnliches zu verhindern und die oben genannte Schwerpunktsetzung zu verwirklichen.
Sehe ich das soweit richtig?
Und findet ihr das richtig?
Manchen Kommentaren hier im FOrum nach zu schließen (Hartz-Thread), scheint vielen (auch hier, nicht nur bei mir aufm Land^^) die möglichst harte Bestrafung von Fehlverhalten (sofern es andere betrifft) wichtiger zu sein, als das oben angesprochene Prinzip.
Ein weiterer Hintergrund könnte die Debatte um die vorzeitige Haftentlassung bzw Begnadigung von Mohnhaupt und Klar sein.
Was spricht denn gegen die Freilassung, außer die Rachsucht des Staates? Müsste Mohnhaupt nach obigem Gedanken entlassen werden und Klar 2009 auch?
p.s. Ich bitte von Posts die lediglich aus Smileys oder wenigen Worten bestehen abzusehen
p.p.s @Mods: Gehört das in die Diskussionsecke oder ins Zivilisierte?