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Thema: [DMS 2.0] Das Kaiserreich

  1. #316
    Friedensfürst Avatar von Tim Twain
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    Ich habe mal versucht das Ganze in eine gebündelte Textform zu bekommen.
    Ich würde beides getrennt zur Abstimmung stellen.

  2. #317
    Friedensfürst Avatar von Tim Twain
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    Zitat Zitat von Tim Twain Beitrag anzeigen
    Reichskriegsgesetz
    1a) Zum Schutz des Kaiserreiches kann der Kaiser die Ausrufung eines Reichskrieges beantragen. Ein Reichskrieg dient zum Schutz des Reichsgebietes. Der Grund für den Reichskrieg wird bei der Ausrufung des Reichskrieges angegeben.
    1b) Ein Reichskrieg kann nur mit 2/3 Mehrheit unter den stimmberechtigten Reichsständen ausgerufen werden.
    1c) Der Kaiser koordiniert die Kriegsbemühungen der versammelten Truppen
    1d) Der Reichskrieg kann durch 2/3 Mehrheit unter den stimmberechtigten Reichsständen aufgehoben werden.
    1e) Der Reichskrieg endet, wenn der Grund für den Reichskrieg wegfällt. Dies wurd durch den Kaiser erklärt. In Streitfällen reicht eine einfache Mehrheit unter den stimmberechtigten Reichsständen für eine Beibehaltung des Reichskrieges.

    Marine:
    2a) Die Fürsten haben mindestens 1/3 ihrer Flotten (bemessen an den Unterhaltskosten) in einem Reichskrieg zur Verfügung zu stellen.
    2b) Zur besseren Koordination der Marine wird eine Flottenkomandostab gebildet aus den 3 Reichsteilen besteht, die am meisten (bemessen an den Unterhaltskosten) für den Reichskrieg bereitstellen
    2c) Von den drei Mitgliedern des Flottenkommandostabes wird der Oberbefehlshaber über die Flotte bestimmt.


    Armeeführung:

    3a) Zur besseren Koordination des Heeres wird ein Generalstab gebildet. Der Generalstab besteht aus einem Generalfeldmarschall, den drei Generalobersten und ihren Stäben.
    3b) Die drei Generalobersten werden von den drei Reichsteilen bestimmt die am meisten Militär zur Reichsarmee beitragen
    3c) Der Generafeldmarschall wird von den drei Generalobersten mit Zweidrittelmehrheit bestimmt und hat den Oberbefehl über die Reichsarmee.

    Reichsarmee:
    4a) Die Reichsarmee dient zur Verteidigung des Reichsgebietes.
    4b) Die Reichsstände sind verpflichtet, mindestens 1/3 der verfügbaren Soldaten (mit Söldnern, ohne LI) in einem Reichskrieg für die Reichsarmee abzustellen.
    4c) Sitz der Armeeleitung ist in Friedenszeiten am Kaiserhof. Dort wird auch ein Generalstab der Verteidigungsarmee eingerichtet, in den jede Armee des Bundesheeres zwei Offiziere als ständige Vertreter entsendet werden.

    Sonstiges:

    5a) Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist die Reichsarmee befugt, die Grenzen eines jeden Mitgliedsstaates zu überqueren. Dieses Recht darf nur während eines erklärten Reichskrieges gemäß 1b ausgeübt werden.
    5b) Der Reichspfennig erstattet 1/2 der Baukosten von in einem Reichskrieg verlorenen gegangen Schiffen und Artillerie.
    5c) Der Reichspfennig erstattet 1/3 der Soldkosten der Reichsarmee für die Dauer des Reichskrieges.
    Ungarnvertrag

    1) Die Prager Konvention wird explizit bestätigt:
    Die Vertragspartner unterstützen die ungarische Krone jährlich mit festgelegten Geldsummen. Das Khanat Ungarn wird die Vertragspartner nicht mit Heeresmacht heimsuchen und Plünderungen durch ungarische Krieger unterbinden.

    Die Geldsummen belaufen sich auf:
    60 000 S (Böhmen), 60 000 S (Burgund), 30 000 S (Hessen), 30 000 S (Österreich+Tirol), 25 000 S (Brandenburg), 25 000 S (Westfalen), 15 000 S (Schwaben), 15 000 S (Pfalzgrafschaft bei Rhein)

    Die betreffenden Reichstände sichern zu, die Unterstützungszahlungen beizubehalten, das Khanat Ungarn sichert zu, dass die Unterstützungszahlungen der betreffenden Reichsstände nicht erhöht werden. Eine Änderung dieser Klausel ist nicht einseitig, d.h. nur bei Einverständnis durch alle betroffenen Reichsstände und Ungarn möglich.

