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Thema: Hakenkreuze und rechtliche Bedenken

  1. #46
    fozzie_bear
    Gast
    Zitat Zitat von Judicator
    Zumal man das Ganze ja ohnehin im Zivilrecht erfasst hat. Der Betroffene kann auf Widerruf, Schmerzensgeld und wer weiß was klagen. Zuzüglich trägt der Beleidigende die ganzen Verfahrenskosten. Wo man darüber hinaus noch ein Strafbedürfnis für ein Kriminalunrecht erkennen mag, ist mir schleierhaft.
    Werden denn Beleidigungen in der Realität auch bestraft? Mir ist so, als wäre das eine Leiche, weil es schlicht nicht praktikabel ist, jede angezeigte Beleidigung auch tatsächlich vor ein Gericht zu tragen.

  2. #47
    Salonlöwe Avatar von Spaceman
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    Zitat Zitat von Judicator
    Manche Leute scheinen wirklich nicht nachzudenken, bevor sie ihren Sermon posten.
    Faszinierend. Lemming interpretiert meinen Post, ich habe keine gelegehheit mich zu der Interpretation zu äußern und dann kommst du und "verurteilst" mich für Lemmings Interpretation und dann behauptest gerade du ich würde nicht denke bevor ich Poste. Dir scheint manchmal nichtmal der Gesprächsverlauf klar zu sein.

    On Topic: Natürlich darf die Justiz Gesetze nicht auslegen wie es ihr gerade Einfällt. Aber vielleicht hat dieser Prozess gerade hierin sein Gutes. Denn beide Seiten haben ja angekündigt, bis in die letzte Instanz zu gehen. Damit wird die Sache endgültig geklärt. Nebenbei würde ich mich nicht wundern, wenn das auch der Hintergedanke von einer oder beider Seiten wäre. Schließlich kann auch die BaWü-Justiz nicht glücklich mit einer derartigen Rechtslage sein.
    Let the flag for hypocrisy fly high from every pole!

  3. #48
    ...
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    Zitat Zitat von big E
    da versucht einer was gegn nazis zu organisieren
    Mit diesem edlen Vorhaben ist er ohnehin gut 70 Jahre zu spät dran.

  4. #49
    Banned Avatar von Judicator
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    Zitat Zitat von Captain_America
    Werden denn Beleidigungen in der Realität auch bestraft? Mir ist so, als wäre das eine Leiche, weil es schlicht nicht praktikabel ist, jede angezeigte Beleidigung auch tatsächlich vor ein Gericht zu tragen.
    Die Staatsanwaltschaften klagen regelmäßig nur Beleidigungen an, wenn sie im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr erfolgen.
    Ansonsten gibt es eben die Möglichkeit des Privatklageverfahrens, in dem der Geschädigte selbst Staatsanwalt spielen darf.
    Wenn er eine strafrechtliche Ahndung will, kann er sie auch grds. herbeiführen. Das ist nur eine Frage, wie penetrant jemand ist und wie er sich auskennt.

    Zitat Zitat von Spaceman Spiff
    Faszinierend. Lemming interpretiert meinen Post, ich habe keine gelegehheit mich zu der Interpretation zu äußern und dann kommst du und "verurteilst" mich für Lemmings Interpretation und dann behauptest gerade du ich würde nicht denke bevor ich Poste. Dir scheint manchmal nichtmal der Gesprächsverlauf klar zu sein.
    Schönes Eigentor.
    Dir ist schon klar, dass ich gar nicht mit Dir geredet und Dich auch nicht zitiert habe. Wenn Du Dich angesprochen fühlst, ist das zunächst einmal allein Dein Problem. Formal war von Dir nämlich gar keine Rede.
    Dass ich Deinen Post u.a. im Auge hatte, steht auf einem anderen Blatt, tut aber für den Gesprächsverlauf nichts zur Sache.


    Zitat Zitat von Spaceman Spiff
    Schließlich kann auch die BaWü-Justiz nicht glücklich mit einer derartigen Rechtslage sein.
    Warum soll sie darüber unglücklicher sein als die Justiz von anderen Bundesländern? Warum soll sie überhaupt unglücklich über die Rechtslage sein?
    Außerdem steht die Rechtslage fest und kann auch vom BGH nicht geändert werden.

    Zitat Zitat von El Promillo
    Mit diesem edlen Vorhaben ist er ohnehin gut 70 Jahre zu spät dran.

  5. #50
    Salonlöwe Avatar von Spaceman
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    Zitat Zitat von Judicator


    Schönes Eigentor.
    nix Eigentor

    Dir ist schon klar, dass ich gar nicht mit Dir geredet und Dich auch nicht zitiert habe. Wenn Du Dich angesprochen fühlst, ist das zunächst einmal allein Dein Problem. Formal war von Dir nämlich gar keine Rede.
    Dass ich Deinen Post u.a. im Auge hatte, steht auf einem anderen Blatt, tut aber für den Gesprächsverlauf nichts zur Sache.
    Willst du ernsthaft behaupten es macht einen Unterschied, ob du die Kugel signierst, mit der du auf jemanden schießt?



    Warum soll sie darüber unglücklicher sein als die Justiz von anderen Bundesländern? Warum soll sie überhaupt unglücklich über die Rechtslage sein?
    Außerdem steht die Rechtslage fest und kann auch vom BGH nicht geändert werden.
    Kann sowas nicht bis zum BVerfG gehen?
    Das "BaWü" sollte die Schwabenjuristen nicht von anderen abgrenzen.
    Ich hoffe einfach mal, dass die Leute die Sache für genau so albern halten wie wir und nur aus bürokratischer Überkorrektness so handeln.
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  6. #51
    Banned Avatar von Judicator
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    Zitat Zitat von Spaceman Spiff
    Willst du ernsthaft behaupten es macht einen Unterschied, ob du die Kugel signierst, mit der du auf jemanden schießt?
    In dem Fall war die Kugel bewusst in den Raum geschossen, weil ich eine Diskussion wie diese vermeiden wollte.
    Außerdem warst Du nicht der Einzige und auch nicht der Schlimmste.




    Zitat Zitat von Spaceman Spiff
    Kann sowas nicht bis zum BVerfG gehen?
    Das "BaWü" sollte die Schwabenjuristen nicht von anderen abgrenzen.
    Ich hoffe einfach mal, dass die Leute die Sache für genau so albern halten wie wir und nur aus bürokratischer Überkorrektness so handeln.
    Grds. ist die VB kein ordentliches Rechtsmittel, kann aber im Einzelfall in Betracht kommen. Ich glaub nicht, dass das hier der Fall sein wird.
    Der Fehler liegt hier allein beim Gesetzgeber. Die Regelung ist mMn auch nicht rechtswidrig, sondern schlichtweg unzweckmäßig. Wie gesagt, das ist kein Fall für die Justiz und kann der auch nicht angelastet werden.

  7. #52
    Ringo
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    Seitenweise Diskussion über Nazisymbole und ein Mitglied des WRF lässt auf seinem "originellen" Avatar deutlich Dienstgradabzeichen der SS erkennen. Respekt.

  8. #53
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Herzlichen Glückwunsch, Du bist ja ein ganz Schlauer
    Nenn mal lieber Fakten als hier den Volljuristen raushängen zu lassen. Wir kennen weder jedes einzelne, verbotene Symbol, noch scannen wir alle zwei Stunden das Forum nach solchen Symbolen durch.

  9. #54
    Nordlicht Avatar von Hadrian
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    Tja, falls Doppelkopfs Avatar gemeint ist, war Speer bei der SS? Zumindest erkenne ich das auf dem Foto auch nicht eindeutig als SS-Dienstrangabzeichen.
    "Alles, was überhaupt gedacht werden kann, kann klar gedacht werden.
    Alles, was sich aussprechen lässt, lässt sich klar aussprechen.
    "
    Ludwig Wittgenstein

  10. #55
    Salonlöwe Avatar von Spaceman
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    Er nutzt den Ava schon seit Tagen. Aber alle meine subtilen Versuchen ihn als stupiden Fascho zu brandmarken wurden als Aggression meinerseits verurteilt. U.a. rechtfertigte man sich mit Ironie...
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  11. #56
    Salonlöwe Avatar von Spaceman
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    Zitat Zitat von Hadrian
    Tja, falls Doppelkopfs Avatar gemeint ist, war Speer bei der SS? Zumindest erkenne ich das auf dem Foto auch nicht eindeutig als SS-Dienstrangabzeichen.
    http://upload.wikimedia.org/wikipedi...S_bis_1942.png

    Es ist das Rangemblem eines Gruppenführers.
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  12. #57
    Nordlicht Avatar von Hadrian
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    Nach allem was ich bisher herausgefunden habe war Speer Mitglied der SA und das Foto zeigt ihn vermutlich mit den Rangabzeichen eines Gruppenführers.

    Gibt es hinsichtlich SS und SA und deren Symblolik bzw. deren Verwendung gesetztliche Regelungen, weiß da jemand genaueres?
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  13. #58
    fozzie_bear
    Gast
    Ich dachte, dass das Ribbentrop ist.

    edit: hier ist auch gleich das googleergebnis...

  14. #59
    Salonlöwe Avatar von Spaceman
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    Macht es bei weitem nicht besser.
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  15. #60
    Banned Avatar von Judicator
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    Zitat Zitat von Hadrian
    Tja, falls Doppelkopfs Avatar gemeint ist, war Speer bei der SS? Zumindest erkenne ich das auf dem Foto auch nicht eindeutig als SS-Dienstrangabzeichen.
    Das ist Joachim von Ribbentrop, der in seiner Funktion als Reichsaußenminister auch einen Ehrendienstgrad bei der SS hatte (wie übrigens auch v.Weizsäckers Vater, der Brigadeführer war). Das dreifache Eichenlaub zeigt an, dass er mindestens Gruppenführer war und somit wenigstens den Rang eines WH-Generalleutnants hatte.

    Ob das Zeigen einer SS-Uniform problembehaftet ist, weiß ich ohne Kommentar auch nicht. Ich vermute aber nicht, da die Uniform nur als Annex zur abgebildeten Persönlichkeit auftritt. I.Ü. sieht man ohnehin keine NS-Symbole im engeren Sinne.

    Zitat Zitat von Spaceman Spiff
    http://upload.wikimedia.org/wikipedi...S_bis_1942.png

    Es ist das Rangemblem eines Gruppenführers.
    Könnte auch ein Obergruppenführer sein, da man nur die Hälfte sieht.

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