Ich habe mal versucht das Ganze in eine gebündelte Textform zu bekommen.
Ich würde beides getrennt zur Abstimmung stellen.
Ich habe mal versucht das Ganze in eine gebündelte Textform zu bekommen.
Ich würde beides getrennt zur Abstimmung stellen.
Ungarnvertrag
1) Die Prager Konvention wird explizit bestätigt:
Die Vertragspartner unterstützen die ungarische Krone jährlich mit festgelegten Geldsummen. Das Khanat Ungarn wird die Vertragspartner nicht mit Heeresmacht heimsuchen und Plünderungen durch ungarische Krieger unterbinden.
Die Geldsummen belaufen sich auf:
60 000 S (Böhmen), 60 000 S (Burgund), 30 000 S (Hessen), 30 000 S (Österreich+Tirol), 25 000 S (Brandenburg), 25 000 S (Westfalen), 15 000 S (Schwaben), 15 000 S (Pfalzgrafschaft bei Rhein)
Die betreffenden Reichstände sichern zu, die Unterstützungszahlungen beizubehalten, das Khanat Ungarn sichert zu, dass die Unterstützungszahlungen der betreffenden Reichsstände nicht erhöht werden. Eine Änderung dieser Klausel ist nicht einseitig, d.h. nur bei Einverständnis durch alle betroffenen Reichsstände und Ungarn möglich.
2) In Bezug auf das Reichskriegsgesetz wird das Khanat Ungarn als stimmberechtigter Reichsstand behandelt. Das Hoheitsgebiets Ungarns wird als Reichsgebiet behandelt. Das Khanat Ungarn und dessen Vasallen verfügen jedoch bei Abstimmungen nur über insgesamt eine Stimme.
3) [entfällt]
Auf Anregung von Ungarn kleinere Anpassungen vorgenommen.
Editiert.
Macht was Ihr wollt.
Geändert von PaPaBlubb (10. April 2024 um 23:05 Uhr)
Es gab doch bislang nur Ungarns Fließtext? Ich habe versucht das in eine Gesetzesform zu bringen, eine offizielle Abstimmung lief doch noch gar nicht? Oder über welches Gesetz wurde deiner Meinung nach abgestimmt?
Oder habe ich eine konkrete Formulierung übersehen?
Selbstverständlich läuft die Abstimmung dann mit einem konkreten Gesetzesvorschlag und es werden nicht nach einer Stimme das Gesetz verändert.
Aktuell sind wir aber doch noch in der Sondierungsphase, biegen aber so langsam in die Zielgeraden vor der Abstimmung ein, solange keine Widersprüche kommen, so der Gedanke. Damit es zu keinen Missverständnissen kommt, eben der letzte Schritt, das Ganze konkret in Worte zu fassen.
Die Abstimmung wird als solche dann kenntlich gemacht und nach dem vereinbarten Ablauf abgehandelt, ich würde der Übersichtlichkeit wegen einen extra Abstimmungsfaden machen.
Geändert von Tim Twain (10. April 2024 um 22:39 Uhr)
Tim könntest du ein mal noch den Aktuellen Vorschlag posten.
Wenn darauf keine Verbesserung kommen.
Können alle die es prinzipiell in Ordnung finden ihren Ständen zur Beratung vorlegen.
Khan von Hessen
König von Deutschland
Pfalzgraf am Rhein
Reichskriegsgesetz
1a) Zum Schutz des Kaiserreiches kann der Kaiser die Ausrufung eines Reichskrieges beantragen. Ein Reichskrieg dient zum Schutz des Reichsgebietes. Der Grund für den Reichskrieg wird bei der Ausrufung des Reichskrieges angegeben.
1b) Ein Reichskrieg kann nur mit 2/3 Mehrheit unter den stimmberechtigten Reichsständen ausgerufen werden.
1c) Der Kaiser koordiniert die Kriegsbemühungen der versammelten Truppen
1d) Der Reichskrieg kann durch 2/3 Mehrheit unter den stimmberechtigten Reichsständen aufgehoben werden.
1e) Der Reichskrieg endet, wenn der Grund für den Reichskrieg wegfällt. Dies wurd durch den Kaiser erklärt. In Streitfällen reicht eine einfache Mehrheit unter den stimmberechtigten Reichsständen für eine Beibehaltung des Reichskrieges.
Marine:
2a) Die Fürsten haben mindestens 1/3 ihrer Flotten (bemessen an den Unterhaltskosten) in einem Reichskrieg zur Verfügung zu stellen.
