Im Zugprotokoll von Gaya steht, dass sie die Luxusressourcen vom HRRDN bewusst abgelehnt haben. Die Frage ist wohl wie folgender Absatz im Bündnisvertrag zu verstehen ist:
Ist Luxushandel ein Punkt der unter "u.ä." fällt oder nicht? Finanzunterstützungen und Technologiehandel fallen noch drunter, obwohl sie keine Absprache oder Informationsweitergabe sind sondern "Wertlieferungen". Insofern könnte man Luxusartikel ebenso als Wertlieferung deuten, wonach mit der Kündigung dieser Anspruch wegfallen würde. Man könnte es aber ebenso als nicht unter "u.ä." fallend deuten. Hier ist meiner Meinung nach der Bündnisvertrag schlecht und mehrdeutig formuliert.Zu Beginn eines neues Forschungsprojektes wird ein Vertrag über die Auslieferung der Technologie abgeschlossen. Alle anderen Verpflichtungen zu Formen der Absprache, Informationsweitergabe u.ä. fallen mit Zeitpunkt der Kündigung weg. Finanzunterstützungen müssen noch eine Runde fortgesetzt werden.
Persönlich würde ich dazu tendieren Ressourcentausch in diesem Absatz impliziert zu sehen, da eben laut Formulierung auch schon Forschungstausch (" alle anderen Verpflichtungen" sprich "alle anderen Verpflichtungen neben Technologietausch") und Finanzunterstützung beinhaltet werden. Und danach müsste der Handel nach der Kündigung nicht mehr fortgesetzt werden.
Allerdings habe ich gerade gesehen, dass der Zug mit der Verweigerung des Handels um 10:37 Uhr ausgeführt wurde und das Save um 10:40 Uhr weitergeschickt wurde, die Kündigung aber erst um 10:45 Uhr ausgesprochen wurde. Demnach hätte Gaya bereits vor der Kündigung den Techtausch verweigert, was dann auf jeden Fall gegen den Vertrag wäre, denn da Gaya erst nach dem Wegschicken des Saves gekündigt hat (wenn auch nur 5 Minuten), gilt die Kündigung erst ab ihrem nächsten Zug, oder wie seht ihr das?