Dies ist die alte Verfassung, die durch die Verfassung vom 14.08.2005 abgelöst worden ist, siehe Post 11
Präambel
Wir, das Volk der Jazzaya, von der Absicht geleitet, unseren Bunde zu vervollkommnen, die Gerechtigkeit zu verwirklichen, die Ruhe im Innern zu sichern, für die Landesverteidigung zu sorgen, das allgemeine Wohl zu fördern und das Glück der Freiheit uns selbst und unseren Nachkommen zu bewahren, setzen und begründen diese Verfassung für die Jazaaya.
Abschnitt 1 Allgemeines/Staatsorgane
§1.1) Die Jazaaya sind ein souveräner, unabhängiger und von Angels Hand regierter Staat.
§1.2) Die Vollversammlung aller Bürger nennt sich Senat und ist das zentrale
Beschluss- und Kontrollorgan. Die Aufgabe des Senates liegt darin Beschlüsse für Angel vorzubereiten.
§1.3a) Die Exekutive unterliegt dem Phoenixorden.
§1.3b)Der Phönixorden untersteht dem Ordensführer.
§1.4) Angel ist unsere Göttin und ist verantwortlich für die Handlungen der Jazaaya
§1.5) Jazayaa ist ein zentralistisches Land. Abschplittungen in Bundesländer oder ähnliches wird es nie geben
§1.6) Hauptgöttin ist Angel, unter ihr finden sich Fairlady, Caran und Kuschelmaus
§1.7) Für die Unterhaltung von diplomatischen Beziehungen ist der Orden der Diplomaten zuständig.
§1.8) Um Jazaya einen Rahmen zu schaffen, der Herrlichkeit des Götterwesens gerecht zu werden kümmert sich der Heilige Orden. Er unterliegt der Befehlsgewalt des Hohen Priesters.
Abschnitt 2 Bürger und Rechte
§2.1) Bürger werden kann jeder Mensch, der sich offen zum
Jazayaanischen Staat bekennt. Die Mehrheit des Senats prüft und
bestätigt, dass der Neubürger keine Zuwiderhandlungen gegen den
Jazaaya begangen hat.
§2.2) Alle Bürger haben sich an die rechtmäßige Verfassung zu halten
und erkennen sie an. Sie verpflichten sich alle Staatgeheimnisse der
Jazaaya zu wahren.
§2.3) Hat ein Bürger nachweislich gegen Jazaaya
gehandelt, kann ihm das Bürgerrecht entzogen werden.
§2.4) Jeder Bürger kann jederzeit sein Bürgerrecht, und damit auch
seine Bürgerpflicht niederlegen.
§2.5) Es herrscht Meinungsfreiheit und Pressefreiheit, sofern sie nicht gegen eine der Jazaaya Göttinnen negativ oder kritisch ist.
Abschnitt 3 Züge ausführen
§3.1) Züge werden von den Zugführern, ernannt von Angel, mit bestem wissen und gewissen durchgeführt.
§3.2) Der Zugausführende muss ein Zugprotokoll im Forum veröffentlichen
und in schwierigen Lagen den Senat und Angel konsultieren.