Werden denn Beleidigungen in der Realität auch bestraft? Mir ist so, als wäre das eine Leiche, weil es schlicht nicht praktikabel ist, jede angezeigte Beleidigung auch tatsächlich vor ein Gericht zu tragen.Zitat von Judicator
Werden denn Beleidigungen in der Realität auch bestraft? Mir ist so, als wäre das eine Leiche, weil es schlicht nicht praktikabel ist, jede angezeigte Beleidigung auch tatsächlich vor ein Gericht zu tragen.Zitat von Judicator
Faszinierend. Lemming interpretiert meinen Post, ich habe keine gelegehheit mich zu der Interpretation zu äußern und dann kommst du und "verurteilst" mich für Lemmings Interpretation und dann behauptest gerade du ich würde nicht denke bevor ich Poste. Dir scheint manchmal nichtmal der Gesprächsverlauf klar zu sein.Zitat von Judicator
On Topic: Natürlich darf die Justiz Gesetze nicht auslegen wie es ihr gerade Einfällt. Aber vielleicht hat dieser Prozess gerade hierin sein Gutes. Denn beide Seiten haben ja angekündigt, bis in die letzte Instanz zu gehen. Damit wird die Sache endgültig geklärt. Nebenbei würde ich mich nicht wundern, wenn das auch der Hintergedanke von einer oder beider Seiten wäre. Schließlich kann auch die BaWü-Justiz nicht glücklich mit einer derartigen Rechtslage sein.
Let the flag for hypocrisy fly high from every pole!
Mit diesem edlen Vorhaben ist er ohnehin gut 70 Jahre zu spät dran.Zitat von big E
Die Staatsanwaltschaften klagen regelmäßig nur Beleidigungen an, wenn sie im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr erfolgen.Zitat von Captain_America
Ansonsten gibt es eben die Möglichkeit des Privatklageverfahrens, in dem der Geschädigte selbst Staatsanwalt spielen darf.
Wenn er eine strafrechtliche Ahndung will, kann er sie auch grds. herbeiführen. Das ist nur eine Frage, wie penetrant jemand ist und wie er sich auskennt.
Schönes Eigentor.Zitat von Spaceman Spiff
Dir ist schon klar, dass ich gar nicht mit Dir geredet und Dich auch nicht zitiert habe. Wenn Du Dich angesprochen fühlst, ist das zunächst einmal allein Dein Problem. Formal war von Dir nämlich gar keine Rede.
Dass ich Deinen Post u.a. im Auge hatte, steht auf einem anderen Blatt, tut aber für den Gesprächsverlauf nichts zur Sache.
Warum soll sie darüber unglücklicher sein als die Justiz von anderen Bundesländern? Warum soll sie überhaupt unglücklich über die Rechtslage sein?Zitat von Spaceman Spiff
Außerdem steht die Rechtslage fest und kann auch vom BGH nicht geändert werden.
Zitat von El Promillo
nix EigentorZitat von Judicator
Willst du ernsthaft behaupten es macht einen Unterschied, ob du die Kugel signierst, mit der du auf jemanden schießt?Dir ist schon klar, dass ich gar nicht mit Dir geredet und Dich auch nicht zitiert habe. Wenn Du Dich angesprochen fühlst, ist das zunächst einmal allein Dein Problem. Formal war von Dir nämlich gar keine Rede.
Dass ich Deinen Post u.a. im Auge hatte, steht auf einem anderen Blatt, tut aber für den Gesprächsverlauf nichts zur Sache.
Kann sowas nicht bis zum BVerfG gehen?Warum soll sie darüber unglücklicher sein als die Justiz von anderen Bundesländern? Warum soll sie überhaupt unglücklich über die Rechtslage sein?
Außerdem steht die Rechtslage fest und kann auch vom BGH nicht geändert werden.
Das "BaWü" sollte die Schwabenjuristen nicht von anderen abgrenzen.
Ich hoffe einfach mal, dass die Leute die Sache für genau so albern halten wie wir und nur aus bürokratischer Überkorrektness so handeln.
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In dem Fall war die Kugel bewusst in den Raum geschossen, weil ich eine Diskussion wie diese vermeiden wollte.Zitat von Spaceman Spiff
Außerdem warst Du nicht der Einzige und auch nicht der Schlimmste.
Grds. ist die VB kein ordentliches Rechtsmittel, kann aber im Einzelfall in Betracht kommen. Ich glaub nicht, dass das hier der Fall sein wird.Zitat von Spaceman Spiff
Der Fehler liegt hier allein beim Gesetzgeber. Die Regelung ist mMn auch nicht rechtswidrig, sondern schlichtweg unzweckmäßig. Wie gesagt, das ist kein Fall für die Justiz und kann der auch nicht angelastet werden.
Seitenweise Diskussion über Nazisymbole und ein Mitglied des WRF lässt auf seinem "originellen" Avatar deutlich Dienstgradabzeichen der SS erkennen. Respekt.
Herzlichen Glückwunsch, Du bist ja ein ganz Schlauer
Nenn mal lieber Fakten als hier den Volljuristen raushängen zu lassen. Wir kennen weder jedes einzelne, verbotene Symbol, noch scannen wir alle zwei Stunden das Forum nach solchen Symbolen durch.
Tja, falls Doppelkopfs Avatar gemeint ist, war Speer bei der SS? Zumindest erkenne ich das auf dem Foto auch nicht eindeutig als SS-Dienstrangabzeichen.
"Alles, was überhaupt gedacht werden kann, kann klar gedacht werden.
Alles, was sich aussprechen lässt, lässt sich klar aussprechen."
Ludwig Wittgenstein
Er nutzt den Ava schon seit Tagen. Aber alle meine subtilen Versuchen ihn als stupiden Fascho zu brandmarken wurden als Aggression meinerseits verurteilt. U.a. rechtfertigte man sich mit Ironie...
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http://upload.wikimedia.org/wikipedi...S_bis_1942.pngZitat von Hadrian
Es ist das Rangemblem eines Gruppenführers.
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Nach allem was ich bisher herausgefunden habe war Speer Mitglied der SA und das Foto zeigt ihn vermutlich mit den Rangabzeichen eines Gruppenführers.
Gibt es hinsichtlich SS und SA und deren Symblolik bzw. deren Verwendung gesetztliche Regelungen, weiß da jemand genaueres?
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Ich dachte, dass das Ribbentrop ist.
edit: hier ist auch gleich das googleergebnis...
Macht es bei weitem nicht besser.
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Das ist Joachim von Ribbentrop, der in seiner Funktion als Reichsaußenminister auch einen Ehrendienstgrad bei der SS hatte (wie übrigens auch v.Weizsäckers Vater, der Brigadeführer war). Das dreifache Eichenlaub zeigt an, dass er mindestens Gruppenführer war und somit wenigstens den Rang eines WH-Generalleutnants hatte.Zitat von Hadrian
Ob das Zeigen einer SS-Uniform problembehaftet ist, weiß ich ohne Kommentar auch nicht. Ich vermute aber nicht, da die Uniform nur als Annex zur abgebildeten Persönlichkeit auftritt. I.Ü. sieht man ohnehin keine NS-Symbole im engeren Sinne.
Könnte auch ein Obergruppenführer sein, da man nur die Hälfte sieht.Zitat von Spaceman Spiff