Liebe Jazaya,
Wir haben uns entschlossen einen Kompromiss vorzuschlagen: Wir treten einen Schritt zurück und lassen die UUs aus der Anzeigepflicht raus und setzen dafür die Laufzeit auf 30 Runden. So hat jeder was er wollte. Unsere Mathematiker rechnen gerade aus, welches Jahr dies dann sein wird.
Außerdem fanden wir die Formulierung "Friedensvertrag und Nichtangriffspakt" passender, da ja bereits seit langer Zeit Frieden herrscht.
Falls sich nicht nachträglich noch jemand zu Wort meldet, wäre der Vertrag so von unserer Seite aus unterschriftsreif.
Imperialer Nuntius
Baron Zak0r
Friedensvertrag und Nichtangriffspakt von Aachen
Präambel
Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation und die Republik Jazaya, beseelt von dem Willen, dem Frieden in der Welt zu dienen, schließen diesen Vertrag.
§ 1 Friedenserklärung.
(1) Die Vertragsparteien werden keinerlei Kampfhandlungen gegen den jeweils anderen durchführen. Kampfhandlungen sind gemäß § 5.2 der DG-Regeln: Kämpfe zwischen Einheiten, Bombardierungen, Plünderungen, Verletzungen der Kulturgrenzen, Einnahme von Städten und Gefangennahme oder Vernichtung von nicht kampfbefähigten Einheiten.
(2) Die Nationen geloben, die durch diesen Friedensvertrag garantierte Sicherheit dazu zu nutzen, ihr jeweiliges Umland friedlich zu entwickeln und keinerlei Abkommen einzugehen, die gegen eine der Parteien gerichtet sind.
§ 2 Rüstung.
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, während der Laufzeit dieses Vertrages dem jeweils anderen die Produktion von Offensivtruppen anzuzeigen.
(2) Offensivtruppen im Sinne des Absatzes 1 sind Truppen mit einer Angriffsstärke oder Bewegungsgeschwindigkeit größer 1.
(3) Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die zivilisationseigenen Spezialeinheiten des Heilige Römische Reiches Deutscher Nation und der Republik Jazaya. Diese gelten nicht als Offensiveinheiten im Sinne des Absatzes 1.
(4) Es dürfen keine Informationen über die jeweils anderen Truppen an Nicht-Vertragspartner weitergegeben werden.
§ 3 Laufzeit und Kündigung des Vertrages.
(1) Die Laufzeit dieses Vertrages endet nach 30 Runden mit Ablauf des Jahres ??? v.Chr. (Runde 100).
(2) Die Kündigungsfrist bemisst sich nach den allgemeinen Regeln des DG4.
§ 4 Gültigkeit.
Der Vertrag ist ab dem Moment gültig, in dem er von den Vertretern der beteiligten Nationen ratifiziert wurde.
§ 5 Geheimhaltung.
Die Weitergabe des Vertragsinhaltes an Nicht-Vertragsnehmer ist untersagt.