    2) In Bezug auf das Reichskriegsgesetz wird das Khanat Ungarn als stimmberechtigter Reichsstand behandelt. Das Hoheitsgebiets Ungarns wird als Reichsgebiet behandelt. Das Khanat Ungarn und dessen Vasallen verfügen jedoch bei Abstimmungen nur über insgesamt eine Stimme.

    3) [entfällt]

  3. #318
    Friedensfürst Avatar von Tim Twain
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    Auf Anregung von Ungarn kleinere Anpassungen vorgenommen.

  4. #319
    Blubb=Lebenseinstellung Avatar von PaPaBlubb
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    Editiert.

    Macht was Ihr wollt.
    Geändert von PaPaBlubb (10. April 2024 um 23:05 Uhr)

  5. #320
    Friedensfürst Avatar von Tim Twain
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    Es gab doch bislang nur Ungarns Fließtext? Ich habe versucht das in eine Gesetzesform zu bringen, eine offizielle Abstimmung lief doch noch gar nicht? Oder über welches Gesetz wurde deiner Meinung nach abgestimmt?
    Oder habe ich eine konkrete Formulierung übersehen?
    Selbstverständlich läuft die Abstimmung dann mit einem konkreten Gesetzesvorschlag und es werden nicht nach einer Stimme das Gesetz verändert.

    Aktuell sind wir aber doch noch in der Sondierungsphase, biegen aber so langsam in die Zielgeraden vor der Abstimmung ein, solange keine Widersprüche kommen, so der Gedanke. Damit es zu keinen Missverständnissen kommt, eben der letzte Schritt, das Ganze konkret in Worte zu fassen.

    Die Abstimmung wird als solche dann kenntlich gemacht und nach dem vereinbarten Ablauf abgehandelt, ich würde der Übersichtlichkeit wegen einen extra Abstimmungsfaden machen.
    Geändert von Tim Twain (10. April 2024 um 22:39 Uhr)

  6. #321
    Moderator Avatar von Doerky
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    Tim könntest du ein mal noch den Aktuellen Vorschlag posten.
    Wenn darauf keine Verbesserung kommen.
    Können alle die es prinzipiell in Ordnung finden ihren Ständen zur Beratung vorlegen.
    Khan von Hessen
    König von Deutschland
    Pfalzgraf am Rhein

  7. #322
    Friedensfürst Avatar von Tim Twain
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    Reichskriegsgesetz
    1a) Zum Schutz des Kaiserreiches kann der Kaiser die Ausrufung eines Reichskrieges beantragen. Ein Reichskrieg dient zum Schutz des Reichsgebietes. Der Grund für den Reichskrieg wird bei der Ausrufung des Reichskrieges angegeben.
    1b) Ein Reichskrieg kann nur mit 2/3 Mehrheit unter den stimmberechtigten Reichsständen ausgerufen werden.
    1c) Der Kaiser koordiniert die Kriegsbemühungen der versammelten Truppen
    1d) Der Reichskrieg kann durch 2/3 Mehrheit unter den stimmberechtigten Reichsständen aufgehoben werden.
    1e) Der Reichskrieg endet, wenn der Grund für den Reichskrieg wegfällt. Dies wurd durch den Kaiser erklärt. In Streitfällen reicht eine einfache Mehrheit unter den stimmberechtigten Reichsständen für eine Beibehaltung des Reichskrieges.

    Marine:
    2a) Die Fürsten haben mindestens 1/3 ihrer Flotten (bemessen an den Unterhaltskosten) in einem Reichskrieg zur Verfügung zu stellen.
    2b) Zur besseren Koordination der Marine wird eine Flottenkomandostab gebildet aus den 3 Reichsteilen besteht, die am meisten (bemessen an den Unterhaltskosten) für den Reichskrieg bereitstellen
    2c) Von den drei Mitgliedern des Flottenkommandostabes wird der Oberbefehlshaber über die Flotte bestimmt.


    Armeeführung:

    3a) Zur besseren Koordination des Heeres wird ein Generalstab gebildet. Der Generalstab besteht aus einem Generalfeldmarschall, den drei Generalobersten und ihren Stäben.
    3b) Die drei Generalobersten werden von den drei Reichsteilen bestimmt die am meisten Militär zur Reichsarmee beitragen
    3c) Der Generafeldmarschall wird von den drei Generalobersten mit Zweidrittelmehrheit bestimmt und hat den Oberbefehl über die Reichsarmee.

    Reichsarmee:
    4a) Die Reichsarmee dient zur Verteidigung des Reichsgebietes.
    4b) Die Reichsstände sind verpflichtet, mindestens 1/3 der verfügbaren Soldaten (mit Söldnern, ohne LI) in einem Reichskrieg für die Reichsarmee abzustellen.
    4c) Sitz der Armeeleitung ist in Friedenszeiten am Kaiserhof. Dort wird auch ein Generalstab der Verteidigungsarmee eingerichtet, in den jede Armee des Bundesheeres zwei Offiziere als ständige Vertreter entsendet werden.

    Sonstiges:

    5a) Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist die Reichsarmee befugt, die Grenzen eines jeden Mitgliedsstaates zu überqueren. Dieses Recht darf nur während eines erklärten Reichskrieges gemäß 1b ausgeübt werden.
    5b) Der Reichspfennig erstattet 1/2 der Baukosten von in einem Reichskrieg verlorenen gegangen Schiffen und Artillerie.
    5c) Der Reichspfennig erstattet 1/3 der Soldkosten der Reichsarmee für die Dauer des Reichskrieges.








    Ungarnvertrag

    1) Die Prager Konvention wird explizit bestätigt:
    Die Vertragspartner unterstützen die ungarische Krone jährlich mit festgelegten Geldsummen. Das Khanat Ungarn wird die Vertragspartner nicht mit Heeresmacht heimsuchen und Plünderungen durch ungarische Krieger unterbinden.

    Die Geldsummen belaufen sich auf:
    60 000 S (Böhmen), 60 000 S (Burgund), 30 000 S (Hessen), 30 000 S (Österreich+Tirol), 25 000 S (Brandenburg), 25 000 S (Westfalen), 15 000 S (Schwaben), 15 000 S (Pfalzgrafschaft bei Rhein)

    Die betreffenden Reichstände sichern zu, die Unterstützungszahlungen beizubehalten, das Khanat Ungarn sichert zu, dass die Unterstützungszahlungen der betreffenden Reichsstände nicht erhöht werden. Eine Änderung dieser Klausel ist nicht einseitig, d.h. nur bei Einverständnis durch alle betroffenen Reichsstände und Ungarn möglich.

    2) In Bezug auf das Reichskriegsgesetz wird das Khanat Ungarn als stimmberechtigter Reichsstand behandelt. Das Hoheitsgebiets Ungarns wird als Reichsgebiet behandelt. Das Khanat Ungarn und dessen Vasallen verfügen jedoch bei Abstimmungen nur über insgesamt eine Stimme.

  8. #323
    Friedensfürst Avatar von Tim Twain
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    Gibt es denn jemanden, der diesen Vertragsentwurf als nicht deckungsgleich mit dem ungarischen Vorschlag sieht oder gibt es sonst noch Punkte, die daran stören?


    Edit:

    Zitat Zitat von Doerky Beitrag anzeigen
    Tim könntest du ein mal noch den Aktuellen Vorschlag posten.
    Wenn darauf keine Verbesserung kommen.
    Können alle die es prinzipiell in Ordnung finden ihren Ständen zur Beratung vorlegen.
    Zwei Dumme, ein Gedanke

  9. #324
    Moderator Avatar von Doerky
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    Ich habe noch eine Idee.
    Tim kannst du noch einmal aufschreiben welche Ziele deiner Meinung nach mit diesem Vertragwerk erreicht wurde?
    Ich glaube ich hätte einen eleganten gegen Vorschlag.
    Khan von Hessen
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  10. #325
    Blubb=Lebenseinstellung Avatar von PaPaBlubb
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    Zitat Zitat von Tim Twain Beitrag anzeigen
    Reichskriegsgesetz
    1a) Zum Schutz des Kaiserreiches kann der Kaiser die Ausrufung eines Reichskrieges beantragen. Ein Reichskrieg dient zum Schutz des Reichsgebietes. Der Grund für den Reichskrieg wird bei der Ausrufung des Reichskrieges angegeben.
    1b) Ein Reichskrieg kann nur mit 2/3 Mehrheit unter den stimmberechtigten Reichsständen ausgerufen werden.
    1c) Der Kaiser koordiniert die Kriegsbemühungen der versammelten Truppen
    1d) Der Reichskrieg kann durch 2/3 Mehrheit unter den stimmberechtigten Reichsständen aufgehoben werden.
    1e) Der Reichskrieg endet, wenn der Grund für den Reichskrieg wegfällt. Dies wurd durch den Kaiser erklärt. In Streitfällen reicht eine einfache Mehrheit unter den stimmberechtigten Reichsständen für eine Beibehaltung des Reichskrieges.

    Marine:
    2a) Die Fürsten haben mindestens 1/3 ihrer Flotten (bemessen an den Unterhaltskosten) in einem Reichskrieg zur Verfügung zu stellen.
    2b) Zur besseren Koordination der Marine wird eine Flottenkomandostab gebildet aus den 3 Reichsteilen besteht, die am meisten (bemessen an den Unterhaltskosten) für den Reichskrieg bereitstellen
    2c) Von den drei Mitgliedern des Flottenkommandostabes wird der Oberbefehlshaber über die Flotte bestimmt.


    Armeeführung:

    3a) Zur besseren Koordination des Heeres wird ein Generalstab gebildet. Der Generalstab besteht aus einem Generalfeldmarschall, den drei Generalobersten und ihren Stäben.
    3b) Die drei Generalobersten werden von den drei Reichsteilen bestimmt die am meisten Militär zur Reichsarmee beitragen
    3c) Der Generafeldmarschall wird von den drei Generalobersten mit Zweidrittelmehrheit bestimmt und hat den Oberbefehl über die Reichsarmee.

    Reichsarmee:
    4a) Die Reichsarmee dient zur Verteidigung des Reichsgebietes.
    4b) Die Reichsstände sind verpflichtet, mindestens 1/3 der verfügbaren Soldaten (mit Söldnern, ohne LI) in einem Reichskrieg für die Reichsarmee abzustellen.
    4c) Sitz der Armeeleitung ist in Friedenszeiten am Kaiserhof. Dort wird auch ein Generalstab der Verteidigungsarmee eingerichtet, in den jede Armee des Bundesheeres zwei Offiziere als ständige Vertreter entsendet werden.

    Sonstiges:

    5a) Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist die Reichsarmee befugt, die Grenzen eines jeden Mitgliedsstaates zu überqueren. Dieses Recht darf nur während eines erklärten Reichskrieges gemäß 1b ausgeübt werden.
    5b) Der Reichspfennig erstattet 1/2 der Baukosten von in einem Reichskrieg verlorenen gegangen Schiffen und Artillerie.
    5c) Der Reichspfennig erstattet 1/3 der Soldkosten der Reichsarmee für die Dauer des Reichskrieges.








    Ungarnvertrag

    1) Die Prager Konvention wird explizit bestätigt:
    Die Vertragspartner unterstützen die ungarische Krone jährlich mit festgelegten Geldsummen. Das Khanat Ungarn wird die Vertragspartner nicht mit Heeresmacht heimsuchen und Plünderungen durch ungarische Krieger unterbinden.

    Die Geldsummen belaufen sich auf:
    60 000 S (Böhmen), 60 000 S (Burgund), 30 000 S (Hessen), 30 000 S (Österreich+Tirol), 25 000 S (Brandenburg), 25 000 S (Westfalen), 15 000 S (Schwaben), 15 000 S (Pfalzgrafschaft bei Rhein)

    Die betreffenden Reichstände sichern zu, die Unterstützungszahlungen beizubehalten, das Khanat Ungarn sichert zu, dass die Unterstützungszahlungen der betreffenden Reichsstände nicht erhöht werden. Eine Änderung dieser Klausel ist nicht einseitig, d.h. nur bei Einverständnis durch alle betroffenen Reichsstände und Ungarn möglich.

    2) In Bezug auf das Reichskriegsgesetz wird das Khanat Ungarn als stimmberechtigter Reichsstand behandelt. Das Hoheitsgebiets Ungarns wird als Reichsgebiet behandelt. Das Khanat Ungarn und dessen Vasallen verfügen jedoch bei Abstimmungen nur über insgesamt eine Stimme.
    Das Gesetz ist doch in Ordnung und hat auch schon eine Mehrheitliche zusage erhalten. Wenn Ungarn das ganze ebenso akzeptabel findet, könnte man doch zur Abstimmung kommen?

  11. #326
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    Ja so im Paket ist das für mich auch in Ordnung.

  12. #327
    Blue Heeler Genießer Avatar von Baldri
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    Ich lehne ab. Wir hatten bereits darüber geredet den Tribut umzuwandeln in Zuschüsse für die ärmsten Reichsregionen.
    Hallo.

  13. #328
    Blubb=Lebenseinstellung Avatar von PaPaBlubb
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    Zitat Zitat von Baldri Beitrag anzeigen
    Ich lehne ab. Wir hatten bereits darüber geredet den Tribut umzuwandeln in Zuschüsse für die ärmsten Reichsregionen.
    Das ist mir neu. Ginge das bitte etwas ausführlicher?

  14. #329
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    Ich denke mal er bezieht sich da auf die Posts 298 und 299.
    Zitat Zitat von Baldri
    Es ist für mich schon irgendwo beides, aber ich bilde mir ein, dass ich eher rollenspielerisch / auf Länderebene unterwegs bin. Denn "Italien" dir auf Spielerebene anzulasten wäre einfach massiv unfair. Ingame ist es aber nunmal wie es ist. Und ja: Würde man mir als Ungarn das Reich sagen: Tribut ist doof, würde ich sowas von am Rad drehen. Denn die Schwierigkeiten Ungarns sind mir, wie du schon richtig siehst, bekannt. Allerdings bin ich nicht Ungarn. Der Gedanke der Umettikettierung der Tribute wurde bereits angedacht. Prinzipiell ist die Idee okay. Und es wäre auch okay wenn es jetzt Ungarn trifft. Aber die Aussicht, dass in 20 Jahren ein anderes Land als Ungarn auch davon profitiert vorausgesetzt es ist das ärmste wäre halt schön, falls es keine reine Umbennennung sein soll. Sonst ist das irgendwie Ettikettenschwindel.

    Im Sinne der Hanse ist natürlich auch nicht, dass das Kuriltai den Herrscher stürzt wenn er beschließt keine Tribute mehr zu verlangen. Das stimmt schon.

    Das Nähkästchen indes interessiert mich nicht. Historisch haben sich Alexander und Napo ja auch super verstanden. Die Erklärung kann ich so hinnehmen.
    Zitat Zitat von Kolumbus
    Das wäre für mich in einer langfristigen Perspektive gar nicht mal undenkbar. Wer weiß schon was in 20 Jahren ist. Vielleicht ist das Spiel bis dahin zu Ende? Vermutlich wird bis dahin zumindest der ein oder andere Spieler nicht mehr und andere dafür neu dabei sein.
    Vielleicht ist Ungarn bis dahin dem Reich beigetreten und Arpad abgetreten, vielleicht findet Zizy den Titel Khanin unschön und erinnert sich an den Titel, den sie in der Realität hatte.
    In dem Moment, wo Ungarn auch gemessen an seiner Größe und Bevölkerung eine starke Wirtschaft hat könnte sich durchaus ein entspannterer Umgang mit den Tributen einstellen, genauso wird das Thema aber auch für andere Staaten durch die steigenden Einnahmen wahrscheinlich an Bedeutung verlieren. Vielleicht hätte Ungarn dann tatsächlich lieber Einfluss statt Geld und hält es für sinnvoll lieber andere arme Länder zu unterstützen.
    Denkbar ist da vieles, nur ist das schwer schon heute zu prognostizieren. Wenn sich aber Interessen wandeln könnte man über den Punkt selbst dann noch reden, wenn er vertraglich festgeschrieben wäre, einfach weil Ungarn dann vielleicht auch andere Dinge möchte, die heute ebenfalls nicht miteinbezogen sind.
    Aber bezogen auf die heutige Lage finde ich, dass die Mischung aus Tribute als Reichsunterstützung für Ungarn festgeschrieben, dadurch weder erhöhbar, noch kündbar und im Gegenzug ein Einbezug von ganz Ungarn in das Reichskriegsgesetz eine gute Lösung für alle wäre und wenn sich die Lage ändert hindert einen auch ein Vertrag nicht daran etwas neues auszuhandeln, es geht dann halt nur nicht einseitig, sondern dann müssten eben Interessen neu austariert werden.
    Habe dabei mal die für mich entscheidenden Punkte hervorgehoben.

  15. #330
    Moderator Avatar von Doerky
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    Auch wenn ich stehst ein Befürworter des Reichskriegsgesetz war und auch immer aktiv nach einem Kompromiss gesucht habe.
    Werde ich heute Abend einen Gegenvorschlag machen und ihn zur Diskussion stellen.
    Khan von Hessen
    König von Deutschland
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