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Thema: Verfassung

  1. #1
    FCB : Werder 3:1 Avatar von DarkT
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    Verfassung

    Dies ist die alte Verfassung, die durch die Verfassung vom 14.08.2005 abgelöst worden ist, siehe Post 11

    Präambel

    Wir, das Volk der Jazzaya, von der Absicht geleitet, unseren Bunde zu vervollkommnen, die Gerechtigkeit zu verwirklichen, die Ruhe im Innern zu sichern, für die Landesverteidigung zu sorgen, das allgemeine Wohl zu fördern und das Glück der Freiheit uns selbst und unseren Nachkommen zu bewahren, setzen und begründen diese Verfassung für die Jazaaya.


    Abschnitt 1 Allgemeines/Staatsorgane

    §1.1) Die Jazaaya sind ein souveräner, unabhängiger und von Angels Hand regierter Staat.

    §1.2) Die Vollversammlung aller Bürger nennt sich Senat und ist das zentrale
    Beschluss- und Kontrollorgan. Die Aufgabe des Senates liegt darin Beschlüsse für Angel vorzubereiten.

    §1.3a) Die Exekutive unterliegt dem Phoenixorden.
    §1.3b)Der Phönixorden untersteht dem Ordensführer.

    §1.4) Angel ist unsere Göttin und ist verantwortlich für die Handlungen der Jazaaya

    §1.5) Jazayaa ist ein zentralistisches Land. Abschplittungen in Bundesländer oder ähnliches wird es nie geben

    §1.6) Hauptgöttin ist Angel, unter ihr finden sich Fairlady, Caran und Kuschelmaus

    §1.7) Für die Unterhaltung von diplomatischen Beziehungen ist der Orden der Diplomaten zuständig.

    §1.8) Um Jazaya einen Rahmen zu schaffen, der Herrlichkeit des Götterwesens gerecht zu werden kümmert sich der Heilige Orden. Er unterliegt der Befehlsgewalt des Hohen Priesters.



    Abschnitt 2 Bürger und Rechte

    §2.1) Bürger werden kann jeder Mensch, der sich offen zum
    Jazayaanischen Staat bekennt. Die Mehrheit des Senats prüft und
    bestätigt, dass der Neubürger keine Zuwiderhandlungen gegen den
    Jazaaya begangen hat.

    §2.2) Alle Bürger haben sich an die rechtmäßige Verfassung zu halten
    und erkennen sie an. Sie verpflichten sich alle Staatgeheimnisse der
    Jazaaya zu wahren.

    §2.3) Hat ein Bürger nachweislich gegen Jazaaya
    gehandelt, kann ihm das Bürgerrecht entzogen werden.

    §2.4) Jeder Bürger kann jederzeit sein Bürgerrecht, und damit auch
    seine Bürgerpflicht niederlegen.

    §2.5) Es herrscht Meinungsfreiheit und Pressefreiheit, sofern sie nicht gegen eine der Jazaaya Göttinnen negativ oder kritisch ist.


    Abschnitt 3 Züge ausführen

    §3.1) Züge werden von den Zugführern, ernannt von Angel, mit bestem wissen und gewissen durchgeführt.

    §3.2) Der Zugausführende muss ein Zugprotokoll im Forum veröffentlichen
    und in schwierigen Lagen den Senat und Angel konsultieren.
    Geändert von luxi68 (04. Oktober 2005 um 16:02 Uhr)
    "Wir sind 2005 verdient deutscher Meister und Pokalsieger geworden. Jeweils vor einem Westdeutschen Zwei Zahlen Verein!
    Karl Heinz Rummenigge :D

    Stimmen nach dem NT Workshop:
    "Jürgen hat es gut. Er ist in der Sonne, und ich muss mir nach dem Workshop noch 2 CL Spiele in Turin und Milano anschauen" (Marcello Lippi)

    "Es gibt hier wichtige Dinge zu besprechen. Deswegen will ich dabei sein, wenn etwas wichtiges enschieden wird" (L.F.Scolari)

  2. #2
    Item in Use Avatar von BbarronN
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    Hier fehlt die Eingliederung des Ordens der Diplomaten und des Heiligen Ordens.

  3. #3
    FCB : Werder 3:1 Avatar von DarkT
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    Sag mir wo und wie ichs einarbeiten soll und ich aktualsiere den 1. Post
    "Wir sind 2005 verdient deutscher Meister und Pokalsieger geworden. Jeweils vor einem Westdeutschen Zwei Zahlen Verein!
    Karl Heinz Rummenigge :D

    Stimmen nach dem NT Workshop:
    "Jürgen hat es gut. Er ist in der Sonne, und ich muss mir nach dem Workshop noch 2 CL Spiele in Turin und Milano anschauen" (Marcello Lippi)

    "Es gibt hier wichtige Dinge zu besprechen. Deswegen will ich dabei sein, wenn etwas wichtiges enschieden wird" (L.F.Scolari)

  4. #4
    Item in Use Avatar von BbarronN
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    Es sollten zwei neue 1.x er Paragrafen geschaffen werden.
    z.B.:
    §1.7) Für die Unterhaltung von diplomatischen Beziehungen ist der Orden der Diplomaten zuständig.

    §1.8) Um Jazaya einen Rahmen zu schaffen, der Herrlichkeit des Götterwesens gerecht zu werden kümmert sich der Heilige Orden. Er unterliegt der Befehlsgewalt des Hohen Priesters.

    zu §1.3) Der Phönixorden untersteht dem Ordensführer.

  5. #5
    FCB : Werder 3:1 Avatar von DarkT
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    Vorschläge wurden akzeptiert und eingepflegt
    "Wir sind 2005 verdient deutscher Meister und Pokalsieger geworden. Jeweils vor einem Westdeutschen Zwei Zahlen Verein!
    Karl Heinz Rummenigge :D

    Stimmen nach dem NT Workshop:
    "Jürgen hat es gut. Er ist in der Sonne, und ich muss mir nach dem Workshop noch 2 CL Spiele in Turin und Milano anschauen" (Marcello Lippi)

    "Es gibt hier wichtige Dinge zu besprechen. Deswegen will ich dabei sein, wenn etwas wichtiges enschieden wird" (L.F.Scolari)

  6. #6
    Ewige Vorsitzende Avatar von bigbean
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    Hab dieses Thema gerade erst gefunden .


    Entschuldigt meine dumme Frage, aber ist dies ein VerfassungsENTWURF oder ist diese Verfassung bereits inkraftgetreten, sprich von einem Organ (Senat oä) oder von Angel abgesegnet?

    Falls dies ein Entwurf darstellt, würde ich mich gerne demnächst an dieser Stelle einbringen, wenn gestattet und erwünscht.

    Jedenfalls verwirrt mich die vorliegende Verfassung, weil sie nicht Eingang in viele Themen gefunden hat, die einem Neuling wie mir aber zur Orientierung dienen sollen, vgl. etwa nur:
    http://www.civforum.de/showpost.php?...49&postcount=1
    (va Link zur Verfassung)

    Und zum Ende: Nur eine kleine -wirklich nicht bösgemeinte - Klug******erei meinerseits: Es heißt "Präambel", nicht Preämbel.

    Grüsse

  7. #7
    Ewige Vorsitzende Avatar von bigbean
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    Noch ein Vorschlag: Man sollte dieses Thema als ein "Wichtiges" einstellen, damit es immer ganz oben im Jazaya-Forum steht .

  8. #8
    Item in Use Avatar von BbarronN
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    Ja, das mit den wichtigen Threads, das muss meiner Meinung nach auch gemacht werden.
    Auf alle Fälle das Headquaters anstelle des Infothreads und den Bewerbungen, wenn AiC hier nicht mehr so am agieren ist.

  9. #9
    Europäer Avatar von Radyserb
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    Ich hätte noch einige Fragen zur Verfassung:

    1. Wenn ich die Verfassung jetzt richtig verstanden habe, haben wir da den Heiligen Orden, den Phönix-Orden, den diplomatischen Orden und die einfachen Bürger, und alle zusammen sind der Senat. Aber ich hatte bisher immer gedacht, dass eine grössere Gewaltenteilung besteht. D.h., dass der Senat und der Phönix-Orden getrennt sind. Natürlich müssen die beiden zusammenarbeiten, aber der Orden sollte nicht die Senatsarbeit entscheidend mitbestimmen. So wollte es doch eigentlich auch Angel: http://www.civforum.de/attachment.ph...chmentid=34040 (Edit: Das einzige, was überlegenswert wäre: diplomatischer orden als Teil des Senats machen) Und einfache Bürger sind doch nicht gleich Senatoren...

    2. Was mich schon seit geraumer Zeit interessiert: Haben Angel und die anderen Göttinnen eigentlich auch das Stimmrecht im Senat?

    3. Wer gibt und entzieht das Bürgerrecht? Angel allein? Oder sind noch irgendwie Heiliger Orden, hoher Priester oder Senat involviert? Sollte auch in der Verfassung stehen...

    Und noch eine kleine Anmerkung: Absplittungen, nicht Abschplittungen

  10. #10
    Ewige Vorsitzende Avatar von bigbean
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    Volk der Jazaya,


    die neue Verfassung ist seit gestern Abend ohne Gegenstimmen in Kraft getreten.

    Nun sollten folgende Dinge in Angriff genommen werden:

    • DarkT: Bitte Dein erstes Posting in diesem Thread editieren und ausdrücklich vor dem Text der alten Verfassung schreiben, dass sie außer Kraft ist sowie unten dann einen Link zur neuen Verfassung einfügen. Danke!

    • Alle Mandate sollten durch die Konsuln erneuert bzw. neu vergeben werden (zB Botschafter, Minister..). Vorschläge?

    • Aufgrund Anregung seitens Muschelsucher sollte im Imperialen HQ verkündet werden, dass zur Zeit alle Mitglieder in allen Bereichen/Ministerien ihre Meinungen kundtun sollten (Grund: Mangel an Aktiven).

    • Die neuen/alten Minister sollten sich va die Art. 12 ff. durchlesen und mit neuem Selbstbewusstsein, ihre Ministerien aufbauen und führen . Zack, zack!

    • Im Übrigen empfehle ich jeden die Lektüre der neuen Verfassung - wir haben jetzt endlich Klarheiten in unserer Struktur!



    Seht Ihr das auch so? Noch weitere Ideen?

  11. #11
    Muschelsucher
    Gast
    +++++++++++++++++++++++++++++++

    Verfassung der Republik Jazaya


    Präambel

    Wir, das Volk der Jazaya, in tiefster Demut vor unserer Göttin und dem Leben, beseelt von dem Wunsch, dem Frieden und der Freiheit in der Welt zu dienen und von der Absicht geleitet, unseren Bunde zu vervollkommnen, die Gerechtigkeit zu verwirklichen, die Ruhe im Inneren zu sichern, für die Landesverteidigung zu sorgen und das allgemeine Wohl zu fördern, setzen und begründen diese Verfassung.


    I. Staatsangehörigkeit und Bürgerrechte

    Art. 1 Erteilung und Verlust (1) Jeder, der die Verfassung achtet und unserer Göttin dienen will, kann die Jazaya Staatsangehörigkeit mit den damit verbundenen Bürgerrechten erlangen. Die Staatsangehörigkeit wird erteilt von den Konsuln oder von ihren Bevollmächtigten mit Hilfe der DG4-Administration.
    (2) Die Bürgerrechte und die Staatsbürgerschaft kann nur verlieren, wer gegen diese Verfassung verstößt und zum Schaden des Volkes handelt. Ob ein solcher Verstoß und Schaden vorliegt, entscheidet allein der Senat. Der Senat teilt seine Entscheidung den Konsuln oder der DG4-Administration mit, welche dieser zu entsprechen haben.

    Art. 2 Abstimmungsrecht. (1) Alle Jazaya haben das Recht, an Wahlen teilzunehmen, es sei denn, diese Verfassung schrenkt das Wahlrecht auf einen bestimmten Personenkreis ausdrücklich ein.
    (2) Wahlen sind allgemein, unmittelbar, frei und gleich.
    (3) Bei beschränkten Abstimmungen im Sinne des Abs. 1, 2. Halbsatz genügt die einfache Mehrheit. Bei allen anderen Wahlen ist eine qualifiziert-einfache Mehrheit erforderlich.
    (4) Die qualifiziert-einfache Mehrheit liegt vor, wenn mehr als die Hälfte der zu erwartenden Stimmen erreicht wird. Die zu erwartenden Stimmen ergeben sich aus der Summe der Anzahl der Aktiven Mitglieder und der Anzahl der ausdrücklich geäußerten Stimmen von Inaktiven Mitgliedern Jazayas.

    Art. 3 Weitere Bürgerrechte. (1) Die Bürger Jazayas sind gleich vor dem Gesetz.
    (2) Es wird ihnen allgemeine Handlungsfreiheit garantiert.
    (3) Sie haben das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie auf freie Persönlichkeitsentfaltung.
    (4) Diese Rechte finden in ihrer Ausübung Schranken, soweit sie die Rechte anderer verletzen, gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen. In diese Rechte dürfen nur aus den genannten Gründen ausschließlich der Senat und die DG4-Moderation eingreifen.

    Art. 4 Bürgerpflicht. Alle Staatsbürger verpflichten sich, die Verfassung und die Staatsgeheimnisse zu wahren und zum Wohle des Volkes zu handeln.

    Art 5 Krieg und Frieden. Nur die Vollversammlung aller Staatsangehörigen entscheidet über Krieg und Frieden mit qualifiziert-einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheiden die Konsuln gemeinsam. Art. 10 Abs. 4 findet entsprechende Anwendung.

    II. Der Senat

    Art. 6 Zusammensetzung. (1) Jeder Staatsbürger ist Mitglied des Senats.
    (2) Senatoren sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen und der Verfassung unterworfen. Sie wirken bei der politischen Willensbildung mit.

    Art. 7 Senatspräsident. (1) Der Senat wählt in geheimer Wahl aus seinen Reihen einen Präsidenten mit einfacher Mehrheit.
    (2) Der Senatspräsident kann, nach entsprechender Bevollmächtigung, als Stellvertreter der gesamten Kammer bei Verhandlungen auftreten. Er kann eine Geschäftsordnung erlassen. Der Präsident schützt die Würde und Rechte des Senats, fördert dessen Arbeiten und wahrt die Ordnung im Hause.
    (3) Der Senat kann sein Misstrauen gegenüber dem Senatspräsidenten jederzeit dadurch aussprechen, dass er mit einfacher Mehrheit einen Nachfolger wählt.

    Art. 8 Aufgaben. (1) Der Senat repräsentiert das Volk der Jazaya. Er bietet ausdrücklich jedem Staatsbürger einen Ort der Meinungsäußerung.
    (2) Der Senat kontrolliert den Haushalt.
    (3) Dem hohen Haus unterliegt die Rechtsprechung.
    (4) Die Ausübung der staatlichen Gewalt und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache des Senats, soweit diese Verfassung keinem anderen Organ dies zuspricht.


    III. Die Konsuln

    Art. 9 Ernennung. (1) Die beiden Konsuln werden von dem Senat mit einfacher Mehrheit in geheimer Wahl gewählt.
    (2) Der Senat kann jederzeit sein Misstrauen gegenüber beiden oder auch einzelnen Konsuln dadurch aussprechen, dass er mit einfacher Mehrheit einen oder mehrere Nachfolger wählt.

    Art. 10 Verantwortung. (1) Die Konsuln dienen dem Wohle des Volkes und dem Schutze der Verfassung. Sie stellen damit die direkten Vertreter des göttlichen Willens dar und sind die Staatsoberhäupter der Jazaya Republik. Ihnen obliegt die Organisationshoheit.
    (2) Die Konsuln bestimmen die Richtlinien der Politik und tragen die politische Verantwortung.
    (3) Ein Konsul kann grundsätzlich nur mit Zustimmung des jeweils anderen verbindlich handeln, es sei denn, diese Verfassung sieht ausdrückliche Ausnahmen vor.
    (4) Bei Entscheidungen, die nur den Konsuln gemeinsam obliegen, sind die Konsuln bei Uneinigkeit verpflichtet, diese Entscheidungen dem Senat zur Abstimmung vorzulegen.

    Art. 11 Vertretung. Ein Konsul kann im Falle seiner Verhinderung oder zum Ziele der Effizienzsteigerung einen Vertreter auf Zeit, den Konsularagenten, für einzelne konsularische Aufgaben berufen.


    IV. Die Ministerien

    Art. 12 Ministerien. (1) Es ist ein Propagandaministerium, ein Verteidigungsministerium und ein Außenministerium einzurichten.
    (2) Darüber hinaus können die Konsuln weitere Ministerien errichten.
    (3) Die Konsuln können gemeinsam mit Begründung vor dem Senat von der Einrichtung eines Ministeriums im Sinne des Abs. 1 absehen.

    Art. 13 Minister. (1) Minister werden einvernehmlich von beiden Konsuln nach eigenem Ermessen ernannt und entlassen.
    (2) Innerhalb der politischen Richtlinien der Konsuln leitet jeder Minister seinen Geschäftsbereich vollkommen selbständig und unter eigener Verantwortung.
    (3) Jeder Minister kann Wahlen zu ministeriumsinternen Themen ausrufen, an denen nur Ministeriumsmitglieder teilnehmen dürfen.
    (4) Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ministern und den Konsuln entscheiden die Konsuln gemeinsam. Können sich auch die Konsuln nicht einigen, ist Art. 10 Abs. 4 entsprechend anzuwenden.

    Art. 14 Heiliger Orden.
    (1) Das Propagandaministerium trägt den Namen Heiliger Orden; der Minister erhält den Titel des Heiligen Priesters.
    (2) Der Heilige Priester hat nach eigenem Gutdünken Predigen zu verfassen. Er nimmt Brüder und Schwestern in den Heiligen Orden auf und gibt dem Orden eine innere Struktur.
    (3) Der Heilige Orden dient der Religion und Kultur der Jazaya.

    Art. 15 Phoenix Orden. (1) Das Verteidigungsministerium trägt den Namen Phoenix Orden; der Minister erhält den Titel des Generals.
    (2) Der General hat die grundsätzliche Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte. Nur er ernennt Mitglieder des Phoenix Ordens und erlässt eine militärische Rangordnung.
    (3) Der Phoenix-Orden ist zuständig für die Truppenbenennung.

    Art. 16 Orden der Diplomaten. (1) Das Außenministerium trägt den Namen Orden der Diplomaten; der Minister erhält den Titel des Großdiplomaten.
    (2) Die Pflege der Beziehungen zu anderen Staaten ist Sache des Großdiplomaten. Er ernennt die zuständigen Botschafter.

    V. Die Zugausführung

    Art. 17 Zugführer. (1) Züge sind von den Zugführern mit bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Zugführer kann jeder Staatsangehörige sein, vorbehaltlich Abs. 2.
    (2) Um handeln zu können, muss der Zugführer
    1. die ausdrückliche Zustimmung von beiden Konsuln für den Zug haben oder
    2. die ausdrückliche Zustimmung der qualifiziert-einfachen Mehrheit einschließlich eines Konsuls hinter sich wissen.
    Zusätzlich zu Satz 1 können die beiden Konsuln nach Bekanntgabe ihres jeweiligen Einvernehmens auch alleinig einen Zug sofort durchführen.
    (3) Der Zugausführende muss ein Zugprotokoll im internen Forumsbereich der Jazaya veröffentlichen und im öffentlichen Savethread des DG das Versenden des Saves vermerken.

    +++++++++++++++++++++++++++++++
    Geändert von Muschelsucher (10. Dezember 2005 um 13:27 Uhr)

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