2b) Zur besseren Koordination der Marine wird eine Flottenkomandostab gebildet aus den 3 Reichsteilen besteht, die am meisten (bemessen an den Unterhaltskosten) für den Reichskrieg bereitstellen
2c) Von den drei Mitgliedern des Flottenkommandostabes wird der Oberbefehlshaber über die Flotte bestimmt.
Armeeführung:
3a) Zur besseren Koordination des Heeres wird ein Generalstab gebildet. Der Generalstab besteht aus einem Generalfeldmarschall, den drei Generalobersten und ihren Stäben.
3b) Die drei Generalobersten werden von den drei Reichsteilen bestimmt die am meisten Militär zur Reichsarmee beitragen
3c) Der Generafeldmarschall wird von den drei Generalobersten mit Zweidrittelmehrheit bestimmt und hat den Oberbefehl über die Reichsarmee.
Reichsarmee:
4a) Die Reichsarmee dient zur Verteidigung des Reichsgebietes.
4b) Die Reichsstände sind verpflichtet, mindestens 1/3 der verfügbaren Soldaten (mit Söldnern, ohne LI) in einem Reichskrieg für die Reichsarmee abzustellen.
4c) Sitz der Armeeleitung ist in Friedenszeiten am Kaiserhof. Dort wird auch ein Generalstab der Verteidigungsarmee eingerichtet, in den jede Armee des Bundesheeres zwei Offiziere als ständige Vertreter entsendet werden.
Sonstiges:
5a) Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist die Reichsarmee befugt, die Grenzen eines jeden Mitgliedsstaates zu überqueren. Dieses Recht darf nur während eines erklärten Reichskrieges gemäß 1b ausgeübt werden.
5b) Der Reichspfennig erstattet 1/2 der Baukosten von in einem Reichskrieg verlorenen gegangen Schiffen und Artillerie.
5c) Der Reichspfennig erstattet 1/3 der Soldkosten der Reichsarmee für die Dauer des Reichskrieges.
Ungarnvertrag
1) Die Prager Konvention wird explizit bestätigt:
Die Vertragspartner unterstützen die ungarische Krone jährlich mit festgelegten Geldsummen. Das Khanat Ungarn wird die Vertragspartner nicht mit Heeresmacht heimsuchen und Plünderungen durch ungarische Krieger unterbinden.
Die Geldsummen belaufen sich auf:
60 000 S (Böhmen), 60 000 S (Burgund), 30 000 S (Hessen), 30 000 S (Österreich+Tirol), 25 000 S (Brandenburg), 25 000 S (Westfalen), 15 000 S (Schwaben), 15 000 S (Pfalzgrafschaft bei Rhein)
Die betreffenden Reichstände sichern zu, die Unterstützungszahlungen beizubehalten, das Khanat Ungarn sichert zu, dass die Unterstützungszahlungen der betreffenden Reichsstände nicht erhöht werden. Eine Änderung dieser Klausel ist nicht einseitig, d.h. nur bei Einverständnis durch alle betroffenen Reichsstände und Ungarn möglich.
2) In Bezug auf das Reichskriegsgesetz wird das Khanat Ungarn als stimmberechtigter Reichsstand behandelt. Das Hoheitsgebiets Ungarns wird als Reichsgebiet behandelt. Das Khanat Ungarn und dessen Vasallen verfügen jedoch bei Abstimmungen nur über insgesamt eine Stimme.
Ich habe noch eine Idee.
Tim kannst du noch einmal aufschreiben welche Ziele deiner Meinung nach mit diesem Vertragwerk erreicht wurde?
Ich glaube ich hätte einen eleganten gegen Vorschlag.
Khan von Hessen
König von Deutschland
Pfalzgraf am Rhein
Ja so im Paket ist das für mich auch in Ordnung.
Ich lehne ab. Wir hatten bereits darüber geredet den Tribut umzuwandeln in Zuschüsse für die ärmsten Reichsregionen.
Hallo.
Ich denke mal er bezieht sich da auf die Posts 298 und 299.
Zitat von BaldriHabe dabei mal die für mich entscheidenden Punkte hervorgehoben.Zitat von Kolumbus
Auch wenn ich stehst ein Befürworter des Reichskriegsgesetz war und auch immer aktiv nach einem Kompromiss gesucht habe.
Werde ich heute Abend einen Gegenvorschlag machen und ihn zur Diskussion stellen.
Khan von Hessen
König von Deutschland
Pfalzgraf am Rhein