Sehr geehrter Herr H,
vielen Dank fuer Ihre Rueckmeldung. Mein Name ist Nelly Heide. Gern gebe
ich Ihnen Informationen.
Es tut mir leid, dass Sie einen Artikel von dem Verkaeufer "YZ"
erhalten haben, der Ihrer Meinung nach nicht der Artikelbeschreibung
entspricht. Nun haben Sie eine neutrale Bewertung erhalten. Ich kann
Ihre Enttaeuschung sehr gut nachvollziehen.
In unseren Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (AGB) distanzieren wir uns
ausdruecklich von den Inhalten, die innerhalb des Bewertungs-Verfahrens
von den einzelnen Mitgliedern abgegeben werden.
Wir sind fuer diese Inhalte nicht verantwortlich - vielmehr stellen
diese jeweils eine individuelle Meinungsaeusserung der Mitglieder dar.
In unseren AGB weisen wir auch ausdruecklich darauf hin, dass diese
Meinungen ihrer Natur nach unzutreffend sein koennen (§ 6
Bewertungssystem und Vertrauenssymbole, Absatz 2)
Den Link zu den AGB finden Sie unter:
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html
Die Meinungsaeusserungen anderer Mitglieder sind von diesen selbst in
unser System gestellt worden. Diese Meinungen koennen wir daher nicht
ohne weiteres loeschen.
Bitte haben Sie Verstaendnis dafuer, Herr H, dass es uns leider
nicht moeglich ist zu beurteilen, ob der Zustand des Artikels von der
Beschreibung abweicht.
Ich moechte Ihnen jedoch einen Hinweis geben, wie Sie in dieser
Situation weiter vorgehen koennen:
Klaeren Sie die Bereitschaft des Verkaeufers, den Artikel
zurueckzunehmen oder den Kaufpreis zu mindern.
Wenn die Ware nicht der Artikelbeschreibung entspricht, muessen Sie dem
Verkaeufer zunaechst die Chance geben, mangelfreie Ware zu liefern oder
die erhaltene Ware so zu veraendern, dass Sie der Beschreibung
entspricht ("Nachbesserung").
Wenn dies innerhalb einer angemessenen Frist erfolglos bleibt oder dem
Verkaeufer gar nicht moeglich ist, koennen Sie verlangen:
- dass der Verkaeufer die Ware zuruecknimmt und den Kaufpreis erstattet
("Ruecktritt")
oder
- dass der Verkaeufer den Kaufpreis mindert und der zu viel gezahlte
Betrag erstattet wird ("Minderung").
Ich empfehle Ihnen zunaechst per E-Mail oder Telefon mit dem Verkaeufer
in Kontakt zu treten. Finden Sie in einem freundlichen Gespraech heraus,
zu welcher Variante der Verkaeufer bereit und in der Lage ist. Oft
laesst sich die Unstimmigkeit auf diesem Weg loesen.
Ich wuensche Ihnen, Herr H, dass Sie mit dem Verkaeufer im
persoenlichen Gespraech schnell eine Einigung finden werden sowie einen
schoenen Donnerstag.
Mit freundlichen Gruessen nach B. G.
Nelly Heide
eBay Sicherheitsteam