Warum Kants kategorischer Imperativ eine Leerformel ist.
Nulltens:
Schon die Form seiner Argumentation sollte Kant als Philosophen indiskutabel machen - wer (absichtlich, das gibt er selbst zu) so schreibt, daß es nahezu unleserlich ist, dessen philosophischer Ruhm beruht nicht darauf, daß er etwas Gutes geschrieben hat, sondern darauf, daß seine Leser ihn für intelligent halten. Mit seiner schwierigen Ausdrucksweise hat Kant sich sehr erfolgreich ein Image geschaffen, welches dafür sorgt, daß diejenigen, die ihn kritisieren, vorgeworfen wird, ihn nicht verstanden zu haben. Dennoch ist Kant mit einiger Mühe zu verstehen, und wenn ein gewissenhafter Leser sich diese Mühe macht, müssen ihm augenblicklich einige Generalfehler in Kants Argumentation auffallen. Wer darauf achtet, wird auch feststellen, daß die Zitate ohne meine Korrektur in eckigen Klammern vieldeutig sind.
Erstens:
Kant argumentiert zunächst, und hierin folge ich seiner Argumentation gerne, daß :
"Also kann ein vernünftiges Wesen sich seine subjektiv-praktischen Prinzipien, d. i. Maximen, entweder gar nicht zugleich als allgemeine Gesetze denken, oder es muß annehmen, daß die bloße Form derselben [der Maximen], nach der jene sich zu allgemeinen Gesetzgebung schicken, sie [die Maximen] für sich allein zum praktischen Gesetze mache."
Nachdem Kant die Bestimmungen des obersten Grundsatzes der praktischen Vernunft hergeleitet hat, kann der diesen jetzt formulieren. Es handelt sich dabei um einen kategorischen Imperativ, und sein einziger Inhalt ist die Form der Gesetzgebung.
"Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne."
Weil nur die "bloße Form" der Maxime zum kategorischer Imperativ werden kann, bedeutet "daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung [als kategorischer Imperativ] gelten könne" eigentlich "daß deine Maxime eine bloße Form ohne Inhalt ist."
Die Argumentation Kants folgt hier der Regel "Weil es nur so geht, sollst du es so machen".
Aber ob man es ÜBERHAUPT machen soll, daß Individuum überhaupt einen kategorischen Imperativ braucht, darüber verliert Kant kein Wort, vielleicht weil er insgeheim weiß, daß es keinen sicheren Grund dafür geben kann. (Anmerkung: Hier zu auch drittens!)
Denn aus einer Feststellung, wie es IST, darf aber keine Feststellung abgeleitet werden, wie es sein SOLL.
(vgl:"Aus der Analyse dessen, was die Menschen tun, kann nicht abgeleitet werden, was sie tun sollen.")
qed
Zweitens:
Setzen wir einen Menschen mit der Maxime seines Willens: "tu immer das, was dich deinen Zielen am meisten näherbringt", einen anderen, der das Gegenteil behauptet:
Person 1 kann sich nun durchaus denken, daß "tu das immer, was dich deinen Zielen am meisten näherbringt" "jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne".
Person 2 kann sich aber auch durchaus denken, daß "tu nie das, was die deinen eigenen Zielen am meisten näherbringt", ein Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung werden würde.
Jede mögliche Maxime könnte jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten. Der kategorische Imperativ ist also - und das hat Kant ja auch gefordert :-) - vollkommen inhaltsleer und kann zu Begründung einer beliebiger Ethik herangezogen werden, keine Ethik ist durch ihn bevorzugt.
qed.
Drittens:
Leider erst im dritten Studium von Kants Schriften entdeckte ich in den Anmerkungen folgendes:
"Weil die Allgemeinheit des Gesetzes, wonach Wirkungen geschehen, dasjenige