Der theveninsche Vertrag zu Helmarsborg in Jahre 27 nFS
zwischen dem Großjarltum Vestland und Königreich Ediras
Die alte Verbundenheit zwischen den Reichen bestärkend erklären die Reiche Vestland und Ediras, verbunden im Glauben an Bernael:
Um die gemeinsame Zusammenarbeit zu unterstützen räumen sich beide Reiche das Recht ein, beidseitig ständige Botschaften und Kontore in den Reichen einzurichten und zu unterhalten.
Um für Bernael, Volk und die Vaterländer eine würdige Zukunft zu erschaffen und zu erhalten, vereinbaren beide Reiche eine wissenschaftliche Zusammenarbeit. Dabei werden beide Reiche Forschergruppen entsenden, um an den Instituten des Partnerlandes zu forschen.
Wie die Kosten der gemeinsamen Arbeit zu gleichen Teilen von beiden Reichen mit Geldmitteln unterstützt werden, haben auch beide Reiche den gleichen Anteil an den Erfolgen, die sich aus den gemeinsamen Arbeiten ergeben.
Dabei verpflichten sich beide Länder, keine gemeinsam erreichten Erfolge ohne die Zustimmung des jeweils anderen Reiches weiter zu geben.
Um die gemeinsame Forschung zu ermöglichen verpflichten sich beide Reiche, die Grenzen und die innere Politik des jeweils anderen Landes zu respektieren und keine Handlungen zu unternehmen oder zu unterstützen, die dem Vertragspartner Schaden zufügen oder zu dessen Ungunsten in sein Herrschaftsgebiet eingreifen oder Staatsgeheimnisse (z.B. Forschungsergebnisse) untergräbt. Vielmehr sichert man sich in Zeiten der unverschuldeten Not gegenseitige Anteilnahme und Hilfe an, soweit sie möglich und erwünscht ist.
Vertragszusatz:
Im Jahre 27 und 28 nFS werden die beiden Länder Forschergruppen austauschen und im Jahre 28 nFS mit gemeinsamen Forschungen im Gebiet der Kunst der Schiffahrt beginnen. Die finanzielle Unterstützung wird jährlich abgestimmt.