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Thema: Wann kommt der Patch?

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Bowlinator
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    Wann kommt der Patch?

    Jemand ne Ahnung,

    wann der neue Patch kommt? oder ist der überhaupt geplant?

    Ich müsste mich nämlich bis nächste Woche entscheiden ob ich das Spiel zurückgebe (wegen unspielbarkeit versteht sich)
    Gut das es in Deutschland ein 2-Wöchiges Rückgaberecht gibt.

    Meinen rechner rüste ich bestimmt net auf
    um in den genuß zu kommen der CIV Sucht zu verfallen und obendrein noch einen heiden geld dafür auszugeben!
    DÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄRRRRRR

  2. #2
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    Der Patch soll im November kommen aber ein genaues Datum weiß keiner - vermutlich nicht mal Firaxis.
    Warum gibst Du das Spiel nicht erst mal zurück und kaufst es Dir neu, wenn der Patch raus ist?
    Vielleicht sparst Du so sogar Geld

  3. #3
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    ich hab das spiel auch und warte auf den patch in der hoffnung er behebt die schwärze der karte.
    aber ich hab auch gehört das der november kommen soll also warten.
    das mit dem zurückgeben is so ne sache
    viele läden nehm cds ja net an
    und im endeffekt spart man denk ich auch kein geld da der preis eines spiels meist erst nach einem jahr sinkt

  4. #4
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    Wie willst du denn das Spiel zurückgeben? Geöffnete Software ist meist von Rückgaberecht ausgeschlossen, guck mal in den AGB, wo du es gekauft hast.

  5. #5
    Registrierter Benutzer Avatar von Bowlinator
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    Im Zweifelsfall berufe ich darauf das ich ja ein Leistung/Produkt für mein Geld bekommen habe die so nicht funktioniert und da ich die Mindestanforderungen dicke habe, ist der Kaufvertrag nicht gültig. Keine Leistung, kein Vertrag!
    DÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄRRRRRR

  6. #6
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    So ein Käse. Der Kaufvertrag ist gültig, wenn die Sache einen Mangel hat, muss der Verkäufer diesen beseitigen. Gelingt ihm das nicht, kannst du zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Innerhalb des ersten halben Jahres gilt beim Verbauchsgüterkauf eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des Käufers, nach der angenommen wird, dass einer fehlerhaften Sache dieser Fehler bereits bei Übergabe vorlag.
    Rücktritt heißt, dass die empfangenen Leistungen zurückzugeben sind. Der Rücktritt muss erklärt werden und wandelt automatisch den Kaufvertrag in das Rückgewährschuldverhältnis um.

  7. #7
    Registrierter Benutzer Avatar von Bowlinator
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    Cool, Danke für die Juristische Belehrung, ich als alter Ingenier hab da nur halbwissen und falschwissen :-)
    DÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄRRRRRR

  8. #8
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    Bitte ist nicht sonderlich schwer.

  9. #9
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    Ich habe mir zwar die Zunge verdreht aba vielecht machst das einfach wieder zu als wäre es Original und gut....
    zum Patch nur soviel. Wenn Du es nicht zocken kannst weil du eine Emulator antwort erhältst wird es sicherlich auch dann nich gehen.. denk ich mal..
    Mfg Captain-Zie

    Ehre und Stärke

  10. #10
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    Zum Umtausch von Spielen gabs mal nen interesanten Bericht in der Gamestar der auch Online nachzulesen ist.

    Hier der Link

    http://www.gamestar.de/magazin/reports/19036/index.html

  11. #11
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    Zitat Zitat von Mike500
    Wie willst du denn das Spiel zurückgeben? Geöffnete Software ist meist von Rückgaberecht ausgeschlossen, guck mal in den AGB, wo du es gekauft hast.

    Geöffnet hin oder her, wie willst du denn den Mangel sinst feststellen? Das wäre ein faktischer Ausschluss jeglicher Gewährleistung und das ist damit beim Verbrausgüterkauf ausgeschlossen. Entsprechende AGB sind ungültig (§ 309 BGB). Das geht noch nicht mal individuell vertraglich ausgehandelt (§ 475 BGB).

  12. #12
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    Alles quatsch, Software ist in erste Linie vom Umtausch ausgeschlossen, wenns Probleme mit der Software gibt wendet man sich an den Software-Hersteller / Publisher , Oder erstmal an den Händler Zwecks Tipps. Alles andere ist Kulanz (Es sei denn der Datenträger oder das Handbuch oder Sonstige Zugaben, wie Karten etc. sind beschädigt, dann kann man's sicherlich umtauschen). Es mag zwar sein, dass es ja soviele "Verbraucher-Schutz-Gesetzte" gibt aber nicht alle gelten auch für Software .

  13. #13
    Registrierter Benutzer Avatar von fachus
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    Zitat Zitat von Proton
    ...Software ist in erste Linie vom Umtausch ausgeschlossen...
    Das ist richtig. Geöffnete Software kann normalerweise nicht Umgetauscht werden.

    Zitat Zitat von Proton
    ...wenns Probleme mit der Software gibt wendet man sich an den Software-Hersteller / Publisher , Oder erstmal an den Händler Zwecks Tipps. Alles andere ist Kulanz (Es sei denn der Datenträger oder das Handbuch oder Sonstige Zugaben, wie Karten etc. sind beschädigt, dann kann man's sicherlich umtauschen). Es mag zwar sein, dass es ja soviele "Verbraucher-Schutz-Gesetzte" gibt aber nicht alle gelten auch für Software .
    Das ist falsch.

    Zwischen Käufer und Hersteller besteht kein Vertragsverhältnis. Der Kaufvertrag besteht zwischen Käufer und Verkäufer.

    Da in den "Verbraucher-Schutz-Gesetzen" nicht drinsteht, dass sie nicht für Software gelten, gelten sie uneingeschränkt auch für Software.

    Für in Deutschland gekaufte Neuware besteht eine zweijahrige Gewährleistungspflicht. Im ersten halben Jahr muss der Verkäufer beweisen, dass ein Mangel nicht von Anfang an vorhanden war, danach kehrt sich die Beweispflicht um.

    Im Fall eines Softwarefehlers, wird der Verkäufer kaum beweisen können, dass das Programm zum Verkaufszeitpunkt in Ordnung war, und erst später defekt wurde.

    Es gibt dann drei Möglichkeiten:
    Der Verkäufer nimmt die Software zurück und erstattet den Kaufpreis (Wandlung)
    Der Verkäufer reduziert den Kaufpreis entsprechend dem Fehler (Minderung)
    Der Verkäufer behebt den Fehler.

  14. #14
    Registrierter Benutzer Avatar von TortugaJack
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    Unabhängig von der rein rechtlichen Seite kann ich nur sagen, dass die Rückgabe bei mir problemlos funktioniert hat (bei Saturn)

  15. #15
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    Wichtig! Rückgaberecht

    Leider muss ich den Kollegen korrigieren:

    Man muss unterscheiden zwischen: Widerrufsrecht (unabhängig vom Grund, 14Tage), Gewährleistung (nur bei Mängeln, 2 Jahre) und Garantie (muss extra Vereinbart werden).

    Das Widerrufsrecht hat man u.a. bei Internetkäufen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, den sog. Fernabsatzverträgen (§312b BGB). Allerdings sind manche Waren von diesem Recht nach § 312d IV BGB ausgeschlossen. Dies gilt leider auch für "Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind" (§312d IV Nr.2 BGB). Bei entsiegelter Software besteht also kein Widerrufsrecht. Die Vorschriften sollen dem Verbraucher bei Fernabsatzvertägen die Möglichkeit geben genauso wie normalen Käufern zu Sache zu prüfen. Allerdings kann man das ja bei Software im Laden auch nicht machen, so dass man hier das auch bei Fernabsatzverträgen gleich gelöst hat. Ob das gerecht ist, ist eine andere Frage.

    Wie der Kollege jedoch richtig ausgeführt hat, besteht jedoch nach wie vor das Gewährleistungsrecht (2 Jahre). Es besteht gegenüber dem Verkäufer (nicht etwa dem Produzenten !!!!). Im Unterschied zum Widerrufsrecht braucht man zur Ausübung des Rechts jedoch einen "Mangel". In den ersten 6 Monaten muss bei Streitigkeiten der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel nicht bei der Übergabe vorgelegen hat. Erst nach Ablauf der Verkäufer. Dieses Problem wird sich aber hier nicht stellen.
    Der Verkäufer hat dann zunächst das Recht Nachzuerfüllen (neues Produkt, reparieren). Erst wenn er das nicht kann, darf man sein Geld zurückverlangen (§440 BGB). D.h. der Vekäufer könnte ggf. darauf bestehen, dass ihr den "Patch" abwartet, wenn das einem zugemutet werden kann. Wenn dies bis Dezember der Fall ist, dann ist dies wohl der Fall.
    Wenn also der Verkäufer die Sache vorher zurücknimmt, dann verzichtet er auf seine Rechte! Dazu ist er nicht verpflichtet. Eine Frage der Kulanz.

    Einfach so mal das Spiel zurückgeben, geht also nicht! Schließlich hat man ja ein Vertrag geschlossen, an den man sich halten muss. Pacta sunt servanda, wie es so schön heisst. Ob das Gerecht ist, ist eine andere Frage.
    Geändert von LucaH (04. November 2005 um 12:27 Uhr)